MAG Seefahrtschule Küstenpatent und Yachtführerscheine: Maßeinheiten in der Schifffahrt - Vermessung von Booten und Schiffen sowie Yachten

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Maßeinheiten in der Schifffahrt
Vermessung von Boote und Schiffen


Schiffsmaße 

LA, Lüa

Länge über alles - gemessen zwischen dem hintersten und vordersten festen Punkt des Schiffes 
(der Bugspriet ist einzubeziehen).
Die Länge über Alles gibt die Länge des Schiffes an, die zwischen den zwei Geraden vorliegt, die senkrecht zwischen den äußersten Punkten des über bzw. unter Wasser liegenden Schiffskörpers gezogen werden.
Bei Schiffen mit ausladendem Vorsteven ist die Länge über Alles über der Konstruktionswasserlinie, bei Schiffen mit Rammsteven darunter.

LL, Lpp

Länge zwischen den Loten - 
gemessen zwischen den Schnittpunkten der Konstruktionswasserlinie (CWL) mit zwei Senkrechten.

LCWL, LWL

Länge in der CWL (Konstruktionswasserlinie).

B, Büa,

Bei der Breite ist es auf Seeschiffen üblich, die Breite auf Spanten anzugeben; sonst auch die Breite über alles.

BWL

Breite in der Wasserlinie (Konstruktionswasserlinie)

H

Die Seitenhöhen der verschiedenen Decks sind die senkrechten Abstände von Oberkante Kiel bis Oberkante Decksbalken, gemessen an der Bordwand auf halber Schiffslänge.

T, Tg

Der Tiefgang ist der Abstand des absolut tiefsten Punktes des Schiffes von der tatsächlichen Schwimmwasserlinie.


2. Vermessung

bestätigt 1854 = Moorsom-Regel.

D

Wasserverdrängung (Deplacement) des eingetauchten Schiffskörpers - nach dem archimedischen Prinzip verdrängt ein Körper soviel Wasser, wie er wiegt.

R

Rauminhalt des Schiffes - für statistische und kommerzielle Zwecke in Registertonnen
(1 RT = 2,8315 Kubikmeter (m³)  = 100 Kubikfuß (cu.ft) )
Bruttoregistertonne (BRT) - Gesamtinhalt des seefest abgeschlossenen Raumes.
Nettoregistertonne (NRT) - für Ladung und Fahrgäste nutzbarer Raum.

Diese Vermessung wurde durch die Oslo-Konvention von 1947 erneut bestätigt und war bis zum 18. Juli 1994 gültig.
Das neue Schiffsvermessungs-Übereinkommen von London vom 23. Juni 1969 übernahm die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz (s. BGBI vom 25. Januar 1975).

Seit 1. Juli 1994 gilt somit:

BRZ

ist eine Raumzahl (Brutto-Raumzahl). 
Die Raumzahl (engl. Gross Tonnage) ist im Gegensatz zu Registertonne oder Kubilmeter eine dimensionslose Zahl und kein Raummaß, basiert aber auf dem m3 vermessenen Schiffsraum.
Der neue Wert wird durch eine einfache Formel ermittelt: BRZ = k x V.

V ist das Gesamtvolumen in m³

k ein von der Schiffsgröße abhängiger Faktor zwischen 0,22 und 0,32. 

NRZ

Die Nettoraumzahl ergibt sich nicht mehr im Abzugsverfahren aus BRZ, sondern aus einer komplizierteren Formel, in der Laderäume, Anzahl der Passagiere und weitere Faktoren als Parameter auftreten.

GT

Groß Tonnage - Gesamtheit aller geschlossener Räume multipliziert mit dem Faktor K zur Angleichung der neuen Vermessung an die alte: GT = K x V.

NT

Nettotonnage - Abzug bestimmter Räume wie früher aber eine leichtere und präzisere Berechnung.
Statt GT und NT in einigen Ländern RZ = Registrierzahl.

tdw

Tragfähigkeit in Tonnen (1 Tonne = 1000 kg), betrifft die Nutzladung, Treib- und Schmierstoffe, Speise und Frischwasser, Verbrauchsmaterial, Besatzung und Fahrgäste mit Gepäck.; (tdw =  tons deadweight)


Boote sind Wasserfahrzeuge bis 12 m Länge
Schiffe sind Wasserfahrzeuge über 12 m Länge
Yachten sind Wasserfahrzeuge die dem Sport oder Vergnügen dienen und bis zu 12 Personen an Bord, unabhängig ihrer Funktion als Crew oder Passagiere, zugelassen werden.
Größere Yachten gelten von der Zulassung als Schiffe oder Sonderfahrzeuge.


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