Informationen zu:   Betriebszeugnissen / Funk

FAQ's die am häufigsten gestellten Fragen & Antworten

zu kroatischen Betriebszeugnissen / STCW

Kroatische Betriebszeugnisse - STCW
 

  GMDSS - Global Maritime Distress and Safety System ROC -  Restricted Operators Certificate
GOC -  General Operators Certificate
 
 

FAQ's
Fragen & Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen


Fragen speziell Österreicher betreffend sind mit der Flagge gekennzeichnet   
Fragen speziell Deutsche Staatsbürger  betreffend mit der Flagge  
gekennzeichnet              
                                      generelle Fragen  sind nicht extra gekennzeichnet

 


Gültigkeit für Österreichische Staatsbürger: international gültig ?


ja,  international (STCW)
zur Navigation auf See Anerkennung nicht notwendig


Gültigkeit für Deutsche Staatsbürger: international gültig ?


ja,  international (STCW)
 Anerkennung in Deutschland möglich (kostenpflichtig) 

Markus Steenbock
Tel.: 040  3190-7138
E-Mail:
markus.steenbock@bsh.de

BSH
Schwerpunkt:
Anerkennungsvermerke ausländischer Seefunkzeugnisse
MARINE

Was bedeutet STCW ?

"International standards of training and watchkeeping for seafarers"

STCW 95

&
gibt es wie bei den meisten Befähigungszeugnissen konform STCW
zeitliche Beschränkungenen ?

ja -
5 Jahre


Die Betriebszeugnisse GOC & ROC sind "Berufspatente" für nautische Offiziere nach STCW
diese sind 5 Jahre gültig, Verlängerung danach möglich wie folgt:

1.) Seedienstbuch & min. 12 Monate Navigation in diesen 5 Jahren
2.) kurze Prüfung (ohne Kurs möglich) nach 5 Jahren als Nachweis dass die Praxis noch sitzt
oder
3.) Umschreibung auf ein unbegrenzt gültiges GMDSS Zeugnis für Yachten & Sportboote

unverbindlicher Preis derzeit (2003) ca. 120,-- Euro

&

Was für Unterschiede gibt es zwischen
den GMDSS Betriebszeugnissen ROC & GOC
und den in Österreich und Deutschland angebotenen GMDSS - DSC & SRC Zeugnissen

Innerhalb des GMDSS - Bereiches besteht die Möglichkeit, verschiedene Betriebszeugnisse für verschiedene Nutzerprofile zu erwerben.

Die Betriebszeugnisse GOC & ROC sind "Berufspatente" für nautische Offiziere nach STCW

IMO Betriebszeugnisse ROC & GOC (z.B.: Kurs & Ausstellung in Kroatien entsprechend STCW)

  • Das eine ist das Allgemeine Betriebszeugnis (engl. GOC = General Operator´s Certificate), das in erster Linie von allen Wachoffizieren größerer Berufsschiffe außerhalb der A 1 Gebiete gefordert wird.

  • Das andere, das Eingeschränkte Betriebszeugnis ( engl. ROC = Restricted Operator´s Certificate), eignet sich für den Küstenbereich innerhalb des A 1 Gebietes nach SOLAS, ist auf UKW beschränkt und findet Anwendung bei der Handhabung mit den Funkgeräten kleinerer Schiffe, Boote und Yachten im küstennahen Gebiet mit Internationaler Gültigkeit.
    Diese Prüfung wird in Österreich nicht abgenommen!

Die Betriebszeugnisse GOC & ROC sind "Berufspatente" für nautische Offiziere nach STCW, diese sind 5 Jahre gültig, Verlängerung danach möglich
1.) Seedienstbuch & min. 12 Monate Navigation in diesen 5 Jahren
2.) kurze Prüfung (ohne Kurs) nach 5 Jahren dass die Praxis noch sitzt
oder
3.) Umschreibung auf ein unbegrenzt gültiges GMDSS Zeugnis für Yachten & Sportboote


Was ist der Unterschied zu den Zeugnisse die in Österreich und Deutschland  angeboten werden ?


Diese sind eingeschränkt auf Yachten & Sportboote, unbeschränkt gültigen, nicht STCW konform und
die Anerkennung ist wie bei Führerscheinen für Boote & Yachten nicht international geregelt.
Das SRC (Short Range Certificate) UKW - Betriebszeugnis II, berechtigt zur Teilnahme am weltweiten Seenotfunksystem GMDSS auf Frequenzen über 30 Mhz, also UKW - Seesprechfunk, eingeschränkt auf nicht ausrüstungs- pflichtige Schiffe nach SOLAS, das sind alle Schiffe unter 300 BRZ.

Benötigt man zum Fahren (Segeln) in Kroatien eine Funklizenz ?

