MAG Seefahrtschule

Charteryachten: Wer im Ausland Boote / Yachten chartern möchte muss folgende Fragen klären (z.B. bei der Charterfirma)


Eigneryachten:    Wer mit dem eigenen Boot in ausländische Hoheitsgewässer einlaufen möchte muss folgende Fragen klären

Auszugsweise Übersicht über Führerscheinvorschriften / Versicherungspflicht

Änderungen durch die Staaten ohne Bekanntgabe auf dieser Seite vorbehalten

Griechenland
Führerschein:      Führerscheinpflicht 
Bootshaftpflicht: nicht vorgeschrieben;

Großbritannien
Führerschein:      nicht vorgeschrieben;
Bootshaftpflicht: nicht vorgeschrieben;

Irland
Führerschein:      nicht vorgeschrieben;
Bootshaftpflicht: nicht vorgeschrieben;

Italien
Führerschein:      Führerscheinpflicht 
Bootshaftpflicht: gesetzlich vorgeschrieben; Mindestdeckungssumme 1,5 Mio. DM.
Sonstiges:           die höchstzulässige Personenzahl an Bord (Herstellerangaben) darf nicht überschritten werden.

Kroatien
Führerschein:      Führerscheinpflicht 
Bootshaftpflicht: gesetzlich vorgeschrieben;
Sonstiges: Das Befahren der kroatischen Küstengewässer ist gebührenpflichtig. Das so genannte "Permit" muss bei Einreise über Land beim zuständigen Hafenamt des Einsetzhafens, bei Einreise über See beim nächst erreichbaren Hafenamt beantragt und bezahlt werden. Das Permit gilt ab Ausstellungstag für jeweils für ein Jahr.
Auf Charterbooten und Yachten welche mit Seesprechfunkgeräten ausgestattet sind muss ein Crewmitglied im Besitz Seesprechfunkzeugnisses sein.

Italien
Führerschein:      Führerscheinpflicht 
Bootshaftpflicht: gesetzlich vorgeschrieben

Niederlande
Führerschein:      nicht vorgeschrieben bis 15 m und max 20 km/h
                            Führerscheinpflicht für Boote über 15 m Länge und für Boote, die bauartgemäß 
                            schneller als 20 km/h fahren können (sog. "schnelle Boote"). 
Bootshaftpflicht: vorgeschrieben für "schnelle Boote". Mindestdeckungssumme 1,25 Mio. Gulden.

Norwegen
Führerschein:      nicht vorgeschrieben;
Bootshaftpflicht: nicht vorgeschrieben;

Portugal
Führerschein:      Führerscheinpflicht 
Bootshaftpflicht: nicht vorgeschrieben;

Schweden
Führerschein:      nicht vorgeschrieben;
Bootshaftpflicht: nicht vorgeschrieben;


Spanien
Führerschein:      Führerscheinpflicht 
Bootshaftpflicht: gesetzlich vorgeschrieben für Boote ab 6 m Länge sowie für Wasserscooter. 

Slowenien
Führerschein:      Führerscheinpflicht 
Bootshaftpflicht: nicht vorgeschrieben;
Sonstiges:           Anmeldung beim Zoll und der Polizei erforderlich.

Türkei
Führerschein:      Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes;
Bootshaftpflicht: nicht vorgeschrieben;

Datenstand 2002; die oben angeführten Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr,
vorbehaltlich Änderungen ohne vorherige Ankündigung auf dieser Seite
Bitte kontaktieren Sie bei Bedarf die für das jeweilige Land zuständige Fremdenverkehrswerbung oder das jeweilige Seefahrtsamt.

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