Allgemeines:
Für die
Beibringung der vorgeschriebenen Dokumente
(z.B. wenn ein Prüfung erst nach mindestens 3
jährigem Besitz einer geringer rangingen Lizenz möglich ist, Stichtag ist
Prüfungstag)
und Einhaltung der Fristen (z.B.: wenn die Ablegung erst ab einem bestimmten
Geburtsdatum möglich ist)
ist der Kursteilnehmer (Prüfungskandidat) selbst
verantwortlich.
Für alle zugesendeten Daten bei der Buchung ist der Auftraggeber
verantwortlich (z.B. Geburtstage)
Für die Inanspruchnahme von Ermäßigungen für Kurse müssen die Begründungen
bei Buchung bekanntgegeben werden
(z.B.: DB > Namen, JB > Geburtstag)
eine nachträgliche Änderung bzw. Rückzahlung, auch vor Ort kann nicht gewährt
werden bzw. muss die Bearbeitungsgebühr für eine Namensänderung verrechnet
werden.
Sollte bei Buchung eine Ermäßigung unberechtigt in Anspruch genommen worden
sein (z.B. DB, JB) ist eine Nachzahlung vor Ort zuzüglich einer
Bearbeitungsgebühr (Namensänderungsgebühr) erforderlich, andernfalls kann die
Kursleistung nicht gewährt werden.
Preise vorbehaltlich Änderungen
Die Preise können jederzeit aufgrund staatlicher Erlässe geändert oder erhöht
werden. bzw. durch zusätzliche erforderliche Leistungen abgeändert werden.
(z. B.: falls für einen Befähigungszeugnis aufgrund einer Gesetzes- oder
Verordnungsänderung
eine amtsärztliche Untersuchung oder ein weiterer Kursbesuch erforderlich wird,
wie z.B. B2 für alle kommerziellen Tätigkeiten oder falls die Ablegung von
Praxisprüfungen zum Erwerb von Befähigungszeugnissen vorgeschrieben wird)
Die Preise z.B. für vor Ort zahlbare Leistungen wie Prüfungstaxen,
Prüfungsgebühren etc. können jederzeit aufgrund staatlicher Erlässe
geändert oder erhöht werden. bzw. durch zusätzliche
erforderliche Leistungen abgeändert werden.
Alle Angaben auf Basis von Informationen der Seefahrtschule MAG
Nautika,
des österreichischen Verkehrsministeriums,
Seeschifffahrtsgesetz des kroatischen Ministeriums für Seefahrt,
der Lucka Kapetanija (Hafenamt) Rijeka, und der Seefahrtsakademie - Hochschule
für Seefahrt in Rijeka bzw. in Split
Alle Angaben betreffend der Befähigungszeugnisse & Betriebszeugnisse
vorbehaltlich staatlicher Änderungen durch das Seefahrtsministerium von Kroatien
bzw. bei kommerziellen Befähigungszeugnissen & Betriebszeugnissen durch
Änderungen der Richtlinien der IMO bzw. der STCW
Reservierung & Buchung
MAG Reisen Wien ist als vollkonzessioniertes Reisebüro und
Internetreisedienstanbieter
kostenlos im Rahmen der Yachtcharter Werbung
als Vermittler für den jeweiligen Veranstalter tätig.
Die Rechnungslegung erfolgt durch den Veranstalter.
Für die Einbringung offener Beträge kann MAG Reisen Wien als GSA
(Generalvertreter) tätig werden.
Für die Buchungen von Kursplätzen gelten gesonderte AGB wie nachstehend
angeführt
Für die Buchungen & Hotelreservierungen gelten die ARB und Geschäftsbedingungen von MAG
Reisen - www.magreisen.at
Veranstalter:
Organisiert werden die Kurse durch die
MAG -
Seefahrtschule, nachfolgend genannt
SFS MAG .
Veranstalter ist je nach Angabe die SFS
MAG =
Mittelmeer-Adria-Gesellschaft MAG
oder wenn angeführt die
jeweilige Hochschule für Seefahrt wie die
Universität - Nautische
Fakultät ( Seefahrtsakademie Rijeka oder
Split)
bzw. wie angeführt das jeweilige nautische Ausbildungszentrum.
Für die Abnahme der Prüfung ist das kroatische Seefahrtsministerium zuständig (Ministarstvo
pomorstva, prometa i veza) bzw.
das zuständige Hafenamt als
amtliche Außenstelle
des Ministeriums.
Sollte ein Hafenamt während oder vor eines Kurses den Kursleiter verständigen,
dass die Prüfung nicht im geplanten Hafenamt sondern
einer Außenstelle des
Hafenamtes erfolgen muss ist dieser Weisung Folge zu leisten und kein
Einspruch möglich.
Für eventuell bei Anreise zur Prüfung erforderliche
Mehrkilometer wird keine Entschädigung gewährt.
Weitere ergänzende Bestimmungen finden Sie bei den jeweiligen Beschreibungen der
Kurse.
Buchung
Bei Sendung einer
Fixbuchung bestätigen Sie das Angebot laut unserem Web Katalog verbindlich zu
buchen
und die AGB sowie Buchungsbedingungen zu akzeptieren.
Bei Sendung der E-Mail "FIXBUCHUNG" gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag
entsprechend den Buchungsbedingungen ein.
Wenn die Buchung bestätigt wird, erhalten Sie per E-Mail in der Anlage eine
Rechnung (Word Doc.)
Eine Buchung gilt vom
Kunden als FIX bestätigt
sobald die E-Mail mit dem entsprechenden Buchungswunsch vom Kunden an MAG
Reisen oder die MAG Seefahrtschule gesendet wurde.
Wenn Sie den Buchungstext in eine E-Mail kopiert und ausgefüllt haben und auf
„Buchung senden“ klicken,
gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag ein.
Sollte eine Buchung nicht
bestätigt werden entstehen Ihnen keine Kosten.
Die Bezahlung (Anzahlung oder
Gesamtbetrag abhängig vom Datum der Buchung und Datum des Kursbeginns)
erfolgt dann per Banküberweisung
und muss innerhalb der auf der E-Mail bzw. Rechnung angeführten Frist erfolgen;
Als Beginn der Zahlungsfrist gilt das Datum der Zusendung der E-Mail mit Betreff "RECHNUNG" und der
Rechnung in der Anlage (Word Doc.)
Buchung von Individualteilnehmern,
Anmeldung für ausgeschriebene Termine von 1-4 Personen
Anzahlung: im Normalfall 50 %, fällig innerhalb von 3 Werktagen nach
Rechnungserhalt
außer es ist bei speziellen Angeboten eine höhere Anzahlung erforderlich
oder die Buchung erfolgt weniger als 1 Monat vor Reiseantritt
Restzahlung: im Normalfall Eingang der Restzahlung auf unserem Konto spätestens 1 Monat vor Reiseantritt
außer es ist bei speziellen Angeboten eine frühere Auszahlung erforderlich
Buchung von Kleingruppen & Gruppen,
Anmeldung für ausgeschriebene Termine & Sondertermine
Abwicklung
Gruppenermäßigungen sind gültig bei gemeinsamer und gleichzeitiger Anmeldung einer
Gruppe oder Kleingruppe
durch einen Gruppenleiter
und Abwicklung
durch einen
Gruppenleiter
Erstellen der Namensliste, Inkasso der Beträge für Kurs und Prüfung und
Sammelüberweisung,
Verteilung der Skripten durch den Gruppenleiter (Zusendung der Skripten
nur gesammelt an den
Gruppenleiter)
Anzahlung: 80 % von der Kursgebühr und
dem Hotelaufenthalt binnen 1 Woche nach Erhalt der Rechnung (per mail),
Restzahlung spätestens 1 Monat vor Kursbeginn oder Gesamtbetrag
bei Anmeldung binnen 1 Monats vor Kursbeginn.
Bankverbindung siehe Rechnung.
Alle Bankspesen für die Überweisung - Inland & Ausland bzw. Sender und
Empfänger - zu Lasten des Bestellers.
Der gesamte
Rechnungsbetrag muss termingerecht (laut Buchungsbedingungen)
und vor Reiseantritt auf unserem Konto eingegangen sein.
Auf dem Zahlschein ist anzuführen:
Namen (des Buchenden laut Mail-Buchung) + Re.Nr.
andernfalls kann eine korrekte Zuordnung zur Buchung nicht gewährleistet werden
In dem bei dem Kurstermin angebotenen Hotel befindet sich auch der
Vortragssaal & Kursraum
für die Seefahrtslehrgänge der MAG Seefahrtschule.
