MAG Seefahrtschule
online Kurs für Selbststudium
Abstände
von der Küste bei Navigation in Küstennähe
Skipperpraxis &
Tipps zur Schiffsführung
siehe Skriptum S 01
Mindestabstände
für Wasserfahrzeuge
bei Fahrt in Küstenähe und paralleler Fahrt zur Küste
Folgende Mindestabstände von der Küste gelten in Kroatien
Es gelten immer die
jeweils höheren Werte !
300 m gilt für Schiffe (Wasserfahrzeuge über 12 m) des öffentlichen
Verkehrs
300 m gilt für Jet getriebene Boote, Yachten und Jetski
300 m gilt für Boote (Wasserfahrzeuge unter 12 m) und Yachten in
Gleitfahrt
200 m gilt für Yachten welche langsam fahren, also nicht in Gleitfahrt
fahren
50 m gilt für alle Wasserfahrzeuge vor Bojen die eine Badezone begrenzen
50 m gilt für langsame Boote, also Boote die nicht nicht Gleitfahrt
fahren
150 m gilt für langsame Boote vor Freibadezonen (Strände die nicht mit Bojen
abgegrenzt sind)
Geschwindigkeitsbeschränkungen
bei Fahrt
vor der Küste gilt eine
Geschwindigkeitsbegrenzung
innerhalb von 150 m auf 5 kt
von 150 m bis 300 m auf 8 kt
Basisregeln
Mindestabstände zur Küste bei paralleler Fahrt zur Küste
Videoclip 1
Schiffe
Videoclip 2
Gleitboote
Gleitboote erreichen die Entfernung von 300 m vom Ufer in der ihnen Gleitfahrt
ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gestattet ist
mit der geringsten möglichen Geschwindigkeit
Videoclip 3
langsame Boote
Mindestabstände,
detaillierte Beschreibung der
Regeln und Ausnahmeregelungen
Schiffe des öffentlichen Verkehrs
müssen einen Abstand von mindestens 300 m von der Küste
des Festlandes oder einer Insel halten.
Videoclip 4
Gleitboote in
Gleitfahrt & Boote mit Jetantrieb
müssen immer einen Abstand von mindestens 300 m von der Küste
des Festlandes oder einer Insel halten.
Merke
Passagen zwischen Inseln mit einer Breite von 599 m dürfen nicht in Gleitfahrt
passiert werden,
da Sie NICHT von beiden Küsten 300 m Abstand halten können.
Die Fahrt ist bei Gleitbooten auf Verdränger - Geschwindigkeit zu reduzieren.
Die Breite einer Durchfahrt entnehmen Sie der Seekarte !
Videoclip 5
Gleitboote - Abstand zur
Küste bei parallel Fahrt zur Küste
in Gleitfahrt min. 300 m
in Verdrängerfahrt min. 200 m
Videoclip 6
Gleitboote -
Einlaufen in einen Hafen oder eine Marina
müssen beim Einlaufen spätestens 300 m vor dem Ufer in Verdrängerfahrt
gehen.
Videoclip 7
Gleitboote -
Auslaufen & Einlaufen aus dem Hafen
Gleitboote dürfen erst ab eine Entfernung von 300 m zum Ufer in Gleitfahrt gehen
bzw. müssen beim Einlaufen spätestens 300 m vor dem Ufer in Verdrängerfahrt
gehen.
Merke
Bei Engstellen ist, soweit es die sichere Wassertiefe zulässt, die rechte Seite
des Fahrwassers zu benutzen.
Merke
2 Maschinenfahrzeuge &
entgegenkommender Kurs bedeutet für beide Zwangsruderlage, beide weichen nach
Steuerbord aus
siehe auch Skriptum Seite 07 + 08
und Videoclip
Ausweichregeln
2 Maschinenfahrtzeuge entgegenkommender Kurs
Merke
In Hafeneinfahrten und engen Durchfahrten in denen Schiffverkehr stattfindet ist
ankern und surfen verboten.
