FAQ Küstenpatent und Funk: Informationen zum Erwerb von Seesprechfunkzeugnissen UKW & GMDSS Betriebszeugnissen in Kroatien - häufig gestellte Fragen und Antworten

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Kroatische Betriebszeugnissen Funk
UKW Seesprechfunk

FAQ häufig gestellte Fragen & Antworten

 


Seesprechfunkzeugnisse


 RTF
UKW Seesprechfunkberechtigung


zu ausländischen Bootsführerscheinen

Kurs & Prüfung

UKW Funkprüfung zu österreichischen oder deutschen Bootsführerscheinen


add. RTF
UKW Seesprechfunkberechtigung

 zu kroatischen oder alten YU - Küstenpatenten

Kurs & Prüfung

UKW Funkzusatzprüfung zu altem YU-Küstenpatent und Umschreibung auf Boat Skipper B


GMDSS


 

GMDSS - Global Maritime Distress and Safety System
 ROC      -  Restricted
Operators Certificate 
- STCW     
GOC      -  General Operators Certificate     - STCW     

Kurs & Prüfung

STCW   B2 - ROC - GOC Kurs und Prüfung


FAQ's

Fragen & Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen

Fragen speziell Österreichische Staatsbürge  FAQ's - häufige Fragen und Antworten zu UKW Seesprechfunk - Funk & Küstenpatent Kroatien
Fragen speziell Deutsche Staatsbürger           FAQ's - häufige Fragen und Antworten zu UKW Seesprechfunk - Funk & Küstenpatent Kroatien


 

Benötigt man zum Führen von Booten & Yachten in Kroatien eine Funklizenz ?

Funklizenz = Seesprechfunkzeugnis = Berechtigung zum Bedienen einer Seesprechfunkstelle

Wenn Sie ein Charterboot (Motoryacht oder Segelyacht) mieten und führen
das zur Navigation außerhalb des Fahrtbereiches der im Boat Skipper A festgelegt ist, zugelassen ist  -  ja

kommerziell genutzte Wasserfahrzeuge müssen in Kroatien
wenn sie zur Navigation außerhalb des Fahrtbereiches der im Boat Skipper A festgelegt zugelassen werden
über eine Seesprechfunkstelle (zumindest UKW Seefunk) verfügen
daher muss der Skipper eine Berechtigung zum Bedienen dieser haben

Wenn Ihre Yacht über ein eingebautes Funkgerät verfügt und Sie dieses benutzen  -  ja
Seesprechfunkgeräte müssen im Zulassungsstaat des Wasserfahrzeuges angemeldet sein

Wenn Sie mit Ihrem Privatboot fahren und kein Funkgerät an Bord haben  - nein
z.B. Schlauchboot, kleinere Sportboote

Wenn Sie ein Charterboot (Sportboot) mieten und führen
das zur Navigation nur innerhalb des Fahrtbereiches der im Boat Skipper A festgelegt ist, zugelassen ist  -  nein
siehe Charterrichtlinien des jeweiligen Anbieters

Seesprechfunk zählt zu den bewilligungspflichtigen Funkarten 
z.B. CB Funk ist frei, Flugfunk & Seefunk bewilligungspflichtig = Sprechfunkzeugnis vorgeschrieben

 


Können zur Zeit zu im ehemaligen Jugoslawien erworbenen Patenten und in Kroatien erworbenen Bootsführerscheinen Funk-Zusatzprüfungen abgelegt werden

JA

Von Inhabern eines "alten YU" Patentes
also eines Bootsführerscheines, Küstenpatent oder Mornar Motorist,
sofern diese im Gebiet des heutigen Kroatiens ausgestellt wurden
und Inhabern eines kroatischen Bootsführerscheines ohne Funk
kann durch Ablegung einer Zusatzprüfung ein auf UKW gültiges Seesprechfunkzeugnis erworben werden.

