Bootsführerschein Boat Skipper A ab dem 16. Geburtstag
privates Führen von Motor- & Segelbooten unter 7 m und Motor bis 15 kW bis maximal 6 NM von der Küste
Bootsführerschein
Boat Skipper
B ab dem 16.
Geburtstag
privates Führen von Motoryachten & Segelyachten bis
30 BRZ,
ausgenommen
Gleitboote,
diese Einschränkung erlischt automatisch mit dem 18. Geburtstag
Bedienen von UKW Seesprechfunkgeräten
ab dem 18. Geburtstag ohne Zusatzprüfung zusätzlich gültig zum
kommerziellen Führen von
Gleitbooten privat & gewerblich
Fracht- & Fischereibooten, Taxibooten, Fährbooten im Liniendienst,
Ausflugsbooten, Tauchbooten - ohne PS Beschränkung bis 12 m
ACHTUNG
für jedes
motorbetriebene Boot und jedes Boot über 2,5 m Länge ist
in Kroatien eine
Berechtigung zum Führen von Booten auf See vorgeschrieben,
auch für
Beiboote unter 5 PS, auch für Fahrten mit dem Beiboot vom Ankerplatz zum Strand
!
kein
Bootsführerschein ist erforderlich für:
Boote unter 2,5 m ohne Mortor
Kanus, Kajaks und Tretboote
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