Informationen zu: Betriebszeugnissen / Funk
FAQ's
die am häufigsten gestellten
Fragen
& Antworten
zu kroatischen
Betriebszeugnissen / STCW
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Kroatische Betriebszeugnisse -
STCW
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FAQ's |
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Gültigkeit für Österreichische
Staatsbürger: international gültig ?
ja, international (STCW)
zur Navigation auf See Anerkennung nicht notwendig
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Gültigkeit für Deutsche Staatsbürger:
international gültig ?
ja, international (STCW)
Anerkennung in Deutschland möglich (kostenpflichtig)
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Markus Steenbock |
BSH |
Was bedeutet STCW ?
"International
standards of training and watchkeeping for seafarers"
STCW 95
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gibt es wie bei den
meisten Befähigungszeugnissen konform STCW
zeitliche
Beschränkungenen ?
ja - 5 Jahre
Die Betriebszeugnisse GOC & ROC sind "Berufspatente" für nautische
Offiziere nach STCW
diese sind 5 Jahre gültig, Verlängerung danach möglich wie folgt:
1.) Seedienstbuch & min. 12 Monate Navigation in diesen 5 Jahren
2.) kurze Prüfung (ohne Kurs möglich) nach 5 Jahren als Nachweis dass die Praxis noch sitzt
oder
3.) Umschreibung auf ein unbegrenzt gültiges GMDSS Zeugnis für Yachten &
Sportboote
unverbindlicher
Preis derzeit (2003) ca. 120,-- Euro
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Was für Unterschiede gibt es zwischen
den GMDSS Betriebszeugnissen ROC & GOC
und den in Österreich und Deutschland
angebotenen GMDSS - DSC & SRC Zeugnissen
Innerhalb des GMDSS -
Bereiches besteht die Möglichkeit, verschiedene Betriebszeugnisse für
verschiedene Nutzerprofile zu erwerben.
Die Betriebszeugnisse GOC & ROC sind "Berufspatente" für nautische
Offiziere nach STCW
IMO
Betriebszeugnisse ROC &
GOC (z.B.: Kurs &
Ausstellung in Kroatien entsprechend STCW)
Das eine ist das Allgemeine Betriebszeugnis (engl. GOC = General Operator´s Certificate), das in erster Linie von allen Wachoffizieren größerer Berufsschiffe außerhalb der A 1 Gebiete gefordert wird.
Das andere, das
Eingeschränkte Betriebszeugnis ( engl. ROC = Restricted Operator´s
Certificate), eignet sich für den Küstenbereich innerhalb des A 1
Gebietes nach SOLAS, ist auf UKW beschränkt und findet Anwendung bei der
Handhabung mit den Funkgeräten kleinerer Schiffe, Boote und Yachten im
küstennahen Gebiet mit Internationaler Gültigkeit.
Diese Prüfung wird in Österreich nicht abgenommen!
Die Betriebszeugnisse GOC &
ROC sind "Berufspatente" für nautische Offiziere nach STCW,
diese sind 5 Jahre gültig, Verlängerung danach möglich
1.) Seedienstbuch & min. 12 Monate Navigation in diesen 5 Jahren
2.) kurze Prüfung (ohne Kurs) nach 5 Jahren dass die Praxis noch sitzt
oder
3.) Umschreibung auf ein unbegrenzt gültiges GMDSS Zeugnis für Yachten &
Sportboote
Was ist der
Unterschied zu den Zeugnisse die in Österreich und Deutschland
angeboten werden ?
Diese sind eingeschränkt auf
Yachten & Sportboote, unbeschränkt gültigen, nicht STCW konform und
die Anerkennung ist wie bei Führerscheinen für Boote & Yachten nicht
international geregelt.
Das SRC (Short Range Certificate) UKW - Betriebszeugnis II,
berechtigt zur Teilnahme am weltweiten Seenotfunksystem GMDSS auf
Frequenzen über 30 Mhz, also UKW - Seesprechfunk, eingeschränkt auf
nicht ausrüstungs- pflichtige Schiffe nach SOLAS, das sind alle Schiffe
unter 300 BRZ.
Benötigt man zum Fahren (Segeln) in Kroatien eine Funklizenz ?
Funklizenz = Berechtigung zum Bedienen einer Seesprechfunkstelle
Wenn Sie ein Charterboot (Yacht) mieten und führen -
ja
kommerziell genutzte Wasserfahrzeuge müssen in Kroatien über
eine Seesprechfunkstelle (z.B. UKW Seefunk) verfügen
daher muss der Skipper eine Berechtigung zum Bedienen dieser haben
Wenn Ihre Yacht über ein eingebautes Funkgerät verfügt und Sie dieses
benutzen - ja
Seesprechfunkgeräte müssen im Zulassungsstaat des
Wasserfahrzeuges angemeldet sein
Wenn Sie mit Ihrem Privatboot fahren und kein Funkgerät an Bord haben -
nein
z.B. Schlauchboot, kleinere Sportboote
Seesprechfunk zählt zu den bewilligungspflichtigen Funkarten
z.B. CB Funk ist frei, Flugfunk & Seefunk bewilligungspflichtig =
Sprechfunkzeugnis vorgeschrieben
Können zu nicht in Kroatien (z.B. in Österreich
oder Deutschland ) erworbenen
Patenten
Funk-Zusatzprüfungen abgelegt werden
Nein
nur zu in Kroatien ausgestellten Patenten
können Funk Zusatzprüfungen für den UKW-Seesprechfunk abgelegt werden.
