Mittelmeer Adria Gesellschaft - MAG Seefahrtschule

GMDSS
Global Maritime Distress and Safety System     ROC/GOC


Mit der Einführung des GMDSS am 1. Februar 1999
mussten alle Schiffe über 300 BRZ (Brutto-Raum-Zahl) und alle Fahrgastschiffe auf internationale Fahrt
mit den entsprechenden Anlagen ausgerüstet werden.

Beschreibung der Betriebszeugnisse

konform mit IMO/STCW 95

 

GMDSS ROC A1 Funkerzeugnisses

Eingeschränktes Betriebszeugnis für das Gebiet A 1 für
kleinere Schiffe, Boote und Yachten 
i
m küstennahen Gebiet bis 25 sm.

INTERNATIONAL GÜLTIG ! ! !

Registrierung bei der " IMO "  ( International Maritime Organisation London) 

FAQ - Gültigkeit ?

INTERNATIONAL GÜLTIG

sind Patente/Certificates durch Registrierung bei der
 " IMO "
(International Maritime Organisation London)

Die internationale Gültigkeit von GMDSS Zertifikaten ist nur dann gegeben, wenn die Prüfung in einem in der 
WHITE LIST
 angeführten Länder abgelegt und über London registriert wurde
und die Ausbildung nach den IMO Richtlinien STCW erfogt



Was ist GMDSS?

Das Seenot- und Sicherheits-Funksystem GMDSS
[ GMDSS = Global Maritime Distress and Safety System]
>Weltweites Seenot- und Sicherheitssystem für die Schiffahrt<
ist bis zum 01.02.1999 weltweit eingeführt worden.

Es ersetzt das ehemalige Sicherheitssystem, das auf Morse (500 kHz), UKW (Kanal 16) und Kurzwellen - Sprechfunk (2182 kHz) basierte. GMDSS ist ein weitgehend automatisiertes System, das über Satelliten und digitalen Selektivruf funktioniert.

Es wurde von der IMO (International Maritime Organisation), der fast alle seefahrenden Nationen angehören, 1974 als SOLAS (Safety of Life at Sea) ins Leben gerufen und heißt seit 1988 GMDSS.

Die darin enthaltenen Vorschriften sind für alle Berufsfahrzeuge ab 300 BRZ (BRT) bindend.

Frachtschiffe ab BRZ 300 und alle Fahrgastschiffe auf internationaler Fahrt müssen seit diesem Termin nach den SOLAS - Vorschriften der IMO mit GMDSS ausgerüstet werden. 

Allen anderen Fahrzeugen, z.B. Sportbooten und Traditionsschiffen (Non-SOLAS-Ships) wird empfohlen, sich am GMDSS zu beteiligen, es ist aber nicht vorgeschrieben.

Im Gegensatz zum alten Sicherheits-Funksystem ist im GMDSS eine sichere Seenotalarmierung Schiff - Land aus allen Seegebieten über zwei unabhängige Funksysteme garantiert.

Ein besonders ausgebildeter Funkoffizier wird im GMDSS nicht mehr vorgeschrieben.
Auf "SOLAS"-Schiffen müssen alle Nautiker über GMDSS Funkerzeugnisse verfügen.
Ist im GMDSS eine manuelle Seenotalarmierung nicht mehr möglich, sendet die obligatorische Satelliten-Senotfunkbake den Notruf automatisch aus.
Neben der sicheren Alarmierung beinhaltet das GMDSS zwei Warnfunksysteme zur Verbreitung und Aufnahme von Schiffahrts-Sicherheitsinformationen.


Zeugnisse für den Dienst bei Seesprechfunkstellen:

1.       für den Sprechfunkdienst

 

2.       für GMDSS

Das Allgemeine Betriebszeugnis für Funker (ABZ) berechtigt zum Bedienen aller Funkeinrichtungen im GMDSS.
Die Funkelektronikzeugnisse 1. und 2. Klasse berechtigen nicht nur zum Bedienen, sondern zusätzlich zur bordseitigen Instandhaltung der Funkeinrichtungen im GMDSS.

Das UKW-Betriebszeugnis I berechtigt  zum Bedienen der UKW-DSC-Seefunkanlagen.

GMDSS-Ausrüstung

Ausrüstung und Seegebiete
Im Gegensatz zum alten Sytem ist die Ausrüstung der Schiffe mit Funkanlagen im GMDSS nicht mehr von der Größe, sondern vom Einsatzgebiet abhängig. Die Einteilung der Seegebiete in vier Kategorien richtet sich nach den landseitig zur Verfügung stehenden Funkeinrichtungen und deren Reichweite. Die Einrichtung der jeweiligen Seegebiete wird von den zuständigen Verwaltungen vorgenommen und in den "GMDSS-Master Plan" eingetragen.

