MAG Nautik News Blog: 18-08-23: Yacht im Sprachgebrauch und juristisch gesehen, Definition und Bestimmungen für Yachten bei der Navigation in Küstennähe in Kroatien

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 18-08-23

Yacht im Sprachgebrauch und juristisch gesehen

Definition und Bestimmungen für Yachten
bei der Navigation in Küstennähe in Kroatien

Michael Alexander Grandits

Yacht im Sprachgebrauch und juristisch gesehen - Definition und Bestimmungen für Yachten bei der Navigation in Küstennähe in Kroatien

Motoryacht 10,90 m

 

In der Vergangenheit sind viele Schiffsformen als Jachten bezeichnet worden.

Heute definiert man eine Yacht auf See als
ein Wasserfahrzeug für Sport- und/oder Freizeitzwecke welches fixe Beherbergungsmöglichkeiten an Bord bietet
und das rein privat  (Eigneryacht - Yacht)  oder auch gewerblich (Charteryacht) genutzt werden kann.
Offene Boote die dem Sport oder Vergnügen dienen nennt man Sportboote.

Man unterscheidet Yachten nach der Bauart, das bedeutet nach dem Antrieb als Motoryachten und Segelyachten.

Motoryachten

Segelyachten

Im Alltagsgebrauch wird üblicherweise erst ab einer gewissen Länge des Fahrzeugs von einer Yacht gesprochen
obwohl die Definition Yacht nicht von der Länge sondern von der Bauart und Zulassung des Bootes oder Schiffes abhängt.

Yachten verfügen über fix eingebaute Beherbergungsmöglichkeiten.
Wenn ein Wasserfahrzeug als Yacht zugelassen wird darf die Personenanzahl die bauartbedingte Tragfähigkeit nicht überschreiten
und
eine Yacht darf mit maximal 12 Personen, Crew und Gäste an Bord, zugelassen werden.

Somit kann es sich bei einem 10 m Boot mit festen Beherbergungsmöglichkeiten ebenso um eine Yacht handeln wie bei einer 15 m oder 30 m Yacht.

Brücke und Steuerstand einer komfortablen Motoryacht

Sollten mit einer Yacht mehr als 12 Personen befördert werden, muss die Zulassung als kommerzielles Wasserfahrzeug, z.B. Ausflugsboot erfolgen.

Sehr große Yachten, bei denen kein Wert auf sportliche Nutzung gelegt wird, sondern die als Luxusobjekte für Urlaub, privat oder gewerblich genutzt dienen,
werden als Mega-Yachten oder Superyachten bezeichnet.


Wasserfahrzeuge bis 12 m Länge sind Boote, über 12 m Schiffe.

Solange die Yacht privat genutzt wird ist  dieser Unterschied nicht wesentlich.
Private Wassersportfahrzeuge dürfen in Kroatien ausschließlich für private Zwecke benutzt werden.
Die Vermietung privater Wassersportfahrzeuge ist verboten.
Wassersportfahrzeuge, die einer gewerblichen Tätigkeit dienen, müssen beim kroatischen Ministerium für Seewesen angemeldet werden und unter kroatischer Flagge segeln.
Spätestens jetzt bemerkt der Eigner das die Fixkosten für Steuer und Abgaben für Schiffe, also Wasserfahrzeuge über 12 m wesentlich höher sind als für Boote.

 

Bei den Ausweichregeln ist die Bauart sekundär,
entsprechend den KVR werden Wasserfahrzeuge und damit auch Yachten
nach dem aktuellen Antrieb als als Maschinenfahrzeuge oder Segelfahrzeuge bezeichnet
und müssen die Ausweichregeln als Maschinenfahrzeug oder Segelfahrzeug beachten !

Da auf See alle Segelyachten auch über Maschinenantrieb verfügen müssen, ist die jeweilige Lichterführung nach den internationalen KVR dem aktuellen Antrieb entsprechend zu führen.

Da auf See alle Segelyachten auch über Maschinenantrieb verfügen müssen, ist bei den Ausweichregeln nach den internationalen KVR zu beachten,
dass eine Segelyacht, abhängig vom aktuellen Antrieb, die entsprechenden Ausweichregeln  als Maschinen- oder Segelfahrzeug befolgen muss.



Unabhängig von privater oder gewerblicher Nutzung sind folgende Bestimmungen bei der Navigation in Küstennähe in Kroatien zu beachten.

Diese Regeln besagen, dass bei paralleler Fahrt zur Küste
langsame Boote, das bedeutet, Boote die sich nicht in Gleitfahrt befinden, bis zu einem Abstand von 50 m an die Küste heranfahren dürfen,
vor Freibadezonen einen Abstand von 150 m halten müssen und Yachten bis 200 m Entfernung von der Küste entlang fahren dürfen.

Weiters sind Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten,
 innerhalb von 150 m zur Küste Beschränkung auf maximal 5 kt, von 150 m bis 300 m zur Küste Beschränkung auf maximal 8 kt.

Die Definition ob Ihr Boot mit z.B. 7 m Länge und einer kleinen Kabine nun als Yacht oder als Boot zu werten ist obliegt dem kontrollierenden Polizisten.
Es empfiehlt sich daher mit Yachten und paralleler Fahrt zur Küste immer den Abstand von 200 m einzuhalten.

Zum Führen Charteryachten ist in Kroatien ein Funkerzeugnis für den Seefunkdienst gestzlich vorgeschrieben
Zum Führen Charteryachten ist in Kroatien auch eine Seesprechfunkberechtigung, z.B. die im Boat Skipper B Yachtführerschein inkludierte UKW Seesprechfunkberechtigung vorgeschrieben.
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