Ausnahme:
für Patente die im ehem. Jugoslawien erworben wurden
- sofern diese von Hafenämtern im damaligen Bundesstaat Kroatien
ausgestellt wurden (siehe auch Absatz oben) -
können Funk Zusatzprüfungen abgelegt werden.
(In Kroatien ist zum Chartern von Booten auch eine Seesprechfunkberechtigung -
mindestens für UKW - vorgeschrieben bzw. mindestens ein Crewmitglied muß über
eine gültige Seesprechfunklizenz verfügen)
Alternative Möglichkeiten:
Erwerb des Bootsführerscheines inkl. Funk oder Erwerb des Internationalen GMDSS
Zeugnisses
Geltungsbereich des UKW Sprechfunkzeugnis
(inkludiert in der Boat Leader's Licence)
Gültig zum Betreiben einer UKW Seesprechfunkstelle
während dem Befahren des kroatischen Hoheitsgewässers und in internationalen
Gewässern.
Alternative Möglichkeiten: Seit Februar 1999
Erwerb des Internationalen GMDSS
Zeugnisses
ja,
GMDSS
Betriebszeugnisse sind
verpflichtend wenn
>
Sie als Wachoffizier, Sicherheitsoffizier oder Kommandant auf einem gewerbsmäßig
genutzten Schiff anheuern
das unter die Ausrüstungspflicht von IMO fällt
und werden in
Kroatien ab 01.01.2005 verpflichtend wenn
> Sie
ein GMDSS Seesprechfunkgerät an Bord Ihrer eigenen Yacht haben
> wenn
Sie auf einem gewerbsmäßig genutzten, kommerziellen Schiff über 12 m als
Kommandant arbeiten
(z.B. Fischerboote über 12 m)
Auf
seiner Sitzung 2005 hat das Unterkomitee für Funkverkehr, Suche und
Rettung (COMSAR)
dem Seesicherheitskomitee der IMO empfohlen (MSC),
die Pflicht zur Hörwache auf Kanal 16 unbefristet weiter bestehen zu lassen.
Auszug:
I:\COMSAR\8\18.DOC
LISTENING WATCH ON VHF CHANNEL 16 BY SOLAS SHIPS
3.8 The Sub-Committee recalled that MSC 75, having agreed with the
recommendation of COMSAR 6 that the existing SOLAS regulation IV/12.3 concerning
watchkeeping on VHF - 9 - COMSAR 8/18 channel 16 should not be amended and the
originally perceived date of cessation of watchkeeping
by SOLAS ships on VHF channel 16 (i.e. 1 February 1999, the final implementation
date for the GMDSS) should not be changed to 1 February 2005, as indicated in
resolution MSC.77(69), had adopted resolution MSC.131(75) on Maintenance of a
continuous listening watch on VHF channel 16 by SOLAS ships whilst at sea and
installation of VHF DSC facilities on non-SOLAS ships, revoking resolution
MSC.77(69).
By operative paragraph 1 of this resolution the MSC "DETERMINES, having
regard to SOLAS regulation IV/12.3 that every ship, while at sea, shall continue
to maintain, when practicable, continuous listening watch on VHF channel 16,
until such time as the Maritime Safety Committee may determine the cessation of
this requirement, provided that a re-assessment is undertaken by the
Organization no later than 2005."
3.9 After considerable discussions on the matter, the Sub-Committee came to
the conclusion that watch on VHF channel 16 by SOLAS ships, while at sea, should
be required and kept for foreseeable future with a view to provide:
.1 a distress alerting and communication channel for non-SOLAS vessels; and
.2 bridge-to-bridge communications for SOLAS ships,
and invited the Committee to note this view.
3.10 Member Governments were invited to draw the attention of their national
Telecommunication Authorities to the Sub-Committee's opinion above.
Information
zu Kursen, Prüfungsterminen & Preisen |
Alle Angaben und Informationen
vorbehaltlich staatlichen Änderungen ohne Gewähr
auf Basis von Informationen
des österreichischen Verkehrsministeriums, Seeschifffahrtsgesetz
des kroatischen Ministeriums für Seefahrt
der Lucka Kapetanija (Hafenamt) Rijeka
und der Seefahrtsakademie - Hochschule für Seefahrt