Ohne Genehmigung der Hafenbehörde ist
In Hafeneinfahrten und engen Durchfahrten in denen Schiffverkehr stattfindet
baden u. schwimmen verboten.
Videoclip 8
alle Boote, Schiffe und Yachten
müssen auch bei langsamer Fahrt mindestens 50 m Abstand von
den Bojen der Eingrenzungen von Strandanlagen einzuhalten.
Unter gekennzeichneten
Badezonen versteht man Strände welche mit Bojen markiert sind.
Videoclip 9
Langsame
Motorboote (nicht in Gleitfahrt) & Segelboote
haben generell einen
Abstand zur
Küste mindestens 50 m zu halten,
vor der Küste von Naturstränden, das sind nicht mit Bojen gekennzeichnete Stränden und
Badezonen
gilt, dass bei paralleler Fahrt zur Küste mindestens 150 m Abstand zu halten
ist.
Videoclip 10
Zufahrt zur Küste oder
nicht als Badezonen mit Bojen begrenzten Naturstränden
ist innerhalb der Mindestabstände für parallele Fahrt vor der Küste nur im rechten Winkel
und so
langsam und umsichtig gestattetet, dass das Boot oder die Yacht umgehend zum
stehen gebracht werden kann.
Videoclip 11 - Boot
Videoclip 12 - Yacht
Mit Bojen abgegrenzter Meeresraum
Das Baden und
Schwimmen außerhalb des abgegrenzten Meeresraumes eines eingerichteten Strandes
ist nicht gestattet.
Boote, Yachten und Schiffe dürfen in durch Bojen abgegrenzte Badezonen nicht
einlaufen
und müssen die vorgeschriebenen Abstände bei Fahrt in Küstennähe und mindestens
50 m zu den Bojen einhalten.
Surfer dürfen die eingerichteten Badezonen vor mit Bojen begrenzten Stränden
nicht befahren.
Naturstrände
Das Baden und Schwimmen in einer Entfernung von mehr als 100 m von der Küste
eines natürlichen Strandes ist nicht gestattet.
Ruderboote, Surfer und Wellenreiter, Kanus, Kajaks, Gondeln, Paddel- und
Tretboote dürfen auch weniger als 50 m von der Küste entfernt fahren.
Videoclip 13
In
Ausnahmefällen dürfen Schiffe, Boote und Yachten auch in geringerer Entfernung
zur Küste fahren als in den Vorschriften angeführt,
zum Beispiel um in einen Hafen einzulaufen oder wenn dies die Form des
Schifffahrtsweges verlangt
oder wenn keine Eingrenzung der Strandanlage besteht um vor Anker zu gehen oder an
der Küste anzulegen.
Sie sind jedoch dabei verpflichtet, die Fahrtgeschwindigkeit derart
herabzusenken, dass sie leicht und schnell manövrieren oder anhalten können.
Außerhalb von 300 m von der Küste des Festlandes und von Insel im Hoheitsgewässer und im internationalen
Seeraum gibt es, sollte es keine besondere Warnung geben, keine
Geschwindigkeitsbeschränkung.
Eine Unterschreitung der Mindestabstände zur
Küste bei Fahrt in küstennahen Gewässern und eine Missachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung in küstennahen
Gewässern ist wohl eine der häufigsten Vergehen von on Sportbooten und Yachten gegen die
Vorschriften der kroatischen Seefahrtsbehörde und wird in Kroatien
von der Wasserschutzpolizei mit Strafen von ca. 70 Euro bis 2.070 Euro geahndet.
Unser Tipp:
Hafenhandbuch
zum Führen vom Motoryachten & Segelyachten
mit Beschreibung von Buchten und Badeplätzen
zum Ankern oder Festmachen
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zum Führen vom Motorbooten & Segelbooten
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