MAG
Seefahrtschule

Seefahrtskurse
zum Erwerb kroatischer Bootsführerscheine
Nautische Kurse in Kroatien
seit 1990
Boote = Wasserfahrzeuge bis 15 m
Yachten = Wasserfahrzeuge bis 18 m
Wassersportfahrzeuge = Jetski
Boat Skipper B berechtigt
Boote und Yachten
am Küstenmeer zu führen.
Das Küstenmeer ist gleichbedeutend
mit Hoheitsgewässer oder der 12 Meilen Zone

Rückseite Boat Skipper B ansehen - auf Bild klicken
Der Inhaber ist berechtigt private Yachten und
sowohl privat gecharterte als gewerblich genutzte Charteryachten bis 18 m Länge,
Motor- & Segelyachten ohne
Begrenzung
der Motorleistung
in der 12 Meilen Zone (Hoheitsgewässer) zu führen.
Das Hoheitsgewässer erstreckt sich 12 Meilen von der Küste des Festlandes sowie
von der Küste der am weitesten entfernten Insel.
Die Einschränkung "gültig in der Adria" ist seit Ausstellung der neuen Vordrucke
ab Mitte 2025 weggefallen.
Eine Umschreibung ist, sofern Sie in Kroatien
chartern, nicht erforderlich da die Gesetzesänderung verankert ist.
Die Berechtigung zum Bedienen von UKW-Seesprechfunkgeräten wurde wieder
vermerkt.
Von nachstehenden Detailberechtigungen sind für
die meisten Kandidaten aus Österreich, Deutschland und der Schweiz wohl Punkt
1., 4. und 5. die WICHTIGSTEN
Authorization Boat Skipper B

