Charterboote/Charteryachten - Bareboat Charter = Charter von Booten/Schiffen
ohne Crew
Führen von Charteryachten für private Zwecke (Sport & Freizeit) mit kroatischen Befähigungszeugnissen
für kommerzielle Zwecke gelten abweichende Vorschriften
Italien:
Auskunft
nach schriftlicher Mitteilung der Hafenbehörde Triest an die WKO
Österreichische Staatsbürger welche Inhaber des kroatischen Küstenpatentes (Boat
Skipper B) sind
können in Italien Boote für Sport und Vergnügungszwecke mieten (chartern)
Für Österreicher ist der kroatische Bootsführerschein B in Italien
zum privaten Führen
anerkannt
von eigenen Yachten >
unter österreichischer
Flagge
&
von Charteryachten >
unter österreichischer
Flagge
&
von Charteryachten >
unter italienischer
Flagge
JEDE Charterfirma kann Bestimmungen, strenger
als die gesetzlichen Vorschriften erlassen und so z.B. Fahrerfahrungsnachweise,
Logbuch oder Probefahrten verlangen
unabhängig ob ein Bootsführerschein gesetzlich anerkannt ist oder nicht.
JEDE Erwerbstätigkeit mit kroatischen Bootsführerscheinen sowie
österreichischen Bootsführerscheinen
mit Booten / Yachten unter italienischer Flagge ist untersagt
und bedürfen eines italienischen Befähigungszeugnisses zum kommerziellen Führen
von Booten oder Yachten
JEDE Erwerbstätigkeit mit Yachten unter österreichischer Flagge ist laut
österreichischem Vorschriften untersagt
für gewerbliche Tätigkeiten müssen Wasserfahrzeuge unter österreichischer Flagge
als Sonderfahrzeug registriert werden
und darf NICHT als Yacht registriert werden.
Originaltext der
Hafenbehörde Triest / WKO
1) Der Inhaber des kroatischen Küstenpatentes ist ein
österreichischer Staatsbürger
und steuert Boote mit österreichischer Flagge
In diesem Fall ist das kroatische Küstenpatent auch in Italien
gültig, da es von der Republik Österreich als EU-Land anerkannt
wird. Wenn das Boot in Österreich eingeflaggt ist, gelten die
Berechtigungen des kroatischen Führerscheins:
12 sm von der Küste (3 sm für gewerbliche Fahren),
keine PS-Begrenzung.
Bei Booten über 10 Mt. Länge, die in einem italienischen Hafen fest
stationieren, ist lediglich eine Meldung an die zuständige
Hafenbehörde (Capitaneria di Porto) verpflichtend.
2) Der Inhaber des kroatischen Küstenpatentes ist
ein österreichischer Staatsbürger
und steuert Boote mit italienischer Flagge
Das kroatische Küstenