Allgemeines:
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils
aktuellen Fassung für alle von der
MAG Seefahrtschule, Praterstrasse 50, A-1020 Wien, im Folgenden kurz MAG
Seefahrtschule genannt selbst,
als auch in Zusammenarbeit mit der kroatischen Firma MAG Delfin d.o.o. -
Mittelmeer Adria Gesellschaft
oder anderen im Angebot genannten kroatischen Anbietern
angebotenen Kurs- & Seminarveranstaltungen
und werden vom Kursteilnehmer durch Anmeldung zu einem Kurs, einer Prüfung oder
anderen Leistungen anerkannt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenso für zukünftige bzw. weitere
Kursanmeldungen, ohne dass es dafür einer gesonderten Vereinbarung bedarf.
Vereinbarungen, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, diese ergänzen
oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Für die rechtzeitige Beibringung der vorgeschriebenen Dokumente bzw. Daten
(Geburtsdatum, Geburtsort, Nummer des Reisepasses oder Identitätsausweises bzw.
wenn ein Prüfung erst nach mindestens 3 jährigem Besitz einer geringer
rangingen Lizenz möglich ist, Stichtag ist Prüfungstag)
und Einhaltung der Fristen (z.B.: wenn die Ablegung erst ab einem bestimmten
Geburtsdatum möglich ist)
ist der Kursteilnehmer (Prüfungskandidat) selbst verantwortlich.
Für alle zugesendeten Daten bei der Buchung ist der Auftraggeber
verantwortlich (z.B. Geburtstage)
Für die Inanspruchnahme von Ermäßigungen für Kurse müssen die Begründungen
bei Buchung bekanntgegeben werden
(z.B.: DB > Namen, JB > Geburtstag)
eine nachträgliche Änderung bzw. Rückzahlung, auch vor Ort kann nicht gewährt
werden bzw. muss die Bearbeitungsgebühr für eine Namensänderung verrechnet
werden.
Sollte bei Buchung eine Ermäßigung unberechtigt in Anspruch genommen worden sein
(z.B. DB, JB) ist eine Nachzahlung vor Ort zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (Namensänderungsgebühr)
erforderlich, andernfalls kann die Kursleistung nicht gewährt werden.
Anmeldung - Richtlinien
Buchungen von Kursen und Unterkünften können ausschließlich per E-Mail
entgegengenommen werden
Telefonische Buchungen sind nicht möglich.
Der Versand der Buchungsbestätigung und Rechnung erfolgt ausschließlich per
E-Mail.
Anfragen zu Terminen, auch von Privatkursen & Gruppenkursen sind grundsätzlich
per E-Mail zu senden.
Telefonische Anfragen an die Geschäftsleitung
zu Befähigungsausweisen, Berechtigungsumfang, rechtliche Informationen und
Gültigkeitsbereiche
sind möglich, wir ersuchen aber um Ihr Verständnis, dass der Inhaber &
Kursleiter
aufgrund von Vorträgen und Besprechungen nicht immer erreichbar ist.
Sollte unsere Geschäftsleitung, der Inhaber & Kursleiter zur Zeit nicht
erreichbar sein
senden Sie bei Fragen zu oben
angeführten Themen bitte eine E-Mail mit dem Grund der Anfrage an unsere
Buchungszentrale unter
MAG Seefahrtschule
oder
seefahrtschule@magreisen.at
Sie erhalten entweder direkt zu Ihrer Anfrage
Bescheid
oder eine Zeitangabe in welchem Zeitraum
der Inhaber & Kursleiter
telefonisch erreichbar sein wird
Wir haben bei unseren
Veranstaltungen teilweise begrenzte Teilnehmerzahlen,
daher erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der
Eingänge der E-Mail.
Anmeldungen sind ausschließlich per E-Mail möglich und sind für den Anmelder
rechtsverbindlich.
Die Anmeldung gilt bei Einlangen als zugegangen.
Die MAG Seefahrtschule behält sich allerdings das Recht vor Anmeldung
abzulehnen.
|
Auszug
aus den besonderen Buchungsbedingungen & AGB für Seminare zum Erwerb
von Bootsführerscheinen, |
Die jeweiligen
Anzahlungs- und Teilnahmegebühren sind unter
www.mag-seefahrtschule.com einsehbar.
Anzahlungen und Restzahlung oder Gesamtzahlung des Rechnungsbetrages ist
ausschließlich per Überweisung möglich
und muss entsprechend den Zahlungsbedingungen rechtzeitig vor Kursbeginn
erfolgen.
Zahlungen welche vor Ort fällig sind müssen vor Ort in der vorgegebenen
Währung in bar zu bezahlt werden.
Die Teilnahmegebühren an Kursen in Kroatien sind im Sinne des
Umsatzsteuergesetzes 1994 Ust.-frei.
Im Gesamtpreis inklusive & exklusive Leistungen siehe jeweiliges Kursangebot.
Preise verstehen sich, wenn nicht extra angeführt in Euro
Die Preise können jederzeit aufgrund staatlicher Erlässe geändert oder erhöht
werden. bzw. durch zusätzliche erforderliche Leistungen abgeändert werden.
(z. B.: falls für einen Befähigungszeugnis aufgrund einer Gesetzes- oder
Verordnungsänderung eine amtsärztliche Untersuchung oder ein weiterer Kursbesuch
erforderlich wird, wie z.B. B2 für alle kommerziellen Tätigkeiten oder falls die
Ablegung von Praxisprüfungen zum Erwerb von Befähigungszeugnissen vorgeschrieben
wird)
Die Preise z.B. für vor Ort zahlbare Leistungen wie Prüfungstaxen,
Prüfungsgebühren etc. können jederzeit aufgrund staatlicher Erlässe geändert
oder erhöht werden. bzw. durch zusätzliche erforderliche Leistungen
abgeändert werden.
Prüfungstaxen -
neu ab 01.10.2012
Die Prüfungstaxen sind je
nach gebuchter Kursart entsprechend dem Angebot
vertragsgemäß vom Kandidaten zu bezahlen
bzw. zu überweisen
um eine rechtzeitige Anmeldung der Kandidaten zur Prüfung sicherstellen zu
können,
zum Beispiel bei Individualkursen in Lovran spätestens 1 Monat vor Kursbeginn
bei Privatkursen spätestens 2 Wochen vor Prüfungstermin.
Bei verspäteter Einzahlung der Prüfungstaxen durch den Kunden kann keine
Anmeldung zur Prüfung
beim zuständigen Hafenamt bzw./und zuständigen Ministerium zur Prüfung erfolgen,
eine Zahlung der Prüfungsgebühren vor Ort ist aufgrund der
Gesetzesnovelle per Oktober 2012 durch das
"Ministry of Maritime Affairs von Kroatien"
ausgeschlossen !
Alle Buchungen - Kurs und Unterkunft - bleiben durch eine verspätete oder
"nicht" Einzahlung der Prüfungsgebühren unberührt
und gelten aufgrund des Vertragsbruches durch den Kandidaten als Storno des
Kunden entsprechend den Stornobedingungen
Bereits einbezahlte Prüfungsgebühren werden aufgrund der Bestimmungen
des "Ministry of Maritime Affairs von Kroatien" bzw./und des Hafenamts von
Rijeka
bei "nicht" Antreten des Kandidaten zur Prüfung zum vereinbarten Termin NICHT
refundiert oder gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass die Überweisung der Prüfungsgebühren auf die Konten des
kroatischen Ministeriums
durch die Seefahrtschule rechtzeitig, ca. 2-3 Wochen vor dem Kurstermin erfolgen
muss
um die Registrierung der Kandidaten sicher zu stellen.
Text & Bestimmungen in dieser Farbe gültig für alle Kurse und Seminare ab
01.10.2012
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisestorno Versicherung.
Ermäßigungen/Rabatte werden bereits bei der Rechnungslegung anhand der Angaben
des Kandidaten bei der Buchung berücksichtig,
eine nachträgliche Änderung bzw. Rückzahlung - auch vor Ort - kann nicht gewährt
werden.
Alle Angaben
der MAG Seefahrtschule auf Basis von Informationen
des österreichischen Verkehrsministeriums, Seeschifffahrtsgesetz des kroatischen
Ministeriums für Seefahrt,
der Lucka Kapetanija (Hafenamt) Rijeka, und der Seefahrtsakademie - Hochschule
für Seefahrt in Rijeka bzw. in Split
Alle Angaben betreffend der Befähigungszeugnisse & Betriebszeugnisse
vorbehaltlich staatlicher Änderungen durch das Seefahrtsministerium von Kroatien
bzw. bei kommerziellen Befähigungszeugnissen & Betriebszeugnissen durch
Änderungen der Richtlinien der IMO bzw. der STCW
Reservierung & Buchung
Die Buchung von Kursen, Seminaren und Unterkünften ist über die
MAG Seefahrtschule und über MAG Reisen, ein bei der Wirtschaftskammer
Österreichs vollberechtigtes Reisebüro und Internetreisedienstanbieter möglich.
Die Buchung von Unterkünften erfolgt in allen Fällen über MAG Reisen,
ein bei der Wirtschaftskammer Österreichs vollberechtigtes Reisebüro und
Internetreisedienstanbieter.
Für die Buchungen von Kursplätzen gelten gesonderte AGB wie nachstehend
angeführt
für die Buchung der Hotelunterkünfte gelten die AGB von MAG Reisen
im Einklang mit den ARB der Wirtschaftskammern Österreichs.
MAG Seefahrschule organisiert die Kurse zum Erwerb von
Boat Skipper A & B Bootsführerscheinen sowie UKW Funk- & Funkzusatzprüfungen
die Hotelaufenthalte werden von MAG Reisen vermittelt.
| für die Abhaltungen
des Kurses verantwortlich: MAG Seefahrtschule für die Buchung der Unterkunft verantwortlich: MAG Reisen für Kursbuchungen gelten die AGB der MAG Seefahrtschule auf dieser Seite für Unterkunftsbuchungen gelten die AGB von magreisen.at - Buchungs & Stornobedingungen |
Bei Kursen und seminaren in Kroatien und
Kursabwicklung durch Kooperationspartner
gelten die AGB des Kooperationspartners
der Buchende wird bei Buchung auf den
Kursveranstalter hingewiesen
und der Vertrag kommt zwischen Kunde und
Kursveranstalter zustande.
Prüfungen
Für die Abnahme der Prüfung ist das kroatische Seefahrtsministerium zuständig
(Ministarstvo pomorstva, prometa i veza) bzw.
das zuständige Hafenamt als amtliche Außenstelle des Ministeriums.
Sollte ein Hafenamt während oder vor eines Kurses den Kursleiter verständigen,
dass die Prüfung nicht im geplanten Hafenamt sondern
einer Außenstelle des Hafenamtes erfolgen muss ist dieser Weisung Folge zu
leisten und kein Einspruch möglich.
Für eventuell bei Anreise zur Prüfung erforderliche Mehrkilometer wird keine
Entschädigung gewährt.
Weitere ergänzende Bestimmungen finden Sie bei den jeweiligen Beschreibungen der
Kurse.
Prüfungstaxen - neu ab
01.10.2012
Die Prüfungstaxen sind je nach gebuchter Kursart entsprechend dem Angebot
vertragsgemäß vom Kandidaten zu bezahlen
bzw. zu überweisen
um eine rechtzeitige Anmeldung der Kandidaten zur Prüfung sicherstellen zu
können,
zum Beispiel bei Individualkursen in Lovran spätestens 1 Monat vor Kursbeginn
bei Privatkursen spätestens 2 Wochen vor Prüfungstermin.
Bei verspäteter Einzahlung der Prüfungstaxen durch den Kunden kann keine
Anmeldung zur Prüfung
beim zuständigen Hafenamt bzw./und zuständigen Ministerium zur Prüfung erfolgen,
eine Zahlung der Prüfungsgebühren vor Ort ist aufgrund der
Gesetzesnovelle per Oktober 2012 durch das
"Ministry of Maritime Affairs von Kroatien"
ausgeschlossen !
Alle Buchungen - Kurs und Unterkunft - bleiben durch eine verspätete oder
"nicht" Einzahlung der Prüfungsgebühren unberührt
und gelten aufgrund des Vertragsbruches durch den Kandidaten als Storno des
Kunden entsprechend den Stornobedingungen
Bereits einbezahlte Prüfungsgebühren werden aufgrund der Bestimmungen
des "Ministry of Maritime Affairs von Kroatien" bzw./und des Hafenamts von
Rijeka
bei "nicht" Antreten des Kandidaten zur Prüfung zum vereinbarten Termin NICHT
refundiert oder gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass die Überweisung der Prüfungsgebühren auf die Konten des
kroatischen Ministeriums
durch die Seefahrtschule rechtzeitig, ca. 2-3 Wochen vor dem Kurstermin erflogen
muss
um die Registrierung der Kandidaten sicher zu stellen.
Text & Bestimmungen in dieser Farbe gültig für alle Kurse und Seminare ab
01.10.2012
Buchung
Bei Sendung einer
Fixbuchung bestätigen Sie das Angebot laut unserem Web Katalog verbindlich zu
buchen
und die AGB sowie Buchungsbedingungen zu akzeptieren.
Bei Sendung der E-Mail "FIXBUCHUNG" gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag
entsprechend den Buchungsbedingungen ein.
Wenn die Buchung bestätigt wird, erhalten Sie per E-Mail in der Anlage eine
Rechnung (Word Doc.)
Eine Buchung gilt vom
Kunden als FIX bestätigt
sobald die E-Mail mit dem entsprechenden Buchungswunsch vom Kunden an MAG
Reisen oder die MAG Seefahrtschule gesendet wurde.
Wenn Sie den Buchungstext in eine E-Mail kopiert und ausgefüllt haben und auf
„Buchung senden“ klicken,
gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag ein.
Sollte eine Buchung nicht
bestätigt werden (z.B. Termin ausgebucht) entstehen Ihnen keine Kosten.
Die Bezahlung (Anzahlung oder
Gesamtbetrag abhängig vom Datum der Buchung und Datum des Kursbeginns)
erfolgt dann per Banküberweisung und muss innerhalb der auf der E-Mail bzw.
Rechnung angeführten Frist erfolgen;
Als Beginn der Zahlungsfrist gilt das Datum der Zusendung der E-Mail mit Betreff
"RECHNUNG" und der Rechnung in der Anlage (Word Doc.)
Sie benötigen
KEINE Kreditkarte,
Zahlungen sind ausschließlich per Überweisung möglich.
Buchung von ausgeschriebenen Kursen in Kroatien
Buchung von
Individualteilnehmern, Anmeldung für
ausgeschriebene Termine
Anzahlung: im Normalfall 30 %, fällig
innerhalb von 3 Werktagen nach
Rechnungserhalt außer es ist bei
speziellen Angeboten eine höhere Anzahlung
erforderlich oder die Buchung erfolgt
weniger als
1 Monat vor Reiseantritt
Restzahlung: im Normalfall Eingang
der Restzahlung auf unserem Konto spätestens
1 Monat vor Reiseantritt
außer es ist bei speziellen Angeboten eine
frühere Auszahlung erforderlich
Buchung von Kleingruppen & Gruppen,
Anmeldung für ausgeschriebene Termine &
Sondertermine
Abwicklung
Gruppenermäßigungen sind gültig bei
gemeinsamer und gleichzeitiger Anmeldung
einer Gruppe oder Kleingruppe durch einen
Gruppenleiter
und Abwicklung durch einen
Gruppenleiter
Erstellen der Namensliste, Inkasso der
Beträge für Kurs und Prüfung und
Sammelüberweisung,
Verteilung der Skripten durch den
Gruppenleiter (Zusendung der Skripten nur
gesammelt an den Gruppenleiter)
Anzahlung: 50 %
von der Kursgebühr und 30 % von dem
Hotelaufenthalt binnen 1 Woche nach Erhalt
der
Rechnung (per mail) oder laut
Zahlungsbedingungen bei dem jeweiligen
Angebot.
Restzahlung
spätestens 1 Monat vor Kursbeginn oder
Gesamtbetrag bei Anmeldung binnen 1 Monats
vor Kursbeginn.
Bei Kursabwicklung durch Kooperationspartner
gelten die AGB, Zahlungs-, und
Stornobedingungen des Kooperationspartners;
der Buchende wird bei Buchung auf den
Kursveranstalter hingewiesen und der Vertrag
kommt zwischen
Kunde und Kursveranstalter zustande.
Buchung von
Privatkursen & Seminaren in Österreich
Anzahlung: 50
% von der Kursgebühr und 30 % von dem
Hotelaufenthalt binnen 1 Woche nach Erhalt
der Rechnung, (per mail) oder laut
Zahlungsbedingungen bei dem jeweiligen
Angebot.
Restzahlung 50 %
vor Ort vor Kursbeginn
eine Zahlung nach dem Kurs ist
ausgeschlossen, eine Nichteinzahlung des
Restbetrages
entspricht einem Kundenstorno
Bei Kursen in Österreich, Bad Mitterndorf
ist die im Kursangebot empfohlene Unterkunft
bei
Ankunft vor Ort direkt an der Rezeption zu
bezahlen.
Prüfungsgebühren
Prüfungsgebühr = Prüfungstaxen, Anmeldegebühr, Stempelmarke für Steuer,
Überweisungsspesen
aufgrund der staatlichen Verordnung des "Ministry of
Maritime Affairs of Croatia" vom 23.05.2012
gültig für alle Teilnehmer an Seminaren ab 01.07.2012
sehen wir uns gezwungen die
zur Anmeldung der Kandidaten auf die staatlichen Konten des kroatischen
"Ministry of Maritime Affairs" zu überweisen.
Der Einführungstermin wurde laut Hafenamt Rijeka per
Rundschreiben vorerst auf 01.10. 2012 verschoben
berührt aber nicht nachstehende geändert AGB
Änderungen dieser Vorschriften jederzeit, ohne Bekanntgabe auf dieser Seite
möglich und vorbehalten
Ohne die vorherige, rechtzeitige Überweisung auf die staatlichen Konten
und die damit einhergehende Registrierung der Teilnehmer zur amtlichen Prüfung
ist ein Antreten zur Prüfung nicht möglich.
Eine Zahlung der Prüfungsgebühren vor Ort ist ausgeschlossen, Stand
23.05.2012
Die Prüfungsgebühr ist zusammen mit der Restzahlung fällig.
Die Prüfungsgebühr ist in keinem Fall refundierbar.
Auch bei Nichtantreten ist eine Refundierung ausgeschlossen !
Der Eingang der Restzahlung muss bei ausgeschriebenen Kursterminen ca. 5 Wochen
vor Kursbeginn überwiesen werden da
der Eingang auf unserem Konto spätestens 1 Monat vor Kursbeginn erforderlich
ist.
Preisänderungen der Prüfungsgebühr aufgrund staatlicher Anordnungen vorbehalten.
***
Bankverbindung siehe Rechnung.
Alle Bankspesen für die Überweisung - Inland & Ausland bzw. Sender und
Empfänger - zu Lasten des Bestellers.
Der gesamte
Rechnungsbetrag muss termingerecht (laut Buchungsbedingungen)
und vor Reiseantritt auf unserem Konto eingegangen sein.
Auf dem Zahlschein ist anzuführen:
Namen (des Buchenden laut Mail-Buchung) + Re.Nr.
andernfalls kann eine korrekte Zuordnung zur Buchung nicht gewährleistet werden
***
In dem bei dem jeweiligen Kursterminen empfohlenen Hotel befindet sich auch der
Vortragssaal & Kursraum
für die Seefahrtslehrgänge der MAG Seefahrtschule.
Der Kursleiter verfügt, sofern es sich um keinen kroatischen Staatsbürger
handelt,
über eine gültige Arbeitserlaubnis für Kroatien.
***
Bei allen nach
erfolgter Buchung vom Kunden gewünschte Änderungen und zusätzlichen
Bearbeitungen
verrechnen wir zusätzlich mindestens Euro 25,-- Bearbeitungsgebühr.
Bei Rücküberweisungen verrechnen wir zusätzlich mindestens Euro 25,--
Bearbeitungsgebühr
(Rücküberweisungen aufgrund von Storno siehe Absatz Stornogebühr)
Sämtliche Bearbeitungsgebühren fallen pro Leistungszweck an,
das bedeutet diese addieren sich entsprechend dem Arbeitsaufwand.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfungstaxen zur Anmeldung der Kandidaten zur
Prüfung,
sobald diese an das Ministerium überwiesen wurden, absolut nicht refundierbar
sind,
wir empfehlen daher den Abschluss einer Reise- & Stornoversicherung (Link zu
Angebot siehe diese Seite unten)
***
Die Anreise der Kursteilnehmer zum Kursort erfolgt individuell.
Die Fahrt der Kursteilnehmer zur Prüfung zum Hafenamt erfolgt ebenso
individuell, zumeist im Konvoi,
wobei der Kursleiter vorausfährt
(detaillierter Plan zur Fahrt von Lovran zum Hafenamt in Rijeka auf Wunsch vom
Kursleiter erhältlich)
***
Der Versand - Zusendung von Rechnungen & Gutscheinen sowie sonstigen
Reiseunterlagen -
findet ausschließlich und ausnahmslos per E-Post = E-Mail statt.
Eine jedwede Zusendung auf postalischem od. anderem Weg bedingt eine
Bearbeitungsgebühr von Euro 25,- zuzüglich Portospesen
*****
Senden
Sie bitte - nur wenn Sie wirklich fix
buchen möchten - eine verbindliche Fixbuchung
Wir vertrauen darauf, um auch weiterhin allen Kunden die Buchung ohne
Kreditkarte zu ermöglichen,
dass nur ernst gemeinte Buchungen gesendet werden,
und ersuchen im Interesse aller Kunden, um dieses Service weiterhin anbieten zu
können,
dass auch die Zahlungsbedingungen eingehalten werden.
Kunden welche sich nicht an die allgemeinen Geschäfts- & Zahlungsbedingungen von
www.magreisen.at halten
werden gesperrt, von ihnen werden keine Bestellungen mehr entgegengenommen.
Dies beeinträchtigt aber nicht die Einbringung von offenstehenden Beträgen durch
unsere Rechtsabteilung
*****
Zahlungsbedingungen
Eine Buchung gilt als
"erhalten" sobald die E-Mail Bestätigung "Fixbuchung erhalten" an den
Auftraggeber gesendet wurde.
Ein kostenloser Rücktritt (Storno) ist nicht möglich.
Eine Buchung gilt von uns
(MAG Seefahrtschule) als bestätigt,
sobald die E-Mail mit der Bestätigung der Buchung bzw. der Bestätigung mit der
Rechnung in der Anlage
an den Kunden gesendet wurde.
Anzahlungen
sind im Zeitrahmen laut
E-Mail Begleitschreiben fällig.
Eine nicht fristgerechte Einzahlung kann, abhängig von der gebuchten Leistung,
von einem Verfall der Buchung bis zu einem für den Kunden kostenpflichtigen
Storno führen.
Anzahlungen werden nach Eingang auf unserem Firmenkonto per E-Mail bestätigt.
Der Voucher (Leistungsgutschein) wird nach Eingang des Rechnungsbetrages
(Gesamtbetrag oder Restzahlung)
per Mail zugesendet.
Die vollständige
Auszahlung
muss spätestens zu dem von uns in der E-Mail angeführten Termin erfolgen.
Bei Nichteinzahlung eines Restbetrages führt dies zu einem kostenpflichtigen
Storno laut obigen Bedingungen
abhängig von den Stornobedingungen des gebuchten Angebots.
Sobald die Stornogebühr laut Stornobedingungen die Summe der Restzahlung
übersteigt
führt ein Ausstehen der Restzahlung automatisch zu einem für den Kunden
kostenpflichtiges Storno
Im Normalfall wird der Gutschein erst nach Eingang des Rechnungsbetrages
übersendet.
Bei sehr kurzfristigen Buchungen (Last Minute Buchungen), bei denen der Eingang
der Zahlung voraussichtlich
nicht vor dem Abreisedatum des Bestellers erfolgen kann
muss der Besteller bei seiner Bank veranlassen, dass diese die Bestätigung über
die Überweisung des Gesamtrechnungsbetrages
an die MAG Seefahrtschule per E-Mail sendet.
Eine Übersendung der Auftragsbestätigung durch den Kunden reicht nicht,
die Bestätigung muss von der Bank gesendet werden.
evtl. Bankspesen zu Lasten des Auftraggebers (Kunden)
Im Falle des Zahlungsverzuges zu den von uns angegebenen Fristen (Anzahlungen,
Restzahlungen, Auszahlung des Gesamtbetrages)
können mindestens Bearbeitungsgebühren von EUR 25,-- für die 1. Urgenz / Mahnung
des ausstehenden Betrages verrechnet werden,
des Weiteren können für jede weitere Mahnung 10,-- Aufwandsentschädigung
verrechnet werden. und
Sollte uns ein höherer Verzugsschaden entstehen, so behalten wir uns vor, diesen
geltend zu machen
bei Nichteinzahlung der Reisesumme verrechnen wir die banküblichen
Überzugszinsen.
Wir ersuchen um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise zum Schutz aller Kunden
um weiterhin im Interesse aller unserer Kunden die Zahlung
ohne Garantie, also ohne ohne Bekanntgabe einer Kreditkartennummer anbieten zu
können.
Wir ersuchen Sie, nach Erhalt der Rechnung diese zu kontrollieren und uns bei
eventuellen Fehlern per E-Mail zu informieren.
Die Rechnungsstellung erfolgt immer entsprechend den von uns veröffentlichten
Preisen welche Sie bei Buchung anerkennen.
Sollte durch einen Computerfehler zu viel verrechnet werden, senden wir Ihnen
selbstverständlich umgehend eine korrigierte Rechnung zu
und die Rechnungsdifferenz bei einer eventuell bereits zu viel überwiesenen
Summe wird selbstverständlich abzugsfrei retourniert.
Sollte durch einen Computerfehler oder Rechenfehler zu wenig berechnet werden
oder eine bestellte aber nicht verrechnete Leistung
vom Kunden vor Ort konsumiert werden behalten wir uns eine Nachforderung vor,
da der Kunde bei Buchung den von uns veröffentlichten Preis akzeptiert haben.
*****
Umbuchung der fix
gebuchten Leistung
z.B. bei Namensänderung verrechnen wir mindestens eine Bearbeitungs- &
Änderungsgebühr von Euro 25,-
Bitte zu beachten, dass diese Minimum - Gebühr bei jeder Änderung verrechnet
wird und
bei Änderungen vom Leistungsträger zusätzliche Gebühren verrechnet werden
können.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfungstaxen zur Anmeldung der Kandidaten zur
Prüfung,
sobald diese an das Ministerium überwiesen wurden, nicht refundierbar sind.
Nach Bestätigung der Anmeldung müssen im
Interesse der anderen Kursteilnehmer und zur Sicherung des Kurses
Stornospesen verrechnet werden.
Für die Hotelreservierung gelten die
Reise- & Stornobedingungen für Hotelbuchungen in Kroatien
von MAG Reisen
entsprechend den allgemeinen
Reisebedingungen und Stornobedingungen der Wirtschaftskammer Österreich auf
http://www.magreisen.at/infokroatien.htm
Das Storno für die Hotelreservierung wird entsprechend den ARB,
Stornosätze für Kroatien (AGB
Kroatien) abgewickelt
Für die Hotelreservierung gelten die Reise- &
Stornobedingungen für Hotelbuchungen in Kroatien (AGB
Kroatien)
für ein Storno der Hotelbuchung gelten die allgemeinen
Buchungs - und Stornobedingungen von magreisen.at
Eine Terminverschiebung durch den Kunden
gilt als Storno da dies den gebuchten Termin betrifft.
Nach Bestätigung der Anmeldung müssen im Interesse der
anderen Kursteilnehmer und zur Sicherung des Kurses,
Stornospesen wie
in den nächsten Absätzen angeführt, bis zur Höhe des Rechnungsbetrages,
verrechnet werden,
ausgenommen der Kandidat kann von sich einen Ersatzkandidaten stellen,
dann fällt eine Namensänderungsgebühr in der Höhe von EUR 25,--
Bearbeitungsgebühr an.
Zuzüglich zu den Stornospesen für den Kurs
werden auf jeden Fall die Stornospesen für das Hotel und die Storno -
Bearbeitungsgebühr für die Hotelreservierung,
entsprechend den ARB der WKO auf
http://www.magreisen.at/infokroatien.htm
verrechnet
Nach Sendung einer Fixbuchung wird, sobald
diese als "empfangen" bestätigt wurde,
auch wenn danach vom Kunden als irrtümliche
Sendung storniert und auch wenn am gleichen Tag wie gesendet storniert
eine Stornogebühr laut unseren
Buchungsbedingungen verrechnet.
Dies erfolgt entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen für online Reisebuchungen zum Schutz unserer Kunden
um weiterhin eine Buchung OHNE Bekanntgabe
von einer Kreditkarten Garantie anbieten zu können
Bei Storno nach Zusendung der Rechnung
und vor Zusendung der Skripten bzw. online Vorbereitung
wird zu den Stornogebühren für das Hotel
zusätzlich mindestens eine Storno-Bearbeitungsgebühr von € 45,- verrechnet
ausgenommen es werden bei dem jeweiligen
Angebot
besondere oder abweichende Stornobedingungen des Veranstalters angeführt
Bei Storno nach Zusendung des Skriptums
oder der online Kursvorbereitung
werden prinzipiell als Stornokosten die
Kursgebühr zu 100 %
und die Hotelstornokosten laut
Stornobedingungen (laut ARB
http://www.magreisen.at/infokroatien.htm )
und zusätzlich mindestens eine
Storno-Bearbeitungsgebühr von € 45,- verrechnet.
Wenn der Kandidat von sich aus für die
gebuchte Anzahl an Personen Ersatzkandidaten stellen kann
wird nur eine Namensänderungsgebühr von EUR
25,-- pro Teilnehmer
als Arbeitsaufwandsersatz für die Änderung
der Prüfungsanmeldungsformalitäten verrechnet.
Gegen Bezahlung einer Änderungsgebühr von
EUR 45,-- wird die Kursgebühr gutgeschrieben
und es kann im laufenden Jahr ein anderer Kurs besucht werden
eine Rückzahlung des eingezahlten Betrages
ist ausgeschlossen.
Die Hotelbuchung kann nicht als Terminänderung gesehen werden,
und die Hotelbuchung wird laut laut Stornobedingungen auf
http://www.magreisen.at/infokroatien.htm
verrechnet.
Beachten Sie, dass die angeführten Fristen
zur Berechnung der Stornogebühr für Werktage gelten
da an Wochenenden und Feiertagen eine
Weiterleitung an den Leistungsanbieter nicht gegeben ist.
|
Wir
empfehlen den Abschluss einer Reise Storno Versicherung |
Zahlungsverzug
Wir
ersuchen um Ihr Verständnis für folgende Geschäftsbedingungen
um weiterhin, im Interesse aller unserer Kunden,
Buchungen ohne Garantie und ohne ohne Kreditkarte,
also ohne Bekanntgabe einer Kreditkartennummer bei Übermittlung
der Buchung anbieten zu können.
Im Falle des Zahlungsverzuges zu den von uns angegebenen Fristen
(Anzahlungen, Restzahlungen, Auszahlung des Gesamtbetrages)
können mindestens Bearbeitungsgebühren von EUR 25,-- für die 1.
Urgenz / Mahnung des ausstehenden Betrages verrechnet werden,
des Weiteren können für jede weitere Mahnung 10,--
Aufwandsentschädigung verrechnet werden.
Für telefonische Mahnungen verrechnen wir pro Telefonat EUR
10,--
Im Falle der Nichteinzahlung des Anzahlungsbetrages innerhalb
der gestellten Frist
und spätestens sobald die Stornokosten den Anzahlungsbetrag übersteigen
führt dies zu einem für den Kunden kostenpflichtigen Storno entsprechend den
Stornobedingungen.
Wir behalten uns vor bis zu 3 Mahnungen zu senden, danach wird
der Buchungsakt an ein Inkassobüro weitergeleitet.
Sollte uns ein höherer Verzugsschaden entstehen, so behalten wir
uns vor, diesen geltend zu machen
bei Nichteinzahlung der Reisesumme verrechnen wir die
banküblichen Überzugszinsen.
Die Anzahlung muss spätestens zu dem in der Bestätigungs-
E-Mail angeführten Datum auf unserem Konto einlangen.
Bei kurzfristigen Buchungen (abhängig vom Buchungsdatum und
Reisebeginn) kann eine sofortige Überweisung des Gesamtbetrages erforderlich
erforderlich sein, darauf wird im Begleitschreiben zur Rechnung
hingewiesen.
Bei kurzfristigen Buchungen (abhängig von den
Zahlungsbedingungen des Angebots) kann vom Kunden die Sendung einer
Bankbestätigung
über die Überweisung des Rechnungsbetrages angefordert werden
Eine Übersendung der Auftragsbestätigung reicht in diesem Fall
nicht,
die Bestätigung muss von der Bank gesendet werden, evtl.
Bankspesen zu Lasten des Auftraggebers
Eine verspätete Anzahlung kann zu einem für den Kunden
kostenpflichtigen Storno führen.
Bei Zahlungsverzug von Anzahlungen kann es vorkommen, dass wir
eine verbindliche Fixbuchung des Kunden habender
aber der Anbieter ( z.B. Hotel, Yachtcharterunternehmen,...) die
Reservierung ohne Zahlungsbestätigung nicht einhalten kann.
Der durch Zahlungsverzug des Kunden uns verursachte Schaden
(Buchungsaufwand)
wird daher wie ein kostenpflichtiges Storno durch den Kunden
behandelt
und die Bearbeitungsgebühr beträgt im Falle eines verspäteten
Zahlungseinganges
die Stornogebühr laut ARB von der Rechnungssumme
zuzüglich 25,-- EUR für die Rücküberweisung des
Differenzbetrages.
Die vollständige Auszahlung des Restbetrages oder
Gesamtbetrages muss spätestens zu dem von uns in der Mail angeführten Termin
erfolgen.
Bei Nichteinzahlung eines Restbetrages führt dies zu einem für den
Kunden kostenpflichtigen Storno laut Stornobedingungen
abhängig von den Stornobedingungen des gebuchten Angebots.
Sobald die Stornogebühr laut Stornobedingungen die Summe der
Restzahlung übersteigt
kann ein Ausstehen der Restzahlung zu einem für den Kunden
kostenpflichtiges Storno führen.
Sollte der
Restbetrag nicht fristgerecht vom Kandidaten überwiesen werden kann eine
Anmeldung für den gebuchten Prüfungstermin nicht erfolgen
und stellt ein für den Kunden bzw. Kandidaten kostenpflichtiges Storno des
gebuchten Kurses bzw. Seminars dar.
Sollte ein Zahlungseingang auf unserem Konto durch nicht
anführen der buchungsrelevanten Daten
(Namen des Auftraggebers, Rechnungsnummer) von unserer
Buchhaltung keiner Buchung zugeordnet werden können
trägt das Risiko für eine eventuelle Stornierung bzw. der
anfallenden Stornokosten wegen nicht fristgerechten Eingang der Zahlung der
Kunde.
Da der Betrag wegen fehlender Zuordnungsdaten zu einem
Zahlungsverzuges
des Auftraggebers führt
(zu den von uns angegebenen Fristen für Anzahlungen,
Restzahlungen, Auszahlung des Gesamtbetrages)
können mindestens Bearbeitungsgebühren von EUR 25,-- für die
Urgenz / Mahnung des ausstehenden Betrages verrechnet werden und
zuzüglich banküblichen Verzugszinsen
Sollte uns ein höherer Verzugsschaden entstehen, so behalten wir
uns vor, diesen geltend zu machen.
von der Einhaltung der bei Buchung anerkannten AGB
Beachten Sie
bitte, dass es entsprechend dem österreichischen Recht
und laut dem EU Recht
bei Reisebuchungen KEINE kostenlose Rücktrittmöglichkeit
gibt
und daher die Stornogebühren ausnahmslos zur Anwendung kommen
Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Kunden
Da es im Gegensatz zu Warenbestellungen bei Reisebuchungen kein
kostenloses Rücktrittsrecht gibt
empfehlen
wir ausdrücklich den Abschluss einer Reise Storno Versicherung
Falls ein
vertraglich vereinbarter Betrag auch nach wiederholter Urgenz per E-Mail nicht
erbracht wird
sehen wir uns gezwungen, die Einbringung von offenstehenden
Beträgen
durch unsere Rechtsabteilung zu veranlassen.
Unabhängig von der Größe der Summe wird diese bei
Nichteinzahlung eines vertraglich geregelten Betrages
über Inkassobüro ( Kreditschutzverband ) urgiert und bei
weiterer Zahlungsunwilligkeit wird der Rechtsweg beschritten.
Dass Verträge, die über das
Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind,
hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07.
November 2001 entschieden.
Den Anforderungen des Fernabsatzrechtes sowie der
Preisangabenverordnung sind wir gerecht geworden,
der Hinweis auf das Entgelt befindet sich klar und deutlich in
den Buchungsbedingungen
Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der
Zahlungsfrist in Verzug befinden
und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden
verpflichtet sind.
Eine "NICHT
BEANTWORTUNG" unserer E-Mails bzw. der zugesendeten Rechnung
hat KEINE Schuldbefreiende Wirkung.
Wir bedauern diese Vorgehensweise, sehen uns aber
im Interesse unserer zahlreichen zufriedenen Stammkunden
dazu gezwungen um auch weiterhin Dienstleistungen ohne
Kreditkartengarantie anbieten zu können
*****
Absage des Kurses
Bei Absage des Kurses ( nicht erreichen der Mindestteilnehmer, u.s.w. ) fallen
keine Gebühren an und der angezahlte Betrag wird rückerstattet
oder auf Wunsch für einen anderen Termin gutgeschrieben.
Mindestteilnehmer pro Prüfungstermin nach den Richtlinien vom Hafenamt Rijeka
ca. 10 Personen
Sollte eine Prüfung aufgrund höherer Gewalt oder z.B. durch kurzfristige Absage
durch das Hafenamt ausfallen wird ein Ersatztermin gestellt.
Weiterführende Ansprüche an MAG Reisen sind ausgeschlossen
Bei terminlich benachbarten Kursen die mit * gekennzeichnet sind, kann,
wenn die Mindestteilnehmerzahl an Kandidaten für die Abnahme von Prüfungen laut
Hafenamt
nicht erreicht wurde vor Kursbeginn (vor Anreise) ein Ersatztermin - zumeist der
nächste belegte Termin gestellt werden
nach Möglichkeit wird auf Kundenwunsch auch ein anderer Termin genehmigt,
allerdings muss dieser innerhalb von 6 Monaten zu dem gebuchten Kurs liegen
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Wir empfehlen den
Abschluss einer Reise Storno Versicherung !
Bitte beachten Sie aber die Zahlungsbedingungen & Leistungsangebote der
jeweiligen Versicherung.
Änderungen des Kursortes, der Prüfungsgebühren und des Prüfungsortes, folglich
des die Prüfung abnehmenden Hafenamtes
sowie die Prüfung betreffende angeführter Termine aufgrund stattlicher
Anordnungen bzw. Änderungen von Vorschriften vorbehalten.
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allgemeine Richtlinien zum Kursbesuch
Sollte ein Teilnehmer nicht pünktlich zu Kursbesuch erscheinen, nicht den
gesamten Kursverlauf besuchen oder die Kursteilnahme
anderer Kursteilnehmer absichtlich stören kann eine Verwarnung oder ein
Ausschluss aus dem Kurs durch den Kursleiter erfolgen.
Ebenso kann ein Kandidat vom Besuch des Kurses vor Ort vom Kursleiter
ausgeschlossen werden, wenn
er den Kurs in durch Alkohol, Drogen oder Übermüdung beeinflussten Zustand
besuchen möchte.
