Mit
der Einführung des GMDSS am 1. Februar 1999
mussten alle Schiffe über 300 BRZ
(Brutto-Raum-Zahl) und alle Fahrgastschiffe auf internationale Fahrt
mit den entsprechenden Anlagen
ausgerüstet werden.
Beschreibung der
Betriebszeugnisse |
GMDSS ROC A1
Funkerzeugnisses im küstennahen Gebiet bis 25 sm.
FAQ - Gültigkeit ? INTERNATIONAL GÜLTIG sind
Patente/Certificates durch
Registrierung bei der Die
internationale Gültigkeit von GMDSS Zertifikaten ist nur dann gegeben,
wenn die Prüfung in einem in der angeführten Länder abgelegt und über London
registriert wurde |
Das Seenot- und Sicherheits-Funksystem GMDSS
[ GMDSS = Global Maritime Distress and Safety
System]
>Weltweites Seenot- und Sicherheitssystem für die Schiffahrt<
ist bis zum 01.02.1999 weltweit eingeführt worden.
Es ersetzt das ehemalige Sicherheitssystem, das auf Morse (500 kHz), UKW (Kanal
16) und Kurzwellen - Sprechfunk (2182 kHz) basierte. GMDSS ist ein weitgehend
automatisiertes System, das über Satelliten und digitalen Selektivruf
funktioniert.
Es wurde von der IMO (International Maritime Organisation), der fast alle
seefahrenden Nationen angehören, 1974 als SOLAS (Safety of Life at Sea) ins
Leben gerufen und heißt seit 1988 GMDSS.
Die darin enthaltenen Vorschriften sind für alle Berufsfahrzeuge ab 300 BRZ
(BRT) bindend.
Frachtschiffe ab BRZ 300 und alle Fahrgastschiffe auf internationaler Fahrt müssen
seit diesem Termin nach den SOLAS - Vorschriften der IMO mit GMDSS ausgerüstet
werden.
Allen anderen Fahrzeugen, z.B. Sportbooten und Traditionsschiffen (Non-SOLAS-Ships)
wird empfohlen, sich am GMDSS zu beteiligen, es ist aber nicht vorgeschrieben.
Im Gegensatz zum alten Sicherheits-Funksystem ist im GMDSS eine sichere
Seenotalarmierung Schiff - Land aus allen Seegebieten über zwei unabhängige
Funksysteme garantiert.
Ein besonders ausgebildeter Funkoffizier wird im GMDSS
nicht mehr vorgeschrieben.
Auf "SOLAS"-Schiffen müssen alle Nautiker über GMDSS Funkerzeugnisse
verfügen.
Ist im GMDSS eine manuelle Seenotalarmierung nicht mehr möglich, sendet die
obligatorische Satelliten-Senotfunkbake den Notruf automatisch aus.
Neben der sicheren Alarmierung beinhaltet das GMDSS zwei Warnfunksysteme zur
Verbreitung und Aufnahme von Schiffahrts-Sicherheitsinformationen.
Zeugnisse für den Dienst bei Seesprechfunkstellen:
1. für den Sprechfunkdienst
2. für GMDSS
Das Allgemeine Betriebszeugnis für Funker (ABZ) berechtigt zum Bedienen aller
Funkeinrichtungen im GMDSS.
Die Funkelektronikzeugnisse 1. und 2. Klasse berechtigen nicht nur zum Bedienen,
sondern zusätzlich zur bordseitigen Instandhaltung der Funkeinrichtungen
im GMDSS.
Das UKW-Betriebszeugnis I berechtigt zum
Bedienen der UKW-DSC-Seefunkanlagen.
Ausrüstung und Seegebiete
Im Gegensatz zum alten Sytem ist die Ausrüstung der Schiffe mit Funkanlagen im
GMDSS nicht mehr von der Größe, sondern vom Einsatzgebiet abhängig. Die
Einteilung der Seegebiete in vier Kategorien richtet sich nach den landseitig
zur Verfügung stehenden Funkeinrichtungen und deren Reichweite. Die Einrichtung
der jeweiligen Seegebiete wird von den zuständigen Verwaltungen vorgenommen und
in den "GMDSS-Master Plan" eingetragen.
Seegebiete im GMDSS
A1-Ausrüstung: Es ist eine UKW-Funkausrüstung vorgeschrieben, mit der sowohl Sprechfunk als auch DSC-Betrieb durchgeführt werden kann. Als zweiter Alarmierungsweg kann eine Satelliten-Seenotfunkbake installiert werden. Neben der für alle GMDSS-Schiffe obligatorischen Seenotfunkbake kann als zweites Alarmierungssystem auch eine Satellitenfunkanlage (Inmarsat-A, -B oder -C) eingebaut werden.
A2-Ausrüstung: Zusätzlich zur A1-Ausrüstung wird eine Grenzwellen
Funkanlage gefordert, mit der sowohl Sprechfunk als auch DSC-Betrieb möglich
ist.
A3-Ausrüstung: A-3-Schiffe müssen neben den Funkeinrichtungen für A1
und A2 zusätzlich entweder mit einer Inmarsat-Satellitenseefunkeinrichtung (Inmarsat-A,
-B oder -C) oder mit einer Kurzwellen-Anlage für Sprechfunk, DSC- und
Funktelexbetrieb mitführen.
A4-Ausrüstung: Aus A4-Gebieten ist eine sichere Kommunikation über das
Inmarsat-Satellitensystem nicht möglich, d.h. es muss eine
Grenzwellen/Kurzwellen-Funkanlage für Sprechfunk, DSC- und Funktelexverkehr
eingebaut werden.
Zusätzlich gelten folgende Ausrüstungsvorschriften:
Für die Überwachung des UKW-DSC-Kanals 70 und der DSC-Not- und
Sicherheitsfrequenzen auf Grenzwelle und im Kurzwellenbereich sind
Festfrequenzwachempfänger vorgeschrieben.
Für das sichere Auffinden havarierter Schiffe oder von Schiffbrüchigen und Rettungsmitteln ist für alle Schiffe mindestens eine Radarantwortbake (SART = Search and Rescue Radar Transponder) vorgeschrieben. Wird der Sender eines SART durch die Sendeimpulse eines 9-GHz-Radargerätes aktviert, sendet er eine Kennung von 12 Strichen, die eindeutig die Position des Transponders eben innerhalb des ersten Striches kennzeichnet.
In allen Seegebieten müssen GMDSS-Schiffe mit automatischen
Empfangseinrichtungen zur Aufzeichnung von Schiffahrts-Sicherheitsinformationen
(MSI=Maritime Safety Information)
- NAVTEX-Empfänger und/oder - EGC-Empfäger ausgerüstet sein.
Um auch aus den Rettungsmitteln heraus eine sichere Kommunikation durchführen zu können, sind alle Schiffe mit mindestens zwei wasserdichten UKW-Handsprechfunkgeräten ausgerüstet. Die Handsprechfunkgeräte dürfen auch für die Brücke zu Brücke-Kommunikation verwendet werden.
Während in der Berufsschifffahrt die ausrüstungspflichtigen Schiffe mit GMDSS-Funkanlagen ausgerüstet werden müssen, die in allen Punkten den SOLAS-Vorschriften entsprechen, gibt es für nichtausrüstungspflichtige Schiffe die Möglichkeit, Geräte mit eingeschränktem Funktionsumfang zu wählen. Bei einer freiwilligen Ausrüstung mit GMDSS-Funkanlagen sollten mindestens die folgenden Punkte sichergestellt sein:
Wenn möglich, sollte mit der Funkanlage auch allgemeiner Funkverkehr im
bevorzugten Betriebsverfahren (Telefonie-, Fax- oder/und Telexbetrieb)
abgewickelt werden können.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte, der Kosten, der Schiffsgröße und der Anzahl der Personen an Bord sollte aus den folgenden Teilsystemen eine Funkanlage zusammengestellt werden, die möglichst viele GMDSS Funktionen erfüllt.