Detailberechtigungen Boat Skipper B in englisch ansehen - auf Bild klicken
Übersetzung von Englisch nach
Deutsch
Eine Person, die als Bootsführer eines Bootes der Kategorie B qualifiziert ist,
muss mindestens 18 Jahre alt sein, um ein Boot mit einer Antriebsleistung von
mehr als 15 kW zu führen.
Definition "to manage" = "verwalten" bedeutet
zu kommandieren, zu führen und alle dafür erforderlichen Aufgaben wahrzunehmen.
1. Boote für den
Gütertransport und die Fischerei im Navigationsbereich III und IV verwalten
2. Boote für den Gütertransport und die Fischerei im Navigationsbereich III und
IV bedienen
3. Boote für den Transport von Passagieren im Navigationsbereich III b, III c
und IV verwalten
4. Yachten bis zu 18 m Länge für den persönlichen Gebrauch im Navigationsbereich
III und IV verwalten
5. Yachten bis zu 18 m Länge für kommerzielle Zwecke, die ohne Besatzung
vermietet werden, im Navigationsbereich III und IV verwalten
6. als Besatzungsmitglied eines Bootes für den persönlichen Gebrauch und eines
Bootes für kommerzielle Zwecke im Navigationsbereich III und III a tätig sein
7. als Besatzungsmitglied eines Bootes für den Transport von Passagieren im
Navigationsbereich I und II
8. als Besatzungsmitglied einer Yacht über 18 m Länge unabhängig von Zweck und
Fahrtgebiet tätig sein
Gültig zum Führen von Yachten,
Motor- & Segelyachten, unabhängig vom Zweck der Reise (privat oder kommerziell)
im Navigation Area III und IV als Skipper ohne gewerbliche Crew.
Charteryacht bis 18 m = Zulassung max.
12 Personen an Bord
Gültig zum Führen von Booten
unabhängig vom Antrieb, Motorisierung und Zweck der Reise unabhängig
vom Zweck der Reise (privat oder kommerziell) im Navigation Area III und IV als
Skipper
ausgenommen gewerblicher Personentransport, eingeschränkt auf
Navigationsbereich IIIb
Gültig zum Führen von Fischerbooten mit einer Länge von mehr als 7 Metern
außerhalb der 12 Meilen Zone in der ökologischen Fischereizone der Republik
Kroatien
Für Yachten unter anderen Flaggen kann es abweichenden Berechtigungen
abhängig von der Flagge und dem Flaggenrecht (Zulassungsland der Yacht)
und
Fahrtgebiet (kroatische oder andere Hoheitsgewässer beziehungsweise
internationalem Seeraum) geben.
Der Skipper und Yachteigner ist verpflichtet sich vor Antritt der Fahrt über die
gesetzlichen Bestimmungen (Flaggenrecht und nationale Gesetze) zu informieren
und diese zu befolgen.
Unterschied Boot oder Yacht liegt an der Zulassung je nach beabsichtigtem Zweck der Nutzung
Wasserfahrzeuge gleicher
Bauart, Länge und GT/BRZ können je nach beabsichtigtem Zweck, als Boot oder Yacht
zugelassen werden.
Vereinfacht gesagt, zum Beispiel ein 15 m Wasserfahrzeug kann zum Beispiel
als Yacht für max.
12 Personen zugelassen werden, unabhängig ob privat oder gewerblich genutzt,
ohne Einschränkung im Fahrtbereich zugelassen werden und ohne gewerblicher Crew
mit Boat Skipper B als Skipper geführt werden wenn die Yacht bis 18 m Länge hat.
(siehe Punkt 4. + 5 auf Rückseite des Boat Skipper B Befähigungszeugnisses)
oder
als Boot auch für gewerblichen Personentransport über 12 Personen bis zur Grenze
der Zulassung zugelassen werden. (Einschränkung IIIb – bis zu 3 Nm vom Ufer des
Festlandes oder der Insel entfernt)
Für die Zulassung ist der Hauptantrieb des Wasserfahrzeuges ausschlaggebend.
So muss ein Segelboot das außerhalb einer Bucht oder eines Hafens segelt über
einen Motor verfügen, gilt aber aufgrund der Zulassung als Segelboot.
Alle Boote über 2,5 m Länge, auch Ruderboote & Segelboote, müssen über
Maschinenantrieb (Motor) verfügen.
Nur innerhalb einer Bucht oder eines Hafens ist das Führen dieser Boote ohne
Maschinenantrieb (Motor) gestattet.
Navigationsbereiche (Schifffahrtsbereiche) von IV (Häfen & Buchten) bis I
(internationale Fahrt)
für Schiffe, Boote & Yachten
Befähigungszeugnisse zum Beispiel für Schifffahrtsbereich III beinhaltet auch
Schifffahrtsbereich IV
Navigation Area IV
Das Schifffahrtsgebiet IV umfasst die Schifffahrt in Häfen, Buchten und Flüssen des kroatischen Adriabeckens bis zur Grenze, bis zu der sie von der Seeseite aus schiffbar sind.
Navigation Area III
Schifffahrtsbereich III umfasst die Schifffahrt in Binnenmeergewässern, vom Meer
aus zugänglichen Gewässern und dem Küstenmeer der Republik Kroatien (12 Meilen
Zone) sowie für Fischerboote mit einer Länge von mehr als 7 Metern die
ökologische Fischereizone der Republik Kroatien.
Im Fahrgebiet III kann es zu folgenden Einschränkungen kommen:
IIIa – bis zu 6 Nm vom Ufer des Festlandes oder der Insel entfernt,
IIIb – bis zu 3 Nm vom Ufer des Festlandes oder der Insel entfernt und
IIIc – bis zu 1 Nm vom Ufer entfernt des Festlandes oder der Insel entfernt
Navigation Area II
Navigationsbereich II umfasst die internationale Schifffahrt in der Adria
Im Navigationsbereich II kann es zu folgenden Einschränkungen kommen:
IIa – bis zu 12 m von der Küste des Festlandes oder der Insel entfernt
Navigation Area I
Schifffahrtsbereich I umfasst die internationale Schifffahrt in allen Meeren und
Gewässern, die vom Meer aus zugänglich sind.
Im Navigationsbereich I kann es zu folgender Einschränkung kommen:
Ia – bis zu 20 m von der Küste des Festlandes oder der Insel entfernt
Alle Informationen ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen verlautbart in
Narodne Novine oder bei den Hafenämtern ohne Bekanntgabe auf dieser Seite.
Alle Informationen ohne Gewähr für Vollständigkeit. Informationen können zur
leichteren Verständlichkeit ohne Verwendung von Fachbegriffen erklärt werden.
Der Skipper und Yachteigner ist verpflichtet sich vor Antritt der Fahrt über die
gesetzlichen Bestimmungen (Flaggenrecht und nationale Gesetze) zu informieren
und diese zu befolgen.
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Republik Kroatien - Ministerium für See, Transport und Infrastruktur