Die MAG
Seefahrtschule ist zur Abhaltung von nautischen
Lehrgängen in
Kroatien amtlich
berechtigt und amtlich registriert
und der Sitz der Firma ist in Lovran (siehe
Impressum).
Für die Teilnehmer an einem Seefahrtslehrgang wie z.B. Boat Skipper B ist daher
für die Kursdauer die Unterbringung
im angeführten Hotel vorgesehen und obligat.
Für die Buchung von ausgeschriebenen Standardkursen berechnen wir für die
Hotelreservierung,
sofern das Hotel wie angeboten gebucht wird, keine Buchungsgebühr
Falls vom Kursteilnehmer eine andere Unterkunft oder keine Unterkunft gewünscht
wird,
ist ein Zuschlag von pauschal Euro 30,-- pro Person zu entrichten
Bei allen nach erfolgter Buchung vom Kunden gewünschte Änderungen und
zusätzlichen Bearbeitungen
verrechnen wir zusätzlich mindestens Euro 25,-- Bearbeitungsgebühr.
Bei Rücküberweisungen verrechnen wir zusätzlich mindestens Euro 25,--
Bearbeitungsgebühr
(Rücküberweisungen aufgrund von Storno siehe Absatz Stornogebühr)
***
Die Anreise der Kursteilnehmer zum Kursort erfolgt individuell.
Die Fahrt der Kursteilnehmer zur Prüfung zum Hafenamt erfolgt ebenso
individuell, zumeist im Konvoi,
wobei der Kursleiter vorausfährt
(detaillierter Plan zur Fahrt von Lovran zum Hafenamt in Rijeka auf Wunsch vom
Kursleiter erhältlich)
***
Der Versand - Zusendung von Rechnungen & Gutscheinen sowie sonstigen
Reiseunterlagen -
findet ausschließlich und ausnahmslos per E-Post = E-Mail statt.
Eine jedwede Zusendung auf postalischem od. anderem Weg bedingt eine
Bearbeitungsgebühr von Euro 25,- zuzüglich Portospesen
*****
Senden
Sie bitte - nur wenn Sie wirklich fix
buchen möchten - eine verbindliche Fixbuchung
Wir vertrauen darauf, um auch weiterhin allen Kunden die Buchung ohne
Kreditkarte zu ermöglichen,
dass nur ernst gemeinte Buchungen gesendet werden,
und ersuchen im Interesse aller Kunden, um dieses Service weiterhin anbieten zu
können,
dass auch die Zahlungsbedingungen eingehalten werden.
Kunden welche sich nicht an die allgemeinen Geschäfts- & Zahlungsbedingungen von
www.magreisen.at halten
werden gesperrt, von ihnen werden keine Bestellungen mehr entgegengenommen.
Dies beeinträchtigt aber nicht die Einbringung von offenstehenden Beträgen durch
unsere Rechtsabteilung
*****
Zahlungsbedingungen
Eine Buchung gilt als
"erhalten" sobald die E-Mail Bestätigung "Fixbuchung erhalten" an den
Auftraggeber gesendet wurde.
Ein kostenloser Rücktritt (Storno) ist nicht möglich.
Eine Buchung gilt von uns
(MAG Seefahrtschule) als bestätigt,
sobald die E-Mail mit der Bestätigung der Buchung bzw. der Bestätigung mit der
Rechnung in der Anlage
an den Kunden gesendet wurde.
Anzahlungen
sind im Zeitrahmen laut
E-Mail Begleitschreiben fällig.
Eine nicht fristgerechte Einzahlung kann, abhängig von der gebuchten Leistung,
von einem Verfall der Buchung bis zu einem für den Kunden kostenpflichtigen
Storno führen.
Anzahlungen werden nach Eingang auf unserem Firmenkonto per E-Mail bestätigt.
Der Voucher (Leistungsgutschein) wird nach Eingang des Rechnungsbetrages
(Gesamtbetrag oder Restzahlung)
per Mail zugesendet.
Die vollständige
Auszahlung
muss spätestens zu dem von uns in der E-Mail angeführten Termin erfolgen.
Bei Nichteinzahlung eines Restbetrages führt dies zu einem kostenpflichtigen
Storno laut obigen Bedingungen
abhängig von den Stornobedingungen des gebuchten Angebots.