UKW-DSC-Seefunkanlagen
Zusätzlich zum bestehenden Selektivrufverfahren mit
Einzeltonfolge (SSFC-System) wurde im terrestrischen Seefunkdienst ein Digitales
Selektivrufsystem (DSC)
[DSC = Digital Selective Calling] eingeführt. DSC ist ein Telex-Anrufsystem im
UKW-, GW- und KW-Bereich. Neben den Satellitensystemen bildet es das zweite
Standbein zur Verbindungsaufnahme im GMDSS.
DSC ist einzusetzen für:
Die Überwachung der Not- und Sicherheitsfrequenzen
erfolgt im DSC-System automatisch durch Wachempfänger.
Im DSC-System werden Rufnummern des mobilen Seefunkdienstes (MMSI) [MMSI = Maritime Mobile Service Identity] verwendet. Sie dienen der einheitlichen Kennzeichnung der Seefunkstellen (SeeFuSt), die DSC anwenden. Die MMSI setzen sich immer aus einer Reihenfolge von 9 Ziffern zusammen. Sie bestehen für SeeFuSt aus:
Jedem Land wurden gemäß VO Funk bestimmte Seefunkkennzahlen zugewiesen. Die MIDs sind im Nautischen Funkdienst Bd.1 jeweils zu Beginn der Länderabschnitte aufgeführt.
Seit dem 1. Januar 1986 darf der UKW-Kanal 70 nicht
mehr für den Sprechfunkverkehr benutzt werden, dieser Kanal ist
ausschließlich dem Digitalen Selektivrufsystem (DSC) vorbehalten. Der Schutz
des Kanal 70 ist bei neueren UKW-Geräten durch technische Maßnahmen
sichergestellt.
Bei Geräten, die vor dem 01.01.1986 eingebaut und genehmigt wurden, sind
Sprechfunkaussendungen jedoch noch möglich. Durch Sprechfunkaussendungen auf
Kanal 70 werden DSC-Anrufe in Not- , Dringlichkeits- und Sicherheitsfällen
sowie DSC-Anrufe für öffentlichen Verkehr nachhaltig gestört, so daß ein
DSC-Notalarm unter Umständen völlig unterdrückt wird.
Sprechfunkverkehr auf Kanal 70 ist unzulässig und wird als Verstoß gegen die
geltenden Bestimmungen des Seefunkdienstes behandelt.
Je nach Seegebiet müssen SeeFuSt im GMDSS mit DSC-Funkanlagen für UKW, GW
oder GW/KW ausgerüstet sein.
Dazu werden die entsprechenden Sende- und Empfangsanlagen mit, im gleichen
Frequenzbereich arbeitenden, DSC-Controllern verbunden. In den DSC-Controllern
werden die Nachrichten in Binärzeichen umgesetzt. Deren Elemente 0 und 1 werden
in Form zweier Tonfrequenzen übertragen. Für den Aufbau einer DSC-Nachricht
steht ein Vorrat von insgesamt 128 Zeichen zur Verfügung. Diese werden aus
jeweils 10 Binärzeichen so gebildet, daß bereits bei der Dekodierung ein
fehlerhaft übertragenes Zeichen erkannt wird. Zur weiteren Erhöhung der Übertragungssicherheit
wird jedes Zeichen zweimal gesendet. Jede Nachricht wird außerdem um ein Prüfzeichen
ergänzt. Damit ist auf dreifache Weise sichergestellt, daß selbst bei stark
gestörten Übertragungen nur fehlerfrei erkannte Nachrichten ausgewertet
werden. In Registern werden die jeweils letzten 20 empfangenen Not- und
Routinerufe nicht löschbar gespeichert.
Außerdem verfügen die Controller über Speicher aus denen, ähnlich wie bei
Land-Telefoneinrichtungen, mit wenigen Tastendrücken Anrufe zur Aussendung
gebracht werden können.
Zur Überwachung der DSC-Not- und Sicherheitsfrequenzen sind Wachempfänger in die Funkanlagen einzubauen. DSC-Wachempfänger dürfen nicht versehentlich abschaltbar sein.
Information
zu Kursen, Prüfungsterminen & Preisen |