Seegebiete im GMDSS

 

A1-Ausrüstung: Es ist eine UKW-Funkausrüstung vorgeschrieben, mit der sowohl Sprechfunk als auch DSC-Betrieb durchgeführt werden kann. Als zweiter Alarmierungsweg kann eine Satelliten-Seenotfunkbake installiert werden. Neben der für alle GMDSS-Schiffe obligatorischen Seenotfunkbake kann als zweites Alarmierungssystem auch eine Satellitenfunkanlage (Inmarsat-A, -B oder -C) eingebaut werden.

A2-Ausrüstung: Zusätzlich zur A1-Ausrüstung wird eine Grenzwellen Funkanlage gefordert, mit der sowohl Sprechfunk als auch DSC-Betrieb möglich ist.
A3-Ausrüstung: A-3-Schiffe müssen neben den Funkeinrichtungen für A1 und A2 zusätzlich entweder mit einer Inmarsat-Satellitenseefunkeinrichtung (Inmarsat-A, -B oder -C) oder mit einer Kurzwellen-Anlage für Sprechfunk, DSC- und Funktelexbetrieb mitführen.
A4-Ausrüstung: Aus A4-Gebieten ist eine sichere Kommunikation über das Inmarsat-Satellitensystem nicht möglich, d.h. es muss eine Grenzwellen/Kurzwellen-Funkanlage für Sprechfunk, DSC- und Funktelexverkehr eingebaut werden.

Zusätzlich gelten folgende Ausrüstungsvorschriften:
Für die Überwachung des UKW-DSC-Kanals 70 und der DSC-Not- und Sicherheitsfrequenzen auf Grenzwelle und im Kurzwellenbereich sind Festfrequenzwachempfänger vorgeschrieben.

Für das sichere Auffinden havarierter Schiffe oder von Schiffbrüchigen und Rettungsmitteln ist für alle Schiffe mindestens eine Radarantwortbake (SART = Search and Rescue Radar Transponder) vorgeschrieben. Wird der Sender eines SART durch die Sendeimpulse eines 9-GHz-Radargerätes aktviert, sendet er eine Kennung von 12 Strichen, die eindeutig die Position des Transponders eben innerhalb des ersten Striches kennzeichnet.

In allen Seegebieten müssen GMDSS-Schiffe mit automatischen Empfangseinrichtungen zur Aufzeichnung von Schiffahrts-Sicherheitsinformationen (MSI=Maritime Safety Information)
- NAVTEX-Empfänger und/oder - EGC-Empfäger ausgerüstet sein.

Um auch aus den Rettungsmitteln heraus eine sichere Kommunikation durchführen zu können, sind alle Schiffe mit mindestens zwei wasserdichten UKW-Handsprechfunkgeräten ausgerüstet. Die Handsprechfunkgeräte dürfen auch für die Brücke zu Brücke-Kommunikation verwendet werden.

Funkanlagen im GMDSS

Während in der Berufsschifffahrt die ausrüstungspflichtigen Schiffe mit GMDSS-Funkanlagen ausgerüstet werden müssen, die in allen Punkten den SOLAS-Vorschriften entsprechen, gibt es für nichtausrüstungspflichtige Schiffe die Möglichkeit, Geräte mit eingeschränktem Funktionsumfang zu wählen. Bei einer freiwilligen Ausrüstung mit GMDSS-Funkanlagen sollten mindestens die folgenden Punkte sichergestellt sein:

Wenn möglich, sollte mit der Funkanlage auch allgemeiner Funkverkehr im bevorzugten Betriebsverfahren (Telefonie-, Fax- oder/und Telexbetrieb) abgewickelt werden können.

Unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte, der Kosten, der Schiffsgröße und der Anzahl der Personen an Bord sollte aus den folgenden Teilsystemen eine Funkanlage zusammengestellt werden, die möglichst viele GMDSS Funktionen erfüllt.

UKW-DSC-Seefunkanlagen
UKW-DSC-Seefunkanlagen bestehen aus der Alarmierungseinrichtung (Senden und Empfangen), dem DSC-Kodierer und einer Sprechfunkanlage. Der gesamte DSC-Betrieb wird im UKW-Bereich auf Kanal 70 durchgeführt. Moderne Anlagen bzw. gut aufeinander abgestimmte Geräte stellen den Anrufkanal (Kanal 70) und die Kanäle für die Verkehrsabwicklung automatisch ein.

 

Das Digitale Selectivrufsystem (DSC)

Zusätzlich zum bestehenden Selektivrufverfahren mit Einzeltonfolge (SSFC-System) wurde im terrestrischen Seefunkdienst ein Digitales Selektivrufsystem (DSC)
[DSC = Digital Selective Calling] eingeführt. DSC ist ein Telex-Anrufsystem im UKW-, GW- und KW-Bereich. Neben den Satellitensystemen bildet es das zweite Standbein zur Verbindungsaufnahme im GMDSS.