Es wird nach Ablegung einer Funkprüfung
ein Boat Skipper B ausgestellt

DIESER ist automatisch gültig zum Führen von Motor- & Segelyachten bis 30 BRZ (unpgrading)
und beinhaltet die UKW Seesprechfunkberechtigung

Gültigkeit:             im kroatischen Hoheitsgewässer & im internationalen Seeraum

Beschränkungen: keine Zeitliche Beschränkung


 Erwerb der UKW Seesprechfunkberechtigung

UKW Funkzusatzprüfung zu alten Küstenpatenten oder Funklizenz zu österreichischen oder deutschen Bootsführerscheinen und Yachtmaster - zum Chartern in Kroatien vorgeschrieben


Können zu nicht in Kroatien (z.B. in Österreich oder Deutschland ) erworbenen Bootsführerscheinen Funk-Zusatzprüfungen abgelegt werden

Ja

Von Inhabern eines "amtlichen, ausländischen" Bootsführerscheines der zur Navigation auf See berechtigt
wie z.B. zu

österreichischem Yachtmaster FB 2 od. FB 3
oder
deutscher Sportbootführerschein See
kann durch Ablegung einer Prüfung ein auf UKW gültiges Seesprechfunkzeugnis erworben werden.

Es wird nach Ablegung einer Funkprüfung
ein Betriebszeugnis
"Certificate of Competency for operating a VHF Radio - telephone station on boat or yacht" 
ausgestellt

Gültigkeit:             auf See (am Meer)

Beschränkungen: keine Zeitliche Beschränkung

UKW Funkzusatzprüfung zu alten Küstenpatenten oder Funklizenz zu österreichischen oder deutschen Bootsführerscheinen und Yachtmaster - zum Chartern in Kroatien vorgeschrieben


Geltungsbereich des UKW Sprechfunkzeugnis (inkludiert in der Boat Skipper B)

Gültig zum Betreiben einer UKW Seesprechfunkstelle 
während dem Befahren des kroatischen Hoheitsgewässers und in internationalen Gewässern.


Wird GMDSS zum Führen von Charteryachten in Kroatien demnächst verpflichtend ?

nein,
nicht erforderlich oder vorgeschrieben auf
 Charterbooten & privaten Yachten sofern diese nicht mit einer GMDSS Anlage ausgestattet sind
(Informationen laut Referent für Prüfungen & Befähigungszeugnisse LK Rijeka, 12.10.2004)
erforderlich: mindestens eine UKW Seesprechfunklizenz (wie in der Boat Leader's Licence of competenc inkludiert)

ja,
GMDSS Betriebszeugnisse sind verpflichtend wenn
> Sie als Wachoffizier, Sicherheitsoffizier oder Kommandant auf einem gewerbsmäßig genutzten Schiff anheuern
das unter die Ausrüstungspflicht von IMO fällt

und werden in Kroatien ab 01.01.2005 verpflichtend wenn
> Sie ein GMDSS Seesprechfunkgerät an Bord Ihrer eigenen Yacht haben
> wenn Sie auf einem gewerbsmäßig genutzten, kommerziellen Schiff über 12 m als Kommandant arbeiten
(z.B. Fischerboote über 12 m)

Auf seiner Sitzung 2005 hat das Unterkomitee für Funkverkehr, Suche und Rettung (COMSAR) 
dem Seesicherheitskomitee der IMO empfohlen (MSC), 
die Pflicht zur Hörwache auf Kanal 16 unbefristet weiter bestehen zu lassen.

Auszug:
I:\COMSAR\8\18.DOC
LISTENING WATCH ON VHF CHANNEL 16 BY SOLAS SHIPS
3.8 The Sub-Committee recalled that MSC 75, having agreed with the recommendation of COMSAR 6 that the existing SOLAS regulation IV/12.3 concerning watchkeeping on VHF - 9 - COMSAR 8/18 channel 16 should not be amended and the originally perceived date of cessation of watchkeeping
by SOLAS ships on VHF channel 16 (i.e. 1 February 1999, the final implementation date for the GMDSS) should not be changed to 1 February 2005, as indicated in resolution MSC.77(69), had adopted resolution MSC.131(75) on Maintenance of a continuous listening watch on VHF channel 16 by SOLAS ships whilst at sea and installation of VHF DSC facilities on non-SOLAS ships, revoking resolution MSC.77(69).
By operative paragraph 1 of this resolution the MSC "DETERMINES, having regard to SOLAS regulation IV/12.3 that every ship, while at sea, shall continue to maintain, when practicable, continuous listening watch on VHF channel 16, until such time as the Maritime Safety Committee may determine the cessation of this requirement, provided that a re-assessment is undertaken by the Organization no later than 2005."
3.9 After considerable discussions on the matter, the Sub-Committee came to the conclusion that watch on VHF channel 16 by SOLAS ships, while at sea, should be required and kept for foreseeable future with a view to provide:
.1 a distress alerting and communication channel for non-SOLAS vessels; and
.2 bridge-to-bridge communications for SOLAS ships,
and invited the Committee to note this view.
3.10 Member Governments were invited to draw the attention of their national
Telecommunication Authorities to the Sub-Committee's opinion above.

