Laut Information des
kroatischen Ministeriums für Seewesen haben sich die Führerschein- und
Anmeldebestimmungen
für ausländische Bootstouristen ab der Saison 2007 geändert.
Viele deutsche und
österreichische Skipper haben jetzt auf Grund der neuen kroatischen
Führerscheinvorschriften Probleme
bei der Anmeldung im Hafenamt,
da sie einen Führerschein zum Führen von Wasserfahrzeugen
(Befähigungszeugnis) vorlegen müssen.
z.B.
Für ein in Deutschland führerscheinfreies Motorboot – Boote unter 3.68 kW (5
PS) -
ist jetzt in Kroatien ein Befähigungszeugnis zum zumindest zum Befahren der
Küstengewässer vorgeschrieben.
Das heißt, für jedes (auch für Beiboote unter 5 PS)
motorbetriebene Boot
ist ein Führerschein zum Führen von Wasserfahrzeugen
(Befähigungszeugnis) erforderlich.
Kein Bootsführerschein ist
erforderlich z.B. für:
Boote unter 2,5 m ohne Motor wie
Kanus, Kajaks &
Tretboote
Boote unter 2,5 m mit Elektromotor bis 5 PS (derzeit stand 2016)
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Stand 2015 - bei Bedarf bitte aktuelle Gesetzeslage bei der kroatischen
Zentrale für Tourismus erfragen
Kroatische Zentrale für Tourismus in Wien
Kroatische Zentrale für Tourismus in München