Seit der Führerscheinreform in Kroatien ist
für Boote über 2,5 m
auch
für
Boote unter 3.68 kW (5
PS)
eine Berechtigung zum Führen von Booten auf See vorgeschrieben
(nicht gültig Binnenseescheine, "Donaupatente", Bodenseepatente, etc....)
Das heißt, für jedes
motorbetriebene Boot ist
eine
Berechtigung zum Führen von Booten auf See vorgeschrieben
(auch für
Beiboote unter 5 PS)
Kein
Bootsführerschein ist erforderlich für:
Boote für Sportwettbewerbe
Boote unter 2,5 m ohne Mortor
Kanus, Kajaks und Tretboote
Surfbretter
diese Angaben beziehen sich
ausschließlich auf die Führerscheinpflicht
und betreffen NICHT die Anmeldungspflicht bzw. Permitabgaben
(Seenotrettungsabgabe & Leuchtturmsteuer)
Bei der
Anmeldung im Hafenamt muss eine Vignette für jedes Boot
über 2,50 m Länge oder für Boote mit einem Motor von mehr als 5 kW (6,8 PS)
unabhängig von der Länge gekauft werden.
ACHTUNG:
Wenn Ihr Boot führerscheinpflichtig ist können Sie dieses in einem Hafenamt
NICHT anmelden,
wenn Sie keinen gültigen Führerschein vorweisen können.
Angaben ohne Gewähr, vorbehaltlich jederzeitig möglichen Änderungen ohne
vorheriger Bekanntgabe auf dieser Seite !