Mittelmeer Adria Gesellschaft - MAG Seefahrtschule

Übersicht zu
Seesprechfunk Betriebszeugnisse

Kroatien

UKW Funkzeugnisse:                       Funkzusatzprüfung zu altem YU Bootsführerschein oder Küstenpatent;
UKW Seesprechfunkzeugnis

 

Seesprechfunkzeugnisse



Allgemeines Sprechfunkzeugnis
General Radiotelephone Operator








wird seit 2000 nicht mehr ausgestellt
 
bis 1999 (und Übergangszeit)
berechtigte zum Bedienen von Seesprechfunkgeräten auf 
allen Wellenlängen / Frequenzen im Seesprechfunk
LW / MW / GW / KW / UKW > siehe Frequenzen
ehem. Grundschein für Funker in der kommerziellen Schiffahrt

Gültigkeit:               international (STCW)

Beschränkungen:    abgelaufen
zur Umschreibung von Bootsführerscheinen (YU/HR ohne RTF) auf
Bootsführerschein mit UKW Funk gültig
aktuell gibt es folgende UKW Seesprechfunkzeugnisse für Boote & Yachten:
Seesprechfunkzeugnis auf
UKW (VHF)
beschränkt


obligat & inkludiert
beim Erwerb des Boat Skipper B

kann zu "alten" YU Bootsführerscheinen
mit Zusatzprüfung erworben werden

berechtigte zum Bedienen von Seesprechfunkgeräten auf 
UKW /
VHF im Seesprechfunk 
inkludiert im Bootsführerschein -

Boat Leader's Licence of competency  +   Boat Skipper B

vorgeschrieben zur Zeit  in Kroatien:
1.) zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Boote & Schiffen die nicht der GMDSS Ausrüstungspflicht unterliegen und nicht mit GMDSS ausgerüstet sind.

2.) für Privatyachten die über eine UKW Seesprechfunkstelle (UKW Funkgerät) verfügen sowie
 
3.) zum Führen von Charteryachten (MY & SY)

Gültigkeit:             auf See


Beschränkungen:  keine Zeitliche Beschränkung

Kurse zum Erwerb der UKW Seesprechfunkberechtigung > Information sehen

 
Seesprechfunkzeugnis auf
UKW (VHF)
beschränkt


kann zu ausländischen Bootsführerscheinen
amtlichen Bootsführerscheinen
gültig zur Navigation auf See
ohne Seesprechfunkberechtigung

wie z.B. zu
österreichischem Yachtmaster FB 2 od. FB 3
oder
deutscher Sportbootführerschein See
erworben werden
berechtigte zum Bedienen von Seesprechfunkgeräten auf 
UKW /
VHF im Seesprechfunk 

vorgeschrieben zur Zeit  in Kroatien:
1.) zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Boote & Schiffen die nicht der GMDSS Ausrüstungspflicht unterliegen und nicht mit GMDSS ausgerüstet sind.

2.) für Privatyachten die über eine UKW Seesprechfunkstelle (UKW Funkgerät) verfügen sowie 

3.) zum Führen von Charteryachten (MY & SY)

Gültigkeit:             auf See


Beschränkungen:  keine Zeitliche Beschränkung

Kurse zum Erwerb der UKW Seesprechfunkberechtigung > Information sehen
Betriebszeugnisse Seesprechfunk GMDSS
Allgemeines Betriebszeugnis
GOC
berechtigte zum Bedienen von GMDSS & Seesprechfunkgeräten auf 
allen Wellenlängen / Frequenzen
schließt das Allgemeines Sprechfunkzeugnis ein
In der kommerziellen Schiffahrt für Offiziere auf Schiffen über 300 BRZ & Passagierschiffen auf internationaler Fahrt in See - Gebieten ab A2 und
auf Yachten die mit GMDSS KW Geräten ausgerüstet sind und
See - Gebiete ab A2 befahren vorgeschrieben. *)

Gültigkeit:             international (STCW)

Beschränkungen: 5 Jahre; danach Verlängerung
mit amtsärztlicher Untersuchung und nachweislich mindestens 1 Jahr Navigation oder
Wiederholung der Prüfung (ohne Kurs möglich)
Beschränkt Gültige Betriebszeugnis
ROC
berechtigte zum Bedienen von GMDSS & Seesprechfunkgeräten auf 
UKW /
VHF
schließt das UKW Sprechfunkzeugnis ein
In der kommerziellen Schiffahrt für Offiziere auf Schiffen über 300 BRZ & Passagierschiffen auf internationaler Fahrt in See - Gebieten A1 und
auf Yachten die mit GMDSS Geräten ausgerüstet sind (Gebiete A1)
vorgeschrieben.*)
(Yachten: Alternative zum Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis) 

Gültigkeit:               international (STCW)

Beschränkungen:    5 Jahre; danach Verlängerung
mit amtsärztliche Untersuchung und nachweislich mindestens 1 Jahr Navigation
oder
Wiederholung der Prüfung (ohne Kurs möglich) *)
*)  Um als Kapitän oder Offizier mustern zu können, sind neben dem entsprechenden Befähigungszeugnis (Patent)
    gem. STCW 95 und  Schiffsbesetzungsverordnung ab dem 1. Februar 1999 zusätzliche Qualifikationen erforderlich:
   
z.B.: GMDSS-Betriebszeugnis, MedCert (Gesundheitsfürsorge an Bord), ARPA, B2, ein gültiger Feuerschutz- und
    Rettungsbootsschein u.a.
Short Range Certificate
SRC
Das SRC berechtigt zur Teilnahme am weltweiten Seenotfunksystem GMDSS auf Frequenzen über 30 Mhz, also UKW - Seesprechfunk,
eingeschränkt auf nicht ausrüstungspflichtige Schiffe nach SOLAS,
das sind alle Schiffe unter 300 BRZ. (z.B. Yachten)
Der Binnenschiffsfunk (z.B. Donau) ist im Berechtigungsumfang enthalten. 

 


Information zu Kursen, Prüfungsterminen & Preisen

Kurse zum Erwerb der UKW Seesprechfunkberechtigung     > Information sehen


Kurse zum Erwerb der GMDSS Seesprechfunkberechtigung > Information sehen


 

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