 

1. Einsatzbereiche des DSC-Systems

DSC ist einzusetzen für:

  1. Alarmierung Schiff - Land,
  2. Alarmierung Land - Schiff,
  3. Alarmierung Schiff - Schiff,
  4. Distress Relay,
  5. Dringlichkeits- und Sicherheitsanrufe,
  6. Anrufe im öffentlichen Verkehr (Routineanrufe).

2. Überwachung der Not- und Sicherheitsfrequenzen

Die Überwachung der Not- und Sicherheitsfrequenzen erfolgt im DSC-System automatisch durch Wachempfänger.

3. Anrufe im Öffentlichen Nachrichtenaustausch:

 

4. Rufnummern im DSC

Im DSC-System werden Rufnummern des mobilen Seefunkdienstes (MMSI) [MMSI = Maritime Mobile Service Identity] verwendet. Sie dienen der einheitlichen Kennzeichnung der Seefunkstellen (SeeFuSt), die DSC anwenden. Die MMSI setzen sich immer aus einer Reihenfolge von 9 Ziffern zusammen. Sie bestehen für SeeFuSt aus:

Jedem Land wurden gemäß VO Funk bestimmte Seefunkkennzahlen zugewiesen. Die MIDs sind im Nautischen Funkdienst Bd.1 jeweils zu Beginn der Länderabschnitte aufgeführt.

5. Der UKW-Kanal 70

Seit dem 1. Januar 1986 darf der UKW-Kanal 70 nicht mehr für den Sprechfunkverkehr benutzt werden, dieser Kanal ist ausschließlich dem Digitalen Selektivrufsystem (DSC) vorbehalten. Der Schutz des Kanal 70 ist bei neueren UKW-Geräten durch technische Maßnahmen sichergestellt.

Bei Geräten, die vor dem 01.01.1986 eingebaut und genehmigt wurden, sind Sprechfunkaussendungen jedoch noch möglich. Durch Sprechfunkaussendungen auf Kanal 70 werden DSC-Anrufe in Not- , Dringlichkeits- und Sicherheitsfällen sowie DSC-Anrufe für öffentlichen Verkehr nachhaltig gestört, so daß ein DSC-Notalarm unter Umständen völlig unterdrückt wird.
Sprechfunkverkehr auf Kanal 70 ist unzulässig und wird als Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen des Seefunkdienstes behandelt.

 

6. DSC-Seefunkanlagen

Je nach Seegebiet müssen SeeFuSt im GMDSS mit DSC-Funkanlagen für UKW, GW oder GW/KW ausgerüstet sein.
Dazu werden die entsprechenden Sende- und Empfangsanlagen mit, im gleichen Frequenzbereich arbeitenden, DSC-Controllern verbunden. In den DSC-Controllern werden die Nachrichten in Binärzeichen umgesetzt. Deren Elemente 0 und 1 werden in Form zweier Tonfrequenzen übertragen. Für den Aufbau einer DSC-Nachricht steht ein Vorrat von insgesamt 128 Zeichen zur Verfügung. Diese werden aus jeweils 10 Binärzeichen so gebildet, daß bereits bei der Dekodierung ein fehlerhaft übertragenes Zeichen erkannt wird. Zur weiteren Erhöhung der Übertragungssicherheit wird jedes Zeichen zweimal gesendet. Jede Nachricht wird außerdem um ein Prüfzeichen ergänzt. Damit ist auf dreifache Weise sichergestellt, daß selbst bei stark gestörten Übertragungen nur fehlerfrei erkannte Nachrichten ausgewertet werden. In Registern werden die jeweils letzten 20 empfangenen Not- und Routinerufe nicht löschbar gespeichert.
Außerdem verfügen die Controller über Speicher aus denen, ähnlich wie bei Land-Telefoneinrichtungen, mit wenigen Tastendrücken Anrufe zur Aussendung gebracht werden können.

  1. UKW-DSC-Seefunkanlagen:
    UKW-DSC-Seefunkanlagen bestehen aus der Alarmierungseinrichtung (Senden und Empfangen), dem DSC-Kodierer und einer Sprechfunkanlage.
    Der gesamte DSC-Betrieb wird im UKW-Bereich auf Kanal 70 durchgeführt. Moderne Anlagen bzw. gut aufeinander abgestimmte Geräte stellen den Anrufkanal (Kanal 70) und die Kanäle für die Verkehrsabwicklung automatisch ein. UKW-DSC-Nachrichten werden mit einer Geschwindigkeit von 1200 Baud übertragen. Daraus ergibt sich eine Übertragungszeit für einen Anruf von 0,45 - 0,63 Sekunden.

7. DSC-Wachempfänger

Zur Überwachung der DSC-Not- und Sicherheitsfrequenzen sind Wachempfänger in die Funkanlagen einzubauen. DSC-Wachempfänger dürfen nicht versehentlich abschaltbar sein.



Information zu Kursen, Prüfungsterminen & Preisen

Kurse zum Erwerb der UKW Seesprechfunkberechtigung     > Information sehen


Kurse zum Erwerb der GMDSS Seesprechfunkberechtigung > Information sehen



 

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