8a.welche ausländischen Bootsführerscheine anstatt kroatischer Küstenpatente werden in Kroatien zum privaten und unentgeltlichen Führen von Charteryachten in Kroatien anerkannt

 

ACHTUNG

Beachten Sie, dass in Kroatien kommerziell genutzte Boote, Schiffe & Yachten
 ( = Charteryachten, auch wenn der Skipper das Wasserfahrzeug  selbst zum Vergnügen und nicht kommerziell führt)
zumindest mit einem

UKW-Seesprechfunkgerät

ausgestattet sein müssen.

Die Akzeptanz ausländischer Bootsführerscheine hebt nicht die Verpflichtung auf
dass der Schiffsführer,
wenn ein Boot bzw. eine Yacht mit einem Seesprechfunkgerät ausgestattet ist
(Charteryachten müssen mit Funk ausgestattet sein)
auch über eine gültige Berechtigung zum Bedienen von Seesprechfunkgeräten verfügen muss.

Beachten Sie bitte, dass diese Vorschrift von den Charterfirmen NICHT bindend überprüft werden muss
und bei etwaigen Kontrollen
nur der Schiffsführer und nicht die Charterfirma haftbar gemacht wird
und somit die Last für etwaige Strafzahlungen beim Skipper (Schiffsführer)  liegen.


Bei eigenen privaten Yachten gilt die Verpflichtung ein gültiges Seesprechfunkzeugnis zu Führen
wenn ein Boot bzw. eine Yacht mit einem Seesprechfunkgerät ausgestattet ist,
abhängig vom zugelassenen Fahrtbereich.





Liste der in Kroatien akzeptierten Bootsführerscheine sehen

© Ministarstvo pomorstva, prometa i infrastrukture

Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen aufgrund von Änderungen der Richtlinien in Kroatien
oder in den auf der Liste jeweils genannten Ländern OHNE vorherige Bekanntmachung auf dieser Seite
Alle Angaben ohne Gewähr.


MAG Seefahrtschule - kroatische Kuestenpatente: Küstenpatente, Bootsfuehrerscheine, Yachtführerscheine inklusive Seesprechfunk


 

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