ACHTUNG
auch Beiboote dürfen, wenn diese motorisiert sind (auch unter 5 PS)
auch für Fahrten vom Ankerplatz zum Strand oder zur Mole
nur von Personen gesteuert werden
welche über das entsprechende Befähigungszeugnis verfügen!
Das gilt natürlich auch für Familienmitglieder des Skippers und Chartergäste und
des
Yachteigners.
Zum Steuern eines Bootes und einer Yacht dürfen nur Crewmitglieder eingeteilt werden,
welche über
ein für die Art der Yacht gültiges Befähigungszeugnis verfügen.
Das gilt auch für Familienmitglieder des Skippers bzw. Schiffseigners.
Vor der Praxisausbildung muss das entsprechende Küstenpatent
Boat Skipper A oder B
erworben werden.
Die Schifffahrt ohne gültigen
Bootsführerschein zieht die strafrechtliche Verantwortung des
Schiffsführers / Bootsführers / Benutzer des führerscheinpflichtigen
Wassersportgerätes
nach sich und
führt im Falle eines Unfalls während der Schifffahrt zum Verlust der Rechte aus
der Versicherung .