ACHTUNG
Beachten Sie, dass in Kroatien kommerziell genutzte Boote, Schiffe & Yachten
( = Charteryachten, auch wenn der Skipper das Wasserfahrzeug selbst
zum Vergnügen und nicht kommerziell führt)
zumindest mit einem
UKW-Seesprechfunkgerät
ausgestattet sein müssen.
Die Akzeptanz ausländischer Bootsführerscheine hebt nicht die Verpflichtung auf
dass der Schiffsführer,
wenn ein Boot bzw. eine Yacht mit einem Seesprechfunkgerät ausgestattet ist
(Charteryachten müssen mit Funk ausgestattet sein)
auch über eine gültige
Berechtigung zum Bedienen von Seesprechfunkgeräten verfügen muss.
Beachten Sie bitte, dass diese Vorschrift von den Charterfirmen NICHT bindend
überprüft werden muss
und bei etwaigen Kontrollen
nur der Schiffsführer und
nicht die Charterfirma
haftbar gemacht wird
und somit die Last für etwaige Strafzahlungen beim Skipper (Schiffsführer)
liegen.
Bei eigenen privaten Yachten gilt die Verpflichtung ein gültiges
Seesprechfunkzeugnis zu Führen
wenn ein Boot bzw. eine Yacht mit einem Seesprechfunkgerät ausgestattet ist,
abhängig vom zugelassenen Fahrtbereich.
Liste der in
Kroatien akzeptierten Bootsführerscheine sehen
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