Sobald die Stornogebühr laut Stornobedingungen die Summe der Restzahlung
übersteigt
führt ein Ausstehen der Restzahlung automatisch zu einem für den Kunden
kostenpflichtiges Storno
Im Normalfall wird der Gutschein erst nach Eingang des Rechnungsbetrages
übersendet.
Bei sehr kurzfristigen Buchungen (Last Minute Buchungen), bei denen der Eingang
der Zahlung voraussichtlich
nicht vor dem Abreisedatum des Bestellers erfolgen kann
muss der Besteller bei seiner Bank veranlassen, dass diese die Bestätigung über
die Überweisung des Gesamtrechnungsbetrages
an die MAG Seefahrtschule per E-Mail sendet.
Eine Übersendung der Auftragsbestätigung durch den Kunden reicht nicht,
die Bestätigung muss von der Bank gesendet werden.
evtl. Bankspesen zu Lasten des Auftraggebers (Kunden)
Im Falle des Zahlungsverzuges zu den von uns angegebenen Fristen (Anzahlungen,
Restzahlungen, Auszahlung des Gesamtbetrages)
können mindestens Bearbeitungsgebühren von EUR 25,-- für die 1. Urgenz / Mahnung
des ausstehenden Betrages verrechnet werden,
des Weiteren können für jede weitere Mahnung 10,-- Aufwandsentschädigung
verrechnet werden. und
Sollte uns ein höherer Verzugsschaden entstehen, so behalten wir uns vor, diesen
geltend zu machen
bei Nichteinzahlung der Reisesumme verrechnen wir die banküblichen
Überzugszinsen.
Wir ersuchen um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise zum Schutz aller Kunden
um weiterhin im Interesse aller unserer Kunden die Zahlung
ohne Garantie, also ohne ohne Bekanntgabe einer Kreditkartennummer anbieten zu
können.
Wir ersuchen Sie, nach Erhalt der Rechnung diese zu kontrollieren und uns bei
eventuellen Fehlern per E-Mail zu informieren.
Die Rechnungsstellung erfolgt immer entsprechend den von uns veröffentlichten
Preisen welche Sie bei Buchung anerkennen.
Sollte durch einen Computerfehler zu viel verrechnet werden, senden wir Ihnen
selbstverständlich umgehend eine korrigierte Rechnung zu
und die Rechnungsdifferenz bei einer eventuell bereits zu viel überwiesenen
Summe wird selbstverständlich abzugsfrei retourniert.
Sollte durch einen Computerfehler oder Rechenfehler zu wenig berechnet werden
oder eine bestellte aber nicht verrechnete Leistung
vom Kunden vor Ort konsumiert werden behalten wir uns eine Nachforderung vor,
da der Kunde bei Buchung den von uns veröffentlichten Preis akzeptiert haben.
*****
Umbuchung der fix
gebuchten Leistung
z.B. bei Namensänderung verrechnen wir mindestens eine Bearbeitungs- & Änderungsgebühr von Euro
25,-
Bitte zu beachten, dass diese Minimum - Gebühr bei jeder Änderung verrechnet wird
und
bei Änderungen vom Leistungsträger zusätzliche Gebühren verrechnet werden
können.
Storno durch den Kunden:
Nach Bestätigung der Anmeldung müssen im Interesse der anderen Kursteilnehmer
und zur Sicherung des Kurses,
Stornospesen verrechnet werden.
Für die Hotelreservierung gelten die Reise- & Stornobedingungen für
Hotelbuchungen in Kroatien von MAG Reisen
entsprechend den allgemeinen Reisebedingungen und Stornobedingungen der
Wirtschaftskammer Österreich auf
http://www.magreisen.at/infokroatien.htm
Eine Terminverschiebung durch den Kunden gilt als Storno da dies den gebuchten
Termin betrifft.
