MAG Seefahrtschule
online Kurs für Selbststudium
siehe Skriptum S 03, 04, 06 + 06a
Lichterführung "manövrierunfähig"
Die
Lichterführung wird international
in den KVR, den internationalen
Kollisionsverhütungsregeln,
durch die Vorschriften zur Lichterführung geregelt.
Manövrierunfähig bedeutet, dass ein Schiff aufgrund eines technischen Defektes
die Ausweichregeln nicht befolgen kann.
Andere Schiffe müssen manövrierunfähigen
Schiffen ausweichen.
Das Anzeigen von Manövrierunfähigkeit ist kein Notsignal.
Die 2 am Mast senkrecht übereinander befestigten Rundumlichter werden vom Schiffsführer über eine
Schalttafel beim Steuerstand
eingeschaltet, wenn das Schiff aufgrund eines technischen Defektes die
Ausweichregeln nicht befolgen kann.
Am Tag führen manövrierunfähige Fahrzeuge
zwei Bälle senkrecht übereinander.
und bei Nacht
2 rote Rundumlichter senkrecht übereinander
Prüfung -
Prüfungskarten
das Schiff bei Nacht gesehen von
von vorne - von Backbord - von Steuerbord - vom Heck
Oben sehen Sie die "Karte" die Sie zur Prüfung
erhalten,
durch anklicken des folgenden Kurzfilmes
sehen Sie die Anbringung von Rundumlichtern manövrierunfähig am Mast
2 rote Rundumlichter senkrecht übereinander
Videoclip 1-Praxis
manövrierunfähiges Fahrzeug bei
Tag
gekennzeichnet durch
zwei schwarze Bälle senkrecht übereinander.
Prüfung -
Prüfungskarte
Videoclip 2 -
Praxis
manövrierunfähig bei Tag
schematische Darstellung der
Lichterführung
© Bild: US Coast Guard Navigation Lights
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