Übersicht zu
Befähigungszeugnissen / Nautik
Kroatien
ALLGEMEINES
Als Küstenpatent werden
kroatische Bootsführerscheine umgangssprachlich in Österreich
bezeichnet.
In Kroatien heißen diese Befähigungszeugnisse VODITELJ BRODICE, das
steht auf JEDEM Befähigungszeugnis
und bedeutet auf Deutsch Bootsführer.
(siehe z.B. Langenscheidts Universalwörterbuch voditi = führen +
brodic = kleines Schiff)
Der Zusatz Kategorija gibt den jeweiligen Berechtigungsumfang an.
Auch in Jugoslawien
stand NIE Küstenpatent auf den Befähigungszeugnissen,
nur wurde statt BRODICE das serbische Wort CAMCA verwendet (UVERENJE
za VODITELJ CAMCA)
In
Kroatien wird das Wort „Patent“ auch im Dokument NICHT verwendet
aber es handelt sich bei VODITELJ BRODICE Kategorija B und C (Boat
Skipper B und C) um Befähigungszeugnisse,
welche auch entweder für
die nationale Berufsschifffahrt (B) oder internationale
Berufsschifffahrt (C) Gültigkeit haben.
Der früher für nautische
Befähigungszeugnisse gebräuchliche Begriff "Patent" ist insofern
korrekt,
dass die Bootsführerscheine Voditelja Camca und Uverenje za
Voditelj Brodice sowie Boat Skipper B und C kommerzielle
Befähigungszeugnisse für die Berufsschifffahrt in Kroatien sind
und
zum gewerblichen (kommerziellen) Führen von Booten berechtigen.
So berechtigt das Befähigungszeugnis Uverenje za Voditelj Brodice
bzw. der Boat Skipper B und C zum
Führen von Fischereibooten und sowohl Fracht als auch Passagiere befördernden Booten, das
sind Boote welche zur kommerziellen Beförderung
von mehr als 12 Personen zugelassen sind.
Für Yachten gilt diese Längenbeschränkung nicht, egal ob es sich um
kommerzielles oder privates Führen von Yachten handelt, hier gilt
aktuell eine Beschränkung bei Boat Skipper B+C auf 30 GT (BRZ).
Es gibt
„Längenbegrenzung“ auf kroatischen Bootsführerschein B + C für
Frachtbeförderung mit Booten, Fischereiboote und kommerzielle
Personenbeförderung mit Booten.
Für Yachten gibt es keine „Längenbegrenzung“ auf kroatischen
Bootsführerschein
es gibt nur die Angabe von BRZ bzw. GT, z.B. Boat Skipper B + C bis
30 BRZ/GT
Die
Berechtigung wurde bei der Änderung von dem Uverenje za Voditelj
Brodice von 20 GT
auf 30 GT bei "Boat Skipper B + C" angehoben.
2005 gab es eine Änderung auf 3 Kategorien von Bootsführerscheinen > Boat Skipper A, B und C
Kurzbeschreibung Befähigungszeugnisse
ausgestellt
ab 2005
detaillierte Beschreibungen siehe diese Seite unten
Bootsführerschein für
Motor- & Segelboote bis 7m, maximal 15 kW
Berechtigung:
eingeschränkt im Fahrtbereich bis 6 NM v. d. Küste oder Inseln
Gültigkeit: unbeschränkt
Details siehe
und Boat Skipper A klicken
~
Der Inhaber ist berechtigt zu
führen:
Alle Arten von Sport- &
Vergnügungsfahrzeugen,
Motorboote und
Segelboote
Motoryachten und Segelyachten
private Yachten sowie Charteryachten
bis 30 BRZ
Kein PS/kW Limit.
"Berufspatent"
gewerbsmäßiger Personentransport mit Booten bis 3 NM
Frachttransport und Fischerboote im kroatischen Hoheitsgewässer ohne
Seemeilenbegrenzung
Yachten, auch Charteryachten als kommerzieller Skipper gegen Entgelt ohne
kommerzielle Crew
Der Inhaber ist berechtigt UKW-Seefunkanlagen zu bedienen.
Ab dem 16. Geburtstag ist der Erwerb des Befähigungsnachweises möglich.
