Charteryachten: Wer im Ausland Boote / Yachten chartern möchte muss folgende Fragen klären (z.B. bei der Charterfirma)
Eigneryachten:
Wer mit dem eigenen Boot in ausländische Hoheitsgewässer einlaufen möchte
muss folgende Fragen klären
Auszugsweise Übersicht über Führerscheinvorschriften / Versicherungspflicht
Änderungen durch die Staaten ohne Bekanntgabe auf dieser
Seite vorbehalten
Griechenland
Führerschein: Führerscheinpflicht
Bootshaftpflicht: nicht vorgeschrieben;
Großbritannien
Führerschein: nicht vorgeschrieben;
Bootshaftpflicht: nicht vorgeschrieben;
Irland
Führerschein: nicht vorgeschrieben;
Bootshaftpflicht: nicht vorgeschrieben;
Italien
Führerschein: Führerscheinpflicht
Bootshaftpflicht: gesetzlich vorgeschrieben; Mindestdeckungssumme 1,5
Mio. DM.
Sonstiges: die höchstzulässige Personenzahl an Bord (Herstellerangaben)
darf nicht überschritten werden.
Kroatien
Führerschein: Führerscheinpflicht
Bootshaftpflicht: gesetzlich vorgeschrieben;
Sonstiges: Das Befahren der kroatischen Küstengewässer ist gebührenpflichtig.
Das so genannte "Permit" muss bei Einreise über Land beim zuständigen
Hafenamt des Einsetzhafens, bei Einreise über See beim nächst erreichbaren
Hafenamt beantragt und bezahlt werden. Das Permit gilt ab Ausstellungstag für
jeweils für ein Jahr.
Auf Charterbooten und Yachten welche mit Seesprechfunkgeräten ausgestattet sind muss ein Crewmitglied im Besitz
Seesprechfunkzeugnisses
sein.
Italien
Führerschein: Führerscheinpflicht
Bootshaftpflicht: gesetzlich vorgeschrieben
Niederlande
Führerschein: nicht vorgeschrieben bis 15
m und max 20 km/h
Führerscheinpflicht für Boote über 15 m Länge und für
Boote, die bauartgemäß
schneller als 20 km/h fahren können (sog.
"schnelle Boote").
Bootshaftpflicht: vorgeschrieben für "schnelle Boote".
Mindestdeckungssumme 1,25 Mio. Gulden.
Norwegen
Führerschein: nicht vorgeschrieben;
Bootshaftpflicht: nicht vorgeschrieben;
Portugal
Führerschein: Führerscheinpflicht
Bootshaftpflicht: nicht vorgeschrieben;
Schweden
Führerschein: nicht vorgeschrieben;
Bootshaftpflicht: nicht vorgeschrieben;
Spanien
Führerschein: Führerscheinpflicht
Bootshaftpflicht: gesetzlich vorgeschrieben für Boote ab 6 m Länge
sowie für Wasserscooter.
Slowenien
Führerschein: Führerscheinpflicht
Bootshaftpflicht: nicht vorgeschrieben;
Sonstiges: Anmeldung beim Zoll und der Polizei erforderlich.
Türkei
Führerschein: Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des
Heimatlandes;
Bootshaftpflicht: nicht vorgeschrieben;
Datenstand 2002; die oben angeführten Angaben
erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr,
vorbehaltlich Änderungen ohne vorherige Ankündigung auf dieser Seite
Bitte kontaktieren Sie
bei Bedarf die für das jeweilige Land zuständige Fremdenverkehrswerbung oder
das jeweilige Seefahrtsamt.