Zuzüglich zu den Stornospesen für den Kurs werden auf jeden Fall die Stornospesen
und die Storno - Bearbeitungsgebühr
für die Hotelreservierung, entsprechend den ARB der WKO auf
http://www.magreisen.at/infokroatien.htm verrechnet
Nach Sendung einer Fixbuchung wird, sobald diese als "empfangen" bestätigt
wurde,
auch wenn danach vom Kunden als irrtümliche Sendung storniert und auch wenn am
gleichen Tag wie gesendet storniert
der Stornosatz für die Hotelreservierung laut Stornobedingungen zuzüglich EUR 25,--
Stornobearbeitungsgebühr verrechnet
Dies erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für online
Reisebuchungen zum Schutz unserer Kunden
um weiterhin eine Buchung OHNE Bekanntgabe von einer Kreditkarten Garantie
anbieten zu können
Bei Storno nach Zusendung der Rechnung
wird zu den Stornogebühren zusätzlich mindestens eine Storno-Bearbeitungsgebühr
von € 45,- verrechnet
Bei Storno nach Zusendung des Skriptums oder der online Kursvorbereitung
werden prinzipiell als Stornokosten die Kursgebühr zu 100 % und die Hotelstornokosten
laut Stornobedingungen (laut ARB)
und
zusätzlich mindestens eine Storno-Bearbeitungsgebühr
von € 45,- verrechnet.
Wenn der Kandidat
von sich aus für die gebuchte Anzahl an Personen Ersatzkandidaten stellen kann
wird nur eine Namensänderungsgebühr von EUR 25,-- pro Teilnehmer
als Arbeitsaufwandsersatz für die Änderung der Prüfungsanmeldungsformalitäten
verrechnet.
Gegen Bezahlung einer
Änderungsgebühr von EUR 45,-- kann im laufenden Jahr ein anderer Kurs besucht
werden
eine Rückzahlung des eingezahlten Betrages ist ausgeschlossen.
Beachten Sie, dass die angeführten Fristen zur Berechnung der Stornogebühr für
Werktage gelten
da an Wochenenden und Feiertagen eine Weiterleitung an den Leistungsanbieter
nicht gegeben ist.
|
Wir empfehlen den
Abschluss einer Reise Storno Versicherung |
Absage des Kurses
Bei Absage des Kurses ( nicht erreichen der Mindestteilnehmer, u.s.w. ) fallen
keine Gebühren an und der angezahlte Betrag wird rückerstattet
oder auf Wunsch für einen anderen Termin gutgeschrieben.
Mindestteilnehmer pro
Prüfungstermin nach den Richtlinien vom Hafenamt Rijeka ca. 10 Personen
Sollte eine Prüfung aufgrund höherer Gewalt oder z.B. durch kurzfristige Absage
durch das Hafenamt ausfallen wird ein Ersatztermin gestellt.
Weiterführende Ansprüche an MAG Reisen sind ausgeschlossen
Bei terminlich benachbarten
Kursen die mit * gekennzeichnet sind, kann,
wenn die Mindestteilnehmerzahl an Kandidaten für die Abnahme von Prüfungen laut
Hafenamt
nicht erreicht wurde vor Kursbeginn (vor Anreise) ein Ersatztermin - zumeist der
nächste belegte Termin gestellt werden
nach Möglichkeit wird auf Kundenwunsch auch ein anderer Termin genehmigt,
allerdings muss dieser innerhalb von 6 Monaten zu dem gebuchten Kurs liegen
**
Wir empfehlen den Abschluss
einer Reise Storno Versicherung !
Bitte beachten Sie aber die Zahlungsbedingungen & Leistungsangebote der
jeweiligen Versicherung.
Änderungen des Kursortes, der Prüfungsgebühren und des Prüfungsortes, folglich
des die Prüfung abnehmenden Hafenamtes
sowie die Prüfung betreffende angeführter Termine aufgrund stattlicher
Anordnungen bzw. Änderungen von Vorschriften vorbehalten.
*****
allgemeine Richtlinien zum Kursbesuch
Sollte ein Teilnehmer nicht pünktlich zu Kursbesuch erscheinen, nicht den
gesamten Kursverlauf besuchen oder die Kursteilnahme
anderer Kursteilnehmer absichtlich stören kann eine Verwarnung oder ein
Ausschluss aus dem Kurs durch den Kursleiter erfolgen.
Ebenso kann ein Kandidat vom Besuch des Kurses vor Ort vom Kursleiter
ausgeschlossen werden, wenn
er den Kurs in durch Alkohol, Drogen oder Übermüdung beeinflussten Zustand
besuchen möchte.
Ein Ausschluss vom Kursbesuch beinhaltet auch, dass der Kandidat nicht im Rahmen
der gemeinsamen Prüfung
aller anderer Kandidaten zur Prüfung antreten kann.
Im Falle eines durch den Kandidaten verursachten Ausschlusses besteht kein Recht
des Kandidaten
auf irgendeine Refundierung einbezahlter Beträge für Kurs und Unterkunft,
weitere Ansprüche werden ebenfalls generell ausgeschlossen, nur die Bezahlung
der Prüfungstaxen entfällt.
Die Kandidaten haben dafür Sorge zu tragen, dass die vor Ort angeführten Zeiten
(z.B. Kursbeginn, Abfahrt zur Prüfung,...)
genauestens eingehalten werden.
Sollte ein Kandidat aus eigenem Verschulden am Tag der Prüfung den
Abfahrtstermin zur Prüfung nicht einhalten und versäumen
kann im Interesse aller anderen Kursteilnehmer und Prüfungskandidaten keine
Abänderung der vorgegebenen Zeiten
erfolgen, da ein pünktliches Erscheinen zur amtlichen Prüfung zum Verlust des
Termins führen kann.
*****
Für die Einhaltung der
Einreise- & Zollbestimmungen (für Ziel- & Transitländer)
ist jeder Reisende selbst verantwortlich.
Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen,
gehen zu Lasten des Reisenden (Auftraggeber der Buchung), auch wenn diese
Vorschriften nach Buchung geändert werden sollten.
*****
Einreichung
ungültiger Befähigungszeugnisse zur Umschreibung
Sollte die Umschreibung eines eingereichten Befähigungszeugnisses aufgrund
fehlerhafter oder falscher Angaben durch den Inhaber
oder Einreichung eines gefälschten Dokumentes mit oder ohne Wissen des Inhabers
nicht möglich sein bzw. vom zuständigen Hafenamt abgelehnt werden
verrechnet die Seefahrtschule pro eingereichtem Dokument EUR 50,--
Diese Gebühr setzt sich zusammen aus der Bearbeitungsgebühr für die Einreichung
zur Umschreibung,
der Aufwandsentschädigung für die Aushebung der Akten Evidenz der abgelegten
Prüfungen im betreffenden Hafenamt
und Verständigung des Inhabers über die Ablehnung des Hafenamtes mit der
Begründung der Ablehnung.
Bei Einreichung gefälschter Dokumente werden diese vom Hafenamt ersatzlos
eingezogen.
Weitere Ansprüche des Inhabers an MAG Reisen = magreisen.at oder die
Mittelmeer Adria Seefahrtschule = mag-seefahrtschule.com sind ausgeschlossen.
*****
Beschwerden und Reklamationen
müssen vor Ort bei der
Kontaktperson (Kursleiter oder Rezeption) umgehend gemeldet werden.
Bei Mängeln muss der Kunde bemüht sein eine Beseitigung der Mängel oder
Schadensminimierung vor Ort zu ermöglichen !
Ebenso ist bei Bestehen von gravierenden Mängeln, eine Verständigung von MAG
Reisen (per E-Mail) zu empfehlen,
um die Beseitigung dieser noch während des Aufenthaltes zu ermöglichen.
Für Änderungen bedingt durch höhere Gewalt, staatliche Änderungen oder
Änderungen bedingt durch amtliche Anweisungen
z.B. Terminänderung durch das, die Prüfung abnehmende Hafenamt oder
Änderung des Ortes in dem das Hafenamt die Prüfung abnehmen soll
bestehen gegenüber der MAG Seefahrtschule sowie dem GSA (Generalvertreter) MAG
Reisen
keine Ansprüche auf Schadenersatz
sowie weitere Ansprüche an die MAG Seefahrtschule sowie dem GSA
(Generalvertreter) MAG Reisen
aus obgenannten Gründen sind ebenso ausgeschlossen
*****
Die Buchung erfolgt laut den online Angeboten
Alle Angaben auf proforma Recnungen & Rechnungen vorbehaltlich Rechnungs- bzw. Computerfehler.
*****
Mit der Benutzung dieser
Website bzw. mit Sendung der Fixbuchung erklärt der Buchende sein Einverständnis
dass er obgenannte Reisebedingungen gelesen hat und anerkennt.
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Seefahrtskurse in DEUTSCH
© MAG
Seefahrtsabteilung - MAG Reisen
verantwortlich für Werbung & Verkauf
ECG & Konzession
als GSA für
MAG Nautika Pomorska Skola -
Seefahrtschule
Seefahrtschule Mittelmeer Adria Gesellschaft
Ausbildung für Nautiker
Lovran
es gilt österreichisches Recht laut
www.magreisen.at