Funklizenz = Berechtigung zum Bedienen einer Seesprechfunkstelle

Wenn Sie ein Charterboot (Yacht) mieten und führen  - 
ja
kommerziell genutzte Wasserfahrzeuge müssen in Kroatien über eine Seesprechfunkstelle (z.B. UKW Seefunk) verfügen
daher muss der Skipper eine Berechtigung zum Bedienen dieser haben

Wenn Ihre Yacht über ein eingebautes Funkgerät verfügt und Sie dieses benutzen  -  ja
Seesprechfunkgeräte müssen im Zulassungsstaat des Wasserfahrzeuges angemeldet sein

Wenn Sie mit Ihrem Privatboot fahren und kein Funkgerät an Bord haben  - nein
z.B. Schlauchboot, kleinere Sportboote

Seesprechfunk zählt zu den bewilligungspflichtigen Funkarten 
z.B. CB Funk ist frei, Flugfunk & Seefunk bewilligungspflichtig = Sprechfunkzeugnis vorgeschrieben

Können zu nicht in Kroatien (z.B. in Österreich oder Deutschland ) erworbenen Patenten
Funk-Zusatzprüfungen abgelegt werden

Nein
nur zu in Kroatien ausgestellten Patenten
können Funk Zusatzprüfungen für den UKW-Seesprechfunk abgelegt werden. 
Ausnahme:
für Patente die im ehem. Jugoslawien erworben wurden
 - sofern diese von Hafenämtern im damaligen Bundesstaat Kroatien ausgestellt wurden (siehe auch Absatz oben) - 
können Funk Zusatzprüfungen abgelegt werden.
(In Kroatien ist zum Chartern von Booten auch eine Seesprechfunkberechtigung - mindestens für UKW - vorgeschrieben bzw. mindestens ein Crewmitglied muß über eine gültige Seesprechfunklizenz verfügen)

Alternative Möglichkeiten: 
Erwerb des Bootsführerscheines inkl. Funk oder Erwerb des Internationalen GMDSS Zeugnisses

Geltungsbereich des UKW Sprechfunkzeugnis (inkludiert in der Boat Leader's Licence)
Gültig zum Betreiben einer UKW Seesprechfunkstelle 
während dem Befahren des kroatischen Hoheitsgewässers und in internationalen Gewässern.

Alternative Möglichkeiten: Seit Februar 1999
Erwerb des Internationalen GMDSS Zeugnisses

Wird GMDSS zum Führen von Charteryachten in Kroatien demnächst verpflichtend ?

nein,
nicht erforderlich oder vorgeschrieben auf
 Charterbooten & privaten Yachten sofern diese nicht mit einer GMDSS Anlage ausgestattet sind
(Informationen laut Referent für Prüfungen & Befähigungszeugnisse LK Rijeka, 12.10.2004)
erforderlich: mindestens eine UKW Seesprechfunklizenz (wie in der Boat Leader's Licence of competenc inkludiert)

ja,
GMDSS Betriebszeugnisse
sind verpflichtend wenn
> Sie als Wachoffizier, Sicherheitsoffizier oder Kommandant auf einem gewerbsmäßig genutzten Schiff anheuern
das unter die Ausrüstungspflicht von IMO fällt

und werden in Kroatien ab 01.01.2005 verpflichtend wenn
> Sie ein GMDSS Seesprechfunkgerät an Bord Ihrer eigenen Yacht haben
> wenn Sie auf einem gewerbsmäßig genutzten, kommerziellen Schiff über 12 m als Kommandant arbeiten
(z.B. Fischerboote über 12 m)

Auf seiner Sitzung 2005 hat das Unterkomitee für Funkverkehr, Suche und Rettung (COMSAR) 
dem Seesicherheitskomitee der IMO empfohlen (MSC), 
die Pflicht zur Hörwache auf Kanal 16 unbefristet weiter bestehen zu lassen.

Auszug:
I:\COMSAR\8\18.DOC
LISTENING WATCH ON VHF CHANNEL 16 BY SOLAS SHIPS
3.8 The Sub-Committee recalled that MSC 75, having agreed with the recommendation of COMSAR 6 that the existing SOLAS regulation IV/12.3 concerning watchkeeping on VHF - 9 - COMSAR 8/18 channel 16 should not be amended and the originally perceived date of cessation of watchkeeping
by SOLAS ships on VHF channel 16 (i.e. 1 February 1999, the final implementation date for the GMDSS) should not be changed to 1 February 2005, as indicated in resolution MSC.77(69), had adopted resolution MSC.131(75) on Maintenance of a continuous listening watch on VHF channel 16 by SOLAS ships whilst at sea and installation of VHF DSC facilities on non-SOLAS ships, revoking resolution MSC.77(69).
By operative paragraph 1 of this resolution the MSC "DETERMINES, having regard to SOLAS regulation IV/12.3 that every ship, while at sea, shall continue to maintain, when practicable, continuous listening watch on VHF channel 16, until such time as the Maritime Safety Committee may determine the cessation of this requirement, provided that a re-assessment is undertaken by the Organization no later than 2005."
3.9 After considerable discussions on the matter, the Sub-Committee came to the conclusion that watch on VHF channel 16 by SOLAS ships, while at sea, should be required and kept for foreseeable future with a view to provide:
.1 a distress alerting and communication channel for non-SOLAS vessels; and

.2 bridge-to-bridge communications for SOLAS ships,
and invited the Committee to note this view.
3.10 Member Governments were invited to draw the attention of their national
Telecommunication Authorities to the Sub-Committee's opinion above.



Information zu Kursen, Prüfungsterminen & Preisen
www.magreisen.at


Alle Angaben und Informationen vorbehaltlich staatlichen Änderungen ohne Gewähr
 auf Basis von Informationen 
des österreichischen Verkehrsministeriums, Seeschifffahrtsgesetz 
 des kroatischen Ministeriums für Seefahrt
der Lucka Kapetanija (Hafenamt) Rijeka
 und der Seefahrtsakademie - Hochschule für Seefahrt


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