(Einschränkungen bis zum Erreichen des 18. Geburtstages)
Gültigkeit:
privat auf österreichischen Yachten: international
privat oder gewerblich auf kroatischen Charteryachten: kroatisches
Hoheitsgewässer
Zeitliche Beschränkung:
keine
Details siehe
und Boat Skipper A klicken
~
Uvjerenje
za voditelja brodice kategorije C,
früher Mornar Motorist
"Berufspatent"
Der Inhaber ist berechtigt zu
führen:
gewerbsmäßig Personentransport mit Booten bis 12 m im kroatischen
Hoheitsgewässer ohne Seemeilenbegrenzung
Frachttransport und Fischerboote im kroatischen Hoheitsgewässer ohne
Seemeilenbegrenzung
Yachten, auch Charteryachten als kommerzieller Skipper gegen Entgelt mit
kommerzieller Crew international
Gesundheitsuntersuchung Voraussetzung (Seevermögen, Gehör, psychologische
Tauglichkeit)
Die Gesundheitsuntersuchung muss von einem Amtsarzt in Kroatien vor der
Prüfung abgenommen werden
Ablegung der Prüfung ab dem
18. Lebensjahr
Gültigkeit:
privat auf österreichischen Yachten: international
privat oder gewerblich auf kroatischen Charteryachten: international
Zeitliche Beschränkung:
5 Jahre danach Verlängerung mit amtsärztliche
Untersuchung und nachweislich mindestens 1 Jahr Navigation
Details siehe
und Boat Skipper C klicken
~
Der Inhaber ist autorisiert
als Kommandant Yachten bis 100 BRZ ungeachtet des Fahrtgebietes zu
führen zu führen
(private Yachten & Charteryachten - Eigner Schiffe und Crew zum gewerbsmäßigen
Passagiertransport)
Kursinhalte: Yachtmaster A
Gültigkeit: unbeschränkt
Fahrtbereich: privat national & international, kommerziell
laut Flaggenrecht
Details siehe
und auf Yachtmaster A klicken
~
Der Inhaber ist autorisiert
als Kommandant Yachten bis 500 BRZ ungeachtet des Fahrtgebietes zu
führen zu führen
(private Yachten & Charteryachten - Eigner Schiffe und Crew zum gewerbsmäßigen
Passagiertransport)
Gültigkeit: unbeschränkt
Fahrtbereich: privat national & international, kommerziell
laut Flaggenrecht
Details siehe
und auf Yachtmaster B klicken
~
STCW konform
Basiszertifikat betreffend
Sicherheit an Bord - Bedingung für jegliche Beschäftigung an Bord
Um als Kapitän oder Offizier mustern zu können,
sind neben dem Patent
gem. STCW 95 und Schiffsbesetzungsverordnung ab dem 1. Februar 1999 zusätzliche
Qualifikationen,
wie GMDSS-Betriebszeugnis, MedCert (Gesundheitsfürsorge an Bord),
ARPA,
sowie ein gültiger Feuerschutz- und Rettungsbootsschein erforderlich
Dieses Zertifikat ist für alle Berufs - Seeleute und alle
Tätigkeiten an Bord
unabhängig von der Tätigkeit und vom Rang zwingend
vorgeschrieben.
Gültigkeit: unbeschränkt
Details siehe
und auf B2 klicken
Befähigungszeugnisse
ausgestellt
bis 2004
Bootsführerschein für
Motor- & Segelboote ohne PS/kW Begrenzung
bis 12 m und 15 BRZ
inkl. UKW-Seefunkberechtigung
Berechtigung: zur Navigation auf auf See (am Meer) ohne
Seemeilenbegrenzung
Gültigkeit: unbeschränkt
~
Bootsführerschein für
Motor- & Segelboote bis 25 BRZ inkl. gewerbsmäßige
Personenbeförderung
Berechtigung: zur Navigation auf auf See (am Meer) ohne
Seemeilenbegrenzung
Gültigkeit: 5 Jahre
Detaillierte Beschreibung der Befähigungszeugnisse
ACHTUNG
tlw. neue Bestimmungen ab 2005 IMO/STCW 95
Befähigungszeugnisse ausgestellt ab 2005
oder weitere Detailinformationen
zu den
Befähigungszeugnissen (Berechtigung, Voraussetzungen, Kursinhalte)
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und das gewünschte Befähigungszeugnis anklicken
Befähigungszeugnisse
ausgestellt
bis 2004
Boat leader´s licence of competency
Uverenje za Voditelj Brodice
Befähigungszeugnis zum Führen von Booten - Bootsführerschein
ausgestellt bis 2004
Der Inhaber ist berechtigt
Motor- und
Segelboote,
Yachten bis 12m oder 15 BRZ**
Fischereiboote und Boote zur kommerziellen Frachtbeförderung
(keine Einschränkung auf "Sport" - Boote*),
ausgenommen Boote zur gewerbsmäßigen Passagierbeförderung
ungeachtet des Fahrtgebietes zu führen,
Kein PS/kW Limit.
Ab Vollendung des 15. Lebensjahres (ab dem 15. Geburtstag) ist der Erwerb
des Befähigungsnachweises möglich,
mit der Einschränkung, dass keine Gleitboote und keine kommerziellen Boote geführt werden dürfen.
Ab dem 18. Lebensjahr fallen diese Einschränkungen automatisch, ausgenommen gewerbsmäßige
Passagierbeförderung.
Der Inhaber ist berechtigt UKW-Seefunkanlagen zu bedienen.
Gültigkeit:
unbeschränkt
Charterboote: Dieser Befähigungsnachweis ist Voraussetzung zum Chartern von Motor- und
Segelbooten
* keine Einschränkung
auf Yachten -
Yachten sind Wasserfahrzeuge die ausschließlich Sport & Vergnügungszwecken
dienen
** Nur wenn beide Grenzen 12m & 15 BRZ überschritten
werden gilt das Wasserfahrzeug als Schiff und nicht als Boot
z.B. eine Bavaria 50 ist über 12 m ( ca. 15,5 m) aber unter 15 BRZ
Mornar Motorist
Befähigungszeugnis zum Führen von Wasserfahrzeugen bis 25 BRZ
inklusive gewerbsmäßiger Personentransport
ausgestellt bis 2004
Der Inhaber ist berechtigt
Motor- und
Segelboote
Yachten bis 25 BRZ ungeachtet des Fahrtgebietes zu führen
Fischereiboote und Boote zur kommerziellen Frachtbeförderung und
Personenbeförderung
im definierten Fahrtbereich zu führen,
Kein PS/kW Limit.
Gültigkeit:
5 Jahre
Information
zu Kursen, Prüfungsterminen & Preisen
siehe
Startseite MAG Seefahrtschule
Alle Angaben und Informationen
vorbehaltlich staatlichen Änderungen ohne Gewähr
auf Basis von Informationen des
österreichischen Verkehrsministeriums Seeschifffahrtsgesetz
des kroatischen Ministeriums für Seefahrt
der Lucka Kapetanija (Hafenamt) Rijeka
und der Seefahrtsakademie - Hochschule für Seefahrt
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