Ein Ausschluss vom Kursbesuch beinhaltet auch, dass der Kandidat nicht im Rahmen
der gemeinsamen Prüfung
aller anderer Kandidaten zur Prüfung antreten kann.
Im Falle eines durch den Kandidaten verursachten Ausschlusses besteht kein Recht
des Kandidaten
auf irgendeine Refundierung einbezahlter Beträge für Kurs und Unterkunft,
weitere Ansprüche werden ebenfalls generell ausgeschlossen, nur die Bezahlung
der Prüfungstaxen entfällt.
Die Kandidaten haben dafür Sorge zu tragen, dass die vor Ort angeführten Zeiten
(z.B. Kursbeginn, Abfahrt zur Prüfung,...)
genauestens eingehalten werden.
Sollte ein Kandidat aus eigenem Verschulden am Tag der Prüfung den
Abfahrtstermin zur Prüfung nicht einhalten und versäumen
kann im Interesse aller anderen Kursteilnehmer und Prüfungskandidaten keine
Abänderung der vorgegebenen Zeiten
erfolgen, da ein pünktliches Erscheinen zur amtlichen Prüfung zum Verlust des
Termins führen kann.
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Für die Einhaltung
der Einreise- & Zollbestimmungen (für Ziel- & Transitländer)
ist jeder Reisende selbst verantwortlich.
Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen,
gehen zu Lasten des Reisenden (Auftraggeber der Buchung), auch wenn diese
Vorschriften nach Buchung geändert werden sollten.
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Einreichung
ungültiger Befähigungszeugnisse zur Umschreibung
Sollte die Umschreibung eines eingereichten Befähigungszeugnisses aufgrund
fehlerhafter oder falscher Angaben durch den Inhaber
oder Einreichung eines gefälschten Dokumentes mit oder ohne Wissen des Inhabers
nicht möglich sein bzw. vom zuständigen Hafenamt abgelehnt werden
verrechnet die Seefahrtschule pro eingereichtem Dokument EUR 50,--
Diese Gebühr setzt sich zusammen aus der Bearbeitungsgebühr für die Einreichung
zur Umschreibung,
der Aufwandsentschädigung für die Aushebung der Akten Evidenz der abgelegten
Prüfungen im betreffenden Hafenamt
und Verständigung des Inhabers über die Ablehnung des Hafenamtes mit der
Begründung der Ablehnung.
Bei Einreichung gefälschter Dokumente werden diese vom Hafenamt ersatzlos
eingezogen.
Weitere Ansprüche des Inhabers an MAG Reisen = magreisen.at oder die
Mittelmeer Adria Seefahrtschule = mag-seefahrtschule.com sind ausgeschlossen.
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Warenbestellungen Warenbestellungen (Navigationspakete, Zubehör etc.)
über den Skippershop
MAG Reisen leitet Ihre Bestellung aus dem Skippershop direkt an den
jeweiligen Anbieter weiter,
Rechnungslegung erfolgt durch den jeweiligen Anbieter, der Kaufvertrag kommt
zwischen
Besteller und Verkäufer (Rechnungslegung) zustande.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Notsignale) entsprechend
des Heimatlandes des Bestellers oder des Wohnsitzlandes des Bestellers oder des
angeführten Empfängerlandes des Bestellers
ist ausschließlich der Erwerber bzw. Besteller verantwortlich.
MAG Seefahrtschule & MAG Reisen empfehlen die angeführten Produkte übernehmen
aber keinerlei Haftung.
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Beschwerden und Reklamationen
müssen vor Ort bei der
Kontaktperson (Kursleiter der MAG Seefahrtschule oder Rezeption) umgehend
gemeldet werden.
Bei Mängeln muss der Kunde bemüht sein eine Beseitigung der Mängel oder
Schadensminimierung vor Ort zu ermöglichen !
Ebenso ist bei Bestehen von gravierenden Mängeln, eine Verständigung des
Kursleiters der MAG Seefahrtschule zu empfehlen,
um die Beseitigung dieser noch während des Aufenthaltes zu ermöglichen.
Für Änderungen bedingt durch höhere Gewalt, staatliche Änderungen oder
Änderungen bedingt durch amtliche Anweisungen
z.B. Terminänderung durch das, die Prüfung abnehmende Hafenamt oder
Änderung des Ortes in dem das Hafenamt die Prüfung abnehmen soll
bestehen gegenüber der MAG Seefahrtschule sowie dem MAG Reisen
keine Ansprüche auf Schadenersatz
sowie weitere Ansprüche an die MAG Seefahrtschule sowie MAG Reisen
aus obgenannten Gründen sind ebenso ausgeschlossen
Gerichtsstand:
für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit der Teilnahme an einer
nautischen (Kurs)Veranstaltung der MAG Seefahrtschule
gilt - soweit dies gesetzlich zulässig is t- die ausschließliche Zuständigkeit
des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien als vereinbart.
Es gilt österreichisches Recht.
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Die Buchung erfolgt laut den online Angeboten
Alle Angaben auf proforma Rechnungen & Rechnungen vorbehaltlich Rechnungs- bzw.
Computerfehler.
Wir behalten uns das Recht vor, aufgrund von Druckfehlern oder
Berechnungsfehlern nachträgliche Änderungen vorzunehmen.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder
werden,
so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam.
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Wir empfehlen sofort
nach Erhalt der Rechnung (Buchungsbestätigung) den Abschluss einer
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Mit der Benutzung
dieser Website bzw. mit Sendung der Fixbuchung erklärt der Buchende sein
Einverständnis
dass er obgenannte Reisebedingungen gelesen und verstanden hat und anerkennt.
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2012 06 01 >
Prüfungsgebühren für Kurse & Seminare in Kroatien ab 01.07.2012
2013 05 05 >
Kursgebühr Restzahlung bei Privatkursen in Österreich vor Ort möglich