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Muss der Skipper
einer Yacht die Crewliste bei der Ein- oder Ausreise aus dem
Schengenraum (D, IT, SLO,…) abstempeln lassen?
Bei Seefahrtskursen in der MAG Seefahrtschule häufen sich die Fragen ob man in
Europa,
wenn man mit einer Yacht am Seeweg von Italien oder Slowenien nach
Kroatien einreisen möchten,
eine behördlich abgestempelte Crewliste
benötigt.
Es gibt allgemein gültige Vorschriften für die
„Ein- und Ausreise von Freizeitbooten aus dem Schengen-Raum in Staaten,
die dem Schengener Abkommen noch nicht beigetreten sind“,
die beachtet werden müssen.
Ein Skipper eines Sportbootes muss einen Hafen anlaufen, der als
Grenzübergangsstelle zugelassenen ist.
Nach geltender Rechtslage besteht die Verpflichtung, bei den Kontrollen
eine Schiffsdaten- und Crewliste zu übergeben.
Eine Kopie dieses Dokuments wird den Behörden des Einreise- und des
Ausreisehafens ausgehändigt.
Eine weitere Kopie verbleibt bei den Bordpapieren, solange das Schiff
sich in den Hoheitsgewässern eines der Mitgliedstaaten aufhält.
Die Umsetzung dieser allgemein gültigen Regeln wird jedoch von Land zu
Land unterschiedlich gehandhabt.
Die MAG Seefahrtschule empfiehlt um etwaige Probleme zu vermeiden auf
jeden Fall,
bei der Ausreise die Crewliste abzugeben und sich eine zusätzliche
Ausfertigung abstempeln zu lassen.
In Slowenien und Kroatien sollten ebenfalls die entsprechenden Ports of
Entry genutzt werden.
Lignano,
San giorgio di Nogaro,
Grado
Monfalcone bei Carabinieri
Trieste bei Grenzpolizei
Koper – ganzes Jahr
Piran – ganzes Jahr
Kategorie I. (Polizei- & Zollkontrolle auch Veterinärkontrollen):
Umag
Pula
Rijeka
Mali Lo¹inj
Zadar
©ibenik
Split
Ploèe
Korèula
Dubrovnik
Senj
Maslenica
Kategorie II. (Polizei- & Zollkontrolle):
Poreè
Rovinj
Ra¹a – Br¹ica
Metkoviæ
Saison Grenzübergänge (alle der Kategorie II.) offen vom 01.04. bis
31.10.:
Novigrad
Sali
Bo¾ava Primo¹ten
Ravni ®akanj
Ubli (Lastovo)
Komi¾a
Hvar
Vis
Vela Luka
Kanegra
Umag – in der ACI Marina
Alle Angaben Stand 2017 vorbehaltlich Änderungen ohne Bekanntgabe auf dieser Seite.
Druckfehler vorbehalten.
Der Skipper muss vor Ein- oder Ausreise sich über die aktuelle Lage
informieren.
Übrigens: Diese Regelung ist unabhängig von den jeweiligen
Zollvorschriften. Skipper, die Kroatien bereisen, sollten in jedem Fall
das Zollformular T2L mitführen,
um Schwierigkeiten bei der Einreise bzw.
beim Aufenthalt grundsätzlich zu vermeiden.
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Stand 2017
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