MAG Seefahrtschule

online Kurs für Selbststudium

 

siehe Skriptum S 03, 04, 06 + 06a


 

Lichterführung "manövrierunfähig"

Die Lichterführung wird international
in den KVR, den internationalen
Kollisionsverhütungsregeln,
durch die Vorschriften zur Lichterführung geregelt.

©   Bild: US Coast Guard Navigation Lights


Manövrierunfähig bedeutet, dass ein Schiff aufgrund eines technischen Defektes die Ausweichregeln nicht befolgen kann.
Andere Schiffe müssen manövrierunfähigen Schiffen ausweichen.
Das Anzeigen von Manövrierunfähigkeit ist kein Notsignal.

Die 2 am Mast senkrecht übereinander befestigten Rundumlichter werden vom Schiffsführer über eine Schalttafel beim Steuerstand
eingeschaltet, wenn das Schiff aufgrund eines technischen Defektes die Ausweichregeln nicht befolgen kann.

Am Tag führen manövrierunfähige Fahrzeuge zwei Bälle senkrecht übereinander.

und bei Nacht
2 rote Rundumlichter senkrecht übereinander

manövrierunfähiges Fahrzeug von Stb.

Prüfung - Prüfungskarten
das Schiff bei Nacht gesehen von
von vorne - von Backbord - von Steuerbord - vom Heck

                 

Oben sehen Sie die "Karte" die Sie zur Prüfung erhalten,
durch anklicken des folgenden Kurzfilmes
sehen Sie die Anbringung von Rundumlichtern manövrierunfähig am Mast
2 rote Rundumlichter senkrecht übereinander

Videoclip 1-Praxis



 

 

manövrierunfähiges Fahrzeug bei Tag
gekennzeichnet durch zwei schwarze Bälle senkrecht übereinander.


Prüfung - Prüfungskarte



 

Videoclip 2 - Praxis
manövrierunfähig bei Tag




 


 

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schematische Darstellung der Lichterführung
©   Bild: US Coast Guard Navigation Lights

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