MAG Nautik News Blog: Kroatien: Crewlisten: muss der Skipper einer Yacht die Crewliste bei der Ein- oder Ausreise aus dem Schengenraum abstempeln lassen

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Crewliste für Yachten in Kroatien


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Muss der Skipper einer Yacht die Crewliste bei der Ein- oder Ausreise aus dem Schengenraum (D, IT, SLO,…) abstempeln lassen?

Bei Seefahrtskursen in der MAG Seefahrtschule häufen sich die Fragen ob man in Europa,
wenn man mit einer Yacht am Seeweg von Italien oder Slowenien nach Kroatien einreisen möchten,
 eine behördlich abgestempelte Crewliste benötigt.

Es gibt allgemein gültige Vorschriften für die
„Ein- und Ausreise von Freizeitbooten aus dem Schengen-Raum in Staaten, die dem Schengener Abkommen noch nicht beigetreten sind“,
die beachtet werden müssen.

Ein Skipper eines Sportbootes muss einen Hafen anlaufen, der als Grenzübergangsstelle zugelassenen ist.
 Nach geltender Rechtslage besteht die Verpflichtung, bei den Kontrollen eine Schiffsdaten- und Crewliste zu übergeben.
Eine Kopie dieses Dokuments wird den Behörden des Einreise- und des Ausreisehafens ausgehändigt.
Eine weitere Kopie verbleibt bei den Bordpapieren, solange das Schiff sich in den Hoheitsgewässern eines der Mitgliedstaaten aufhält.

Die Umsetzung dieser allgemein gültigen Regeln wird jedoch von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt.
Die MAG Seefahrtschule empfiehlt um etwaige Probleme zu vermeiden auf jeden Fall,
bei der Ausreise die Crewliste abzugeben und sich eine zusätzliche Ausfertigung abstempeln zu lassen.
 In Slowenien und Kroatien sollten ebenfalls die entsprechenden Ports of Entry genutzt werden.

 

ITALIEN
Internationale See - Grenzübergänge

Lignano,
San giorgio di Nogaro,
Grado
Monfalcone bei Carabinieri
Trieste bei Grenzpolizei

 

SLOWENIEN
 Internationale See - Grenzübergänge

Koper – ganzes Jahr
Piran  – ganzes Jahr

 

KROATIEN
Internationale See - Grenzübergänge

Kategorie I. (Polizei- & Zollkontrolle auch Veterinärkontrollen):
Umag
Pula
Rijeka
Mali Lo¹inj
Zadar
©ibenik
Split
Ploèe
Korèula
Dubrovnik
Senj
Maslenica

Kategorie II. (Polizei- & Zollkontrolle):
Poreè
Rovinj
Ra¹a – Br¹ica
Metkoviæ

Saison Grenzübergänge (alle der Kategorie II.) offen vom 01.04. bis 31.10.:
Novigrad
Sali
Bo¾ava Primo¹ten
Ravni ®akanj
Ubli (Lastovo)
Komi¾a
Hvar
Vis
Vela Luka
Kanegra
Umag – in der ACI Marina



Alle Angaben Stand 2017 vorbehaltlich Änderungen ohne Bekanntgabe auf dieser Seite.
Druckfehler vorbehalten.
Der Skipper muss vor Ein- oder Ausreise sich über die aktuelle Lage informieren.
Übrigens: Diese Regelung ist unabhängig von den jeweiligen Zollvorschriften. Skipper, die Kroatien bereisen, sollten in jedem Fall das Zollformular T2L mitführen,
um Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. beim Aufenthalt grundsätzlich zu vermeiden.

 


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