 


&

Was für Unterschiede gibt es zwischen
den GMDSS Betriebszeugnissen ROC & GOC
und den in Österreich und Deutschland angebotenen
GMDSS - DSC & SRC Zeugnissen

Innerhalb des GMDSS - Bereiches besteht die Möglichkeit, verschiedene Betriebszeugnisse für verschiedene Nutzerprofile zu erwerben.

Die Betriebszeugnisse GOC & ROC sind "Berufspatente" für nautische Offiziere nach STCW

IMO Betriebszeugnisse ROC & GOC (z.B.: Kurs & Ausstellung in Kroatien entsprechend STCW)

Die Betriebszeugnisse GOC & ROC sind "Berufspatente" für nautische Offiziere nach STCW, diese sind 5 Jahre gültig, Verlängerung danach möglich
1.) Seedienstbuch & min. 12 Monate Navigation in diesen 5 Jahren
2.) kurze Prüfung (ohne Kurs) nach 5 Jahren dass die Praxis noch sitzt
oder
3.) Umschreibung auf ein unbegrenzt gültiges GMDSS Zeugnis für Yachten & Sportboote


Was ist der Unterschied zu den Zeugnisse die in Österreich und Deutschland  angeboten werden ?


Diese sind eingeschränkt auf Yachten & Sportboote, unbeschränkt gültigen, nicht STCW konform und
die Anerkennung ist wie bei Führerscheinen für Boote & Yachten nicht international geregelt.
Das SRC (Short Range Certificate) UKW - Betriebszeugnis II, berechtigt zur Teilnahme am weltweiten Seenotfunksystem GMDSS auf Frequenzen über 30 Mhz, also UKW - Seesprechfunk,

 eingeschränkt auf nicht ausrüstungs- pflichtige Schiffe nach SOLAS, das sind alle Schiffe unter 300 BRZ.

 


Was bedeutet STCW ?

"International standards of training and watchkeeping for seafarers"

STCW 95


&
gibt es wie bei den meisten Betriebszeugnissen
konform STCW

zeitliche Beschränkungenen ?

ja - 5 Jahre


Die Betriebszeugnisse GOC & ROC sind "Berufspatente" für nautische Offiziere nach STCW
diese sind 5 Jahre gültig, Verlängerung danach möglich wie folgt:

1.) Seedienstbuch & min. 12 Monate Navigation in diesen 5 Jahren
2.) kurze Prüfung (ohne Kurs möglich) nach 5 Jahren als Nachweis dass die Praxis noch sitzt
oder
3.) Umschreibung auf ein unbegrenzt gültiges GMDSS Zeugnis für Yachten & Sportboote

unverbindlicher Preis derzeit (2003) ca. 120,-- Euro




STCW konforme Betriebszeugnisse

Gültigkeit für Österreichische Staatsbürger: international gültig ?

ja,  international (STCW)
zur Navigation auf See Anerkennung nicht notwendig




STCW konforme Betriebszeugnisse

Gültigkeit für Deutsche Staatsbürger: international gültig ?

ja,  international (STCW)
 Anerkennung in Deutschland möglich (kostenpflichtig)

BSH
Schwerpunkt:
Anerkennungsvermerke ausländischer Seefunkzeugnisse
MARINE

Markus Steenbock
Tel.: 040  3190-7138
E-Mail:
markus.steenbock@bsh.de


Alle Angaben und Informationen vorbehaltlich staatlichen Änderungen ohne Gewähr
 auf Basis von Informationen 
des österreichischen Verkehrsministeriums, Seeschifffahrtsgesetz 
 des kroatischen Ministeriums für Seefahrt
der Lucka Kapetanija (Hafenamt) Rijeka
 und der Seefahrtsakademie - Hochschule für Seefahrt


 

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