Ich wurde öfters gefragt
weshalb wir kroatische Bootsführerscheine anbieten,
folgende Betrachtungen entsprechen meiner persönlichen Meinung und sind,
bis auf die rechtlichen Grundlagen denen meine persönliche Meinung zu
Grunde liegt, auch als solche zu verstehen.
Österreich und
Kroatien haben eine lange Tradition in der gemeinsamen Seefahrt.
Die wichtigsten Häfen der k.u.k. Flotte lagen im Gebiet des damaligen
und heutigen Kroatiens.
Besuchen Sie zum Beispiel das sehenswerte k.u.k. Marine Museum „Gallerion“
mit der ständigen Ausstellung
„Unsere österreichisch-ungarische Marine“
Die Prüfung und
Ausbildung basiert auf einer kommerziellen Ausbildung
die Prüfung wird von professionellen Seeleuten, Offizieren der
kroatischen Handelsmarine, abgenommen
und nicht von Hobbynautikern.
Die
Befähigungszeugnisse sind
zum Führen von Charteryachten: für Österreichische Staatsbürger
EU weit und international
anerkannt,
zum Führen von Eigneryachten unter österreichischer Flagge
EU weit und international
gültig.
Ausnahmen sind uns derzeit keine bekannt, siehe auch
FAQ
Die
Befähigungszeugnisse ab Boat Skipperr B
berechtigen auch für
kommerzielle und gewerbliche Tätigkeiten beim Führen Yachten
siehe auch FAQ
Es kann jeder Skipper
selbst und eigenverantwortlich entscheiden welche Praxis er benötigt
bzw. erwerben möchte
in vielen Ländern gibt es überhaupt keine Verpflichtung zum Erwerb von
Bootsführerscheinen zum Führen von Yachten
und viele Länder verlangen zum "privaten" Führen von Yachten nicht
einmal eine theoretische Ausbildung
-
siehe auch FAQ -
Personen
die sowieso bereits über mehrjährige Praxis auf Booten verfügen,
z.B.
Inhaber von Binnensegelscheinen oder
Schiffsführer von Booten in
Gebieten wo keine Patente vorgeschrieben sind wie z.B. in Amerika
sind nicht gezwungen einen Praxislehrgang zu absolvieren
und man benötigt zum Führen eines 3 m Schlauchbootes mit 10 PS sicher
keine Ausbildung mit Eindampfen in und Ausdampfen aus der Spring und ein
Motorbootfahrer benötigt keine Segelausbildung
aber
das Gesetz sagt zu diesem Thema
unabhängig ob in einem Staat Bootsführerscheine vorgeschrieben sind -
oder nicht -
jeder, der eine besondere Tätigkeit ausübt, muss auch dafür
einstehen,
dass er die nötigen Fähigkeiten hat - und
als Skipper
eine Yacht zu kommandieren oder zu steuern ist eine besondere
Tätigkeit !
Beachten Sie bitte, dass eine amtliche Anerkennung des
Bootsführerscheines nicht bedeutet,
dass Sie automatisch jede Charteryacht mieten können.
Jede Charterfirma kann strengere Richtlinien für eigene Yachten erlassen
und
z.B. einen Fahrerfahrungsnachweise (Logbuch) verlangen
oder
eine Probefahrt bei Übernahme als Voraussetzung zur Übergabe der Yacht
an den Skipper als Bedingung stellen
und nach eigenem Befinden die Übergabe der Yacht als Bareboat an den
Skipper verweigern.
Beachten Sie die AGB der jeweiligen Charterfirmen.
Gegenüberstellung &
Nachteile
bzw.
Vorteile |
Österreichischer
FB1
|
Kroatischer Boat
Skipper
|
gültig nur 3 sm vor Küste
Inseln welche 6,5 sm entfernt
sind dürfen nicht angefahren werden, überfahren des
Zulassungsbereiches evtl. Probleme bei
Polizeikontrollen oder im Schadensfall mit der
Versicherung, ... |
Boat
Skipper A gültig 6 sm
Boat Skipper B keine Beschränkung für
Boote/österr. Flagge
das Befähigungszeugnis ist zum Führen von Yachten
unter österreichischer Flagge weltweit gültig |
Länge
bis 10 M |
Yachten
bis 30 BRZ - ca. 20 m |
|
Motor
und Segelyachten |
|
auch für
kommerzielle Zwecke gültig |
Charter
keine Funkberechtigung
|
Charter
zum Führen von Charteryachten EU-weit gültig,
weltweit sind derzeit keine Länder bekannt in denen
das Befähigungszeugnis nicht anerkannt wird
BSB beinhaltet Seesprechfunkberechtigung
in Kroatien erforderlich |
Kurs in
Österreich |
Kurs in
Österreich oder in Kroatien |
Prüfung
in Österreich -
keine
Fahrt zur Prüfung nach Kroatien erforderlich |
Prüfung
in Kroatien |
Praxisnachweis
den Seemeilennachweis nach Vorgabe SeeSCHFG 2012
insbesondere als Wachführer über 50 sm (FB 1) |
nicht
erforderlich |
ein
ärztliches Zeugnis über ausreichendes
Farbunterscheidungsvermögen (lt. SeeSchFG 2012)
|
nicht
erforderlich |
den
Nachweis über Ausbildung in Erste Hilfe —
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
bzw. Kopie eines
KFZ- Führerscheines,
wenn die Erstausstellung nach dem
01. Jänner 1973 erfolgte |
nicht
erforderlich |
ärztliches Attest über
körperliche und geistige Eignung zur Führung einer
Jacht oder Kopie
KFZ Führerschein |
nicht
erforderlich |
Vorteile von unseren Kursen in Österreich
beste Ausbildung für Kandidaten die ausführliche Vorträge bevorzugen
ausführliche
Kurse 1½
Tage oder
4 Abende
"zum Lernen im Kurs"
Zeit zum Lernen
da
Zeit nach Ihrem Ermessen zwischen Kurs und Prüfung
wenig
Urlaubstage
für Kurs und Prüfung
Kurs & Prüfung
an 2 Wochenenden |
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