Übersicht
zu
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UKW Funkzeugnisse:
Funkzusatzprüfung
zu altem YU Bootsführerschein oder Küstenpatent; UKW Seesprechfunkzeugnis |
Seesprechfunkzeugnisse |
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Allgemeines Sprechfunkzeugnis General Radiotelephone Operator wird seit 2000 nicht mehr ausgestellt |
bis 1999 (und Übergangszeit) berechtigte zum Bedienen von Seesprechfunkgeräten auf allen Wellenlängen / Frequenzen im Seesprechfunk LW / MW / GW / KW / UKW > siehe Frequenzen ehem. Grundschein für Funker in der kommerziellen Schiffahrt Gültigkeit: international (STCW) Beschränkungen: abgelaufen zur Umschreibung von Bootsführerscheinen (YU/HR ohne RTF) auf Bootsführerschein mit UKW Funk gültig |
aktuell gibt es folgende UKW Seesprechfunkzeugnisse für Boote & Yachten: | |
Seesprechfunkzeugnis
auf UKW (VHF) beschränkt obligat & inkludiert beim Erwerb des Boat Skipper B kann zu "alten" YU Bootsführerscheinen mit Zusatzprüfung erworben werden |
berechtigte zum Bedienen von Seesprechfunkgeräten auf UKW / VHF im Seesprechfunk inkludiert im Bootsführerschein - Boat Leader's Licence of competency + Boat Skipper B vorgeschrieben zur Zeit in Kroatien: 1.) zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Boote & Schiffen die nicht der GMDSS Ausrüstungspflicht unterliegen und nicht mit GMDSS ausgerüstet sind. 2.) für Privatyachten die über eine UKW Seesprechfunkstelle (UKW Funkgerät) verfügen sowie 3.) zum Führen von Charteryachten (MY & SY) Gültigkeit: auf See Beschränkungen: keine Zeitliche Beschränkung Kurse zum Erwerb der UKW Seesprechfunkberechtigung > Information sehen |
Seesprechfunkzeugnis
auf UKW (VHF) beschränkt kann zu ausländischen Bootsführerscheinen amtlichen Bootsführerscheinen gültig zur Navigation auf See ohne Seesprechfunkberechtigung wie z.B. zu österreichischem Yachtmaster FB 2 od. FB 3 oder deutscher Sportbootführerschein See erworben werden |
berechtigte zum Bedienen von
Seesprechfunkgeräten auf UKW / VHF im Seesprechfunk vorgeschrieben zur Zeit in Kroatien: 1.) zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Boote & Schiffen die nicht der GMDSS Ausrüstungspflicht unterliegen und nicht mit GMDSS ausgerüstet sind. 2.) für Privatyachten die über eine UKW Seesprechfunkstelle (UKW Funkgerät) verfügen sowie 3.) zum Führen von Charteryachten (MY & SY) Gültigkeit: auf See Beschränkungen: keine Zeitliche Beschränkung Kurse zum Erwerb der UKW Seesprechfunkberechtigung > Information sehen |
Betriebszeugnisse Seesprechfunk GMDSS | |
Allgemeines Betriebszeugnis GOC |
berechtigte zum Bedienen von GMDSS
& Seesprechfunkgeräten auf allen Wellenlängen / Frequenzen schließt das Allgemeines Sprechfunkzeugnis ein In der kommerziellen Schiffahrt für Offiziere auf Schiffen über 300 BRZ & Passagierschiffen auf internationaler Fahrt in See - Gebieten ab A2 und auf Yachten die mit GMDSS KW Geräten ausgerüstet sind und See - Gebiete ab A2 befahren vorgeschrieben. *) Gültigkeit: international (STCW) Beschränkungen: 5 Jahre; danach Verlängerung mit amtsärztlicher Untersuchung und nachweislich mindestens 1 Jahr Navigation oder Wiederholung der Prüfung (ohne Kurs möglich) |
Beschränkt Gültige
Betriebszeugnis ROC |
berechtigte zum Bedienen von GMDSS
& Seesprechfunkgeräten auf UKW / VHF schließt das UKW Sprechfunkzeugnis ein In der kommerziellen Schiffahrt für Offiziere auf Schiffen über 300 BRZ & Passagierschiffen auf internationaler Fahrt in See - Gebieten A1 und auf Yachten die mit GMDSS Geräten ausgerüstet sind (Gebiete A1) vorgeschrieben.*) (Yachten: Alternative zum Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis) Gültigkeit: international (STCW) Beschränkungen: 5 Jahre; danach Verlängerung mit amtsärztliche Untersuchung und nachweislich mindestens 1 Jahr Navigation oder Wiederholung der Prüfung (ohne Kurs möglich) *) |
*)
Um als Kapitän oder Offizier mustern zu können, sind neben dem
entsprechenden Befähigungszeugnis (Patent) gem. STCW 95 und Schiffsbesetzungsverordnung ab dem 1. Februar 1999 zusätzliche Qualifikationen erforderlich: z.B.: GMDSS-Betriebszeugnis, MedCert (Gesundheitsfürsorge an Bord), ARPA, B2, ein gültiger Feuerschutz- und Rettungsbootsschein u.a. |
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Short
Range
Certificate SRC |
Das SRC berechtigt zur Teilnahme am
weltweiten Seenotfunksystem GMDSS auf Frequenzen über 30 Mhz, also UKW -
Seesprechfunk, eingeschränkt auf nicht ausrüstungspflichtige Schiffe nach SOLAS, das sind alle Schiffe unter 300 BRZ. (z.B. Yachten) Der Binnenschiffsfunk (z.B. Donau) ist im Berechtigungsumfang enthalten. |
Information
zu Kursen, Prüfungsterminen & Preisen |