MAG Seefahrtschule

online Kurs für Selbststudium

 

Abstände
von der Küste bei Navigation in Küstennähe


Skipperpraxis & Tipps zur Schiffsführung


siehe Skriptum S 01


Mindestabstände
für Wasserfahrzeuge
bei Fahrt in Küstenähe und paralleler Fahrt zur Küste

Folgende Mindestabstände von der Küste gelten in  Kroatien

Es gelten immer die jeweils  höheren Werte !

300 m gilt für Schiffe (Wasserfahrzeuge über 12 m) des öffentlichen Verkehrs  
  300 m gilt für Jet getriebene Boote, Yachten und Jetski                                   
300 m
gilt für Boote (Wasserfahrzeuge unter 12 m) und Yachten in Gleitfahrt 

 200 m gilt für Yachten welche langsam fahren, also nicht in Gleitfahrt fahren

50 m gilt für alle Wasserfahrzeuge vor Bojen die eine Badezone begrenzen  

50 m gilt für langsame Boote, also Boote die nicht nicht Gleitfahrt fahren  
                         150 m gilt für langsame Boote vor Freibadezonen (Strände die nicht mit Bojen abgegrenzt sind)  


Geschwindigkeitsbeschränkungen

bei Fahrt vor der Küste gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung

innerhalb von 150 m  auf 5 kt
von 150 m bis 300 m   auf 8 kt


 

Basisregeln
Mindestabstände zur Küste bei paralleler Fahrt zur Küste

Videoclip 1
Schiffe


 

 

Videoclip 2
Gleitboote

Gleitboote erreichen die Entfernung von 300 m vom Ufer in der ihnen Gleitfahrt ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gestattet ist
mit der geringsten möglichen Geschwindigkeit


 

 

Videoclip 3
langsame Boote




 


 

Mindestabstände,
detaillierte Beschreibung der Regeln und Ausnahmeregelungen

Schiffe des öffentlichen Verkehrs
müssen einen Abstand von mindestens 300 m von der Küste des Festlandes oder einer Insel halten.

Videoclip 4



 

 

Gleitboote in Gleitfahrt & Boote mit Jetantrieb
müssen immer einen Abstand von mindestens 300 m von der Küste des Festlandes oder einer Insel halten.

Merke
Passagen zwischen Inseln mit einer Breite von 599 m dürfen nicht in Gleitfahrt passiert werden,
da Sie NICHT von beiden Küsten 300 m Abstand halten können.
Die Fahrt ist bei Gleitbooten auf Verdränger - Geschwindigkeit zu reduzieren.
Die Breite einer Durchfahrt entnehmen Sie der Seekarte !

Videoclip 5


 

 

Gleitboote - Abstand zur Küste bei parallel Fahrt zur Küste
in Gleitfahrt          min. 300 m
in Verdrängerfahrt min. 200 m

Videoclip 6



 

 

Gleitboote - Einlaufen in einen Hafen oder eine Marina
 müssen beim Einlaufen spätestens 300 m vor dem Ufer in Verdrängerfahrt gehen.

Videoclip 7


 

 

 

Gleitboote - Auslaufen & Einlaufen aus dem Hafen
Gleitboote dürfen erst ab eine Entfernung von 300 m zum Ufer in Gleitfahrt gehen
bzw. müssen beim Einlaufen spätestens 300 m vor dem Ufer in Verdrängerfahrt gehen.

Merke
Bei Engstellen ist, soweit es die sichere Wassertiefe zulässt, die rechte Seite des Fahrwassers zu benutzen.


Merke
2 Maschinenfahrzeuge & entgegenkommender Kurs bedeutet für beide Zwangsruderlage, beide weichen nach Steuerbord aus
siehe auch Skriptum Seite 07 + 08 und Videoclip
 Ausweichregeln 2 Maschinenfahrtzeuge entgegenkommender Kurs

Merke
In Hafeneinfahrten und engen Durchfahrten in denen Schiffverkehr stattfindet ist ankern und surfen verboten.
Ohne Genehmigung der Hafenbehörde ist
In Hafeneinfahrten und engen Durchfahrten in denen Schiffverkehr stattfindet baden u. schwimmen verboten.



Videoclip 8



 

 

alle Boote, Schiffe und Yachten
müssen auch bei langsamer Fahrt mindestens 50 m Abstand von den Bojen der Eingrenzungen von Strandanlagen einzuhalten.
Unter
gekennzeichneten Badezonen versteht man Strände welche mit Bojen markiert sind.

Videoclip 9


 

 

Langsame Motorboote (nicht in Gleitfahrt) & Segelboote
haben generell einen Abstand zur Küste mindestens 50 m zu halten,
vor der Küste von Naturstränden, das sind nicht mit Bojen gekennzeichnete Stränden und Badezonen
gilt, dass bei paralleler Fahrt zur Küste mindestens 150 m Abstand zu halten ist.


Videoclip 10



 

 

Zufahrt zur Küste oder nicht als Badezonen mit Bojen begrenzten Naturstränden ist innerhalb der Mindestabstände für parallele Fahrt vor der Küste nur im rechten Winkel
und so langsam und umsichtig gestattetet, dass das Boot oder die Yacht umgehend zum stehen gebracht werden kann.


Videoclip 11 - Boot



 

Videoclip 12 - Yacht




 

Mit Bojen abgegrenzter Meeresraum

Das Baden und Schwimmen außerhalb des abgegrenzten Meeresraumes eines eingerichteten Strandes ist nicht gestattet.
Boote, Yachten und Schiffe dürfen in durch Bojen abgegrenzte Badezonen nicht einlaufen
und müssen die vorgeschriebenen Abstände bei Fahrt in Küstennähe und mindestens 50 m zu den Bojen einhalten.
Surfer dürfen die eingerichteten Badezonen vor mit Bojen begrenzten Stränden nicht befahren.


Naturstrände

Das Baden und Schwimmen in einer Entfernung von mehr als 100 m von der Küste eines natürlichen Strandes ist nicht gestattet.
Ruderboote, Surfer und Wellenreiter, Kanus, Kajaks, Gondeln, Paddel- und Tretboote dürfen auch weniger als 50 m von der Küste entfernt fahren.

 

Videoclip 13


 

 

 

In Ausnahmefällen dürfen Schiffe, Boote und Yachten auch in geringerer Entfernung zur Küste fahren als in den Vorschriften angeführt,
zum Beispiel um in einen Hafen einzulaufen oder wenn dies die Form des Schifffahrtsweges verlangt
oder wenn keine Eingrenzung der Strandanlage besteht um vor Anker zu gehen oder an der Küste anzulegen.
Sie sind jedoch dabei verpflichtet, die Fahrtgeschwindigkeit derart herabzusenken, dass sie leicht und schnell manövrieren oder anhalten können.

Außerhalb von 300 m von der Küste des Festlandes und von Insel im Hoheitsgewässer und im internationalen Seeraum gibt es, sollte es keine besondere Warnung geben, keine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Eine Unterschreitung der Mindestabstände zur Küste bei Fahrt in küstennahen Gewässern und eine Missachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung in küstennahen Gewässern ist wohl eine der häufigsten Vergehen von on Sportbooten und Yachten gegen die Vorschriften der kroatischen Seefahrtsbehörde und wird in Kroatien von der Wasserschutzpolizei mit Strafen von ca. 70 Euro bis 2.070 Euro geahndet.
 


 

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zum Führen vom Motoryachten & Segelyachten
mit Beschreibung von Buchten und Badeplätzen
zum Ankern oder Festmachen


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 zum Führen vom Motorbooten & Segelbooten

 

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