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18-08-23
Michael Alexander Grandits
Motoryacht 10,90 m
In der Vergangenheit sind viele
Schiffsformen als Jachten bezeichnet worden.
Heute definiert man eine Yacht auf See als
ein Wasserfahrzeug für Sport- und/oder Freizeitzwecke welches fixe
Beherbergungsmöglichkeiten an Bord bietet
und das
rein privat (Eigneryacht - Yacht) oder auch gewerblich
(Charteryacht) genutzt werden kann.
Offene Boote die dem Sport oder Vergnügen dienen nennt man Sportboote.
Im Alltagsgebrauch
wird üblicherweise erst ab einer gewissen Länge des Fahrzeugs von einer Yacht
gesprochen
obwohl die Definition Yacht nicht von der Länge sondern von der Bauart und
Zulassung des Bootes oder Schiffes abhängt.
Yachten verfügen über fix eingebaute Beherbergungsmöglichkeiten.
Wenn ein Wasserfahrzeug als Yacht zugelassen wird darf die Personenanzahl die
bauartbedingte Tragfähigkeit nicht überschreiten
und
eine Yacht darf mit maximal 12 Personen, Crew und Gäste an Bord, zugelassen werden.
Somit kann es sich bei einem 10 m Boot mit festen Beherbergungsmöglichkeiten
ebenso um eine Yacht handeln wie bei einer 15 m oder 30 m Yacht.
Sollten mit einer Yacht mehr als 12 Personen befördert werden, muss die
Zulassung als kommerzielles Wasserfahrzeug, z.B. Ausflugsboot erfolgen.
Sehr große Yachten,
bei denen kein Wert auf sportliche Nutzung gelegt wird, sondern die als
Luxusobjekte für Urlaub, privat oder gewerblich genutzt dienen,
werden als Mega-Yachten oder Superyachten bezeichnet.
Wasserfahrzeuge bis 12 m Länge sind Boote, über 12 m Schiffe.
Solange die Yacht privat genutzt wird ist dieser Unterschied nicht
wesentlich.
Private
Wassersportfahrzeuge dürfen in Kroatien ausschließlich für private Zwecke benutzt werden.
Die Vermietung privater Wassersportfahrzeuge ist verboten.
Wassersportfahrzeuge, die einer gewerblichen Tätigkeit dienen, müssen beim
kroatischen Ministerium für Seewesen angemeldet werden und unter kroatischer
Flagge segeln.
Spätestens jetzt bemerkt der Eigner das die Fixkosten für Steuer und Abgaben für
Schiffe, also Wasserfahrzeuge über 12 m wesentlich höher sind als für Boote.
Bei den Ausweichregeln ist die
Bauart sekundär,
entsprechend den KVR werden Wasserfahrzeuge und damit auch Yachten
nach dem aktuellen Antrieb
als als Maschinenfahrzeuge oder Segelfahrzeuge bezeichnet
und müssen die Ausweichregeln
als Maschinenfahrzeug oder Segelfahrzeug beachten !
Da auf See alle Segelyachten auch über Maschinenantrieb verfügen müssen, ist die
jeweilige Lichterführung nach den internationalen KVR dem aktuellen Antrieb
entsprechend zu führen.
Da auf See alle Segelyachten auch über Maschinenantrieb verfügen müssen, ist bei
den Ausweichregeln nach den internationalen KVR zu beachten,
dass eine Segelyacht, abhängig vom aktuellen Antrieb, die entsprechenden
Ausweichregeln als Maschinen- oder Segelfahrzeug befolgen muss.
Unabhängig von privater oder gewerblicher Nutzung sind folgende Bestimmungen bei
der Navigation in Küstennähe in Kroatien zu beachten.
Diese Regeln besagen, dass bei paralleler Fahrt zur Küste
langsame Boote, das bedeutet, Boote die sich nicht in Gleitfahrt befinden, bis zu einem Abstand von 50 m an die Küste heranfahren dürfen,
vor Freibadezonen einen Abstand von 150 m halten müssen und Yachten bis 200 m
Entfernung von der Küste entlang fahren dürfen.
Weiters sind Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten,
innerhalb von
150 m zur Küste Beschränkung auf maximal
5 kt, von 150 m bis
300 m zur Küste Beschränkung auf maximal
8 kt.
Die Definition ob Ihr Boot mit z.B. 7 m Länge und einer kleinen Kabine nun als
Yacht oder als Boot zu werten ist obliegt dem kontrollierenden Polizisten.
Es empfiehlt sich daher mit Yachten und paralleler Fahrt zur Küste immer den
Abstand von 200 m einzuhalten.
Zum Führen Charteryachten ist in Kroatien auch eine Seesprechfunkberechtigung,
z.B. die im Boat Skipper B Yachtführerschein inkludierte UKW
Seesprechfunkberechtigung vorgeschrieben.
Für Inhaber "ausländischer" Bootsführerscheine, deutschen
Sportbootführerscheinen oder österreichischem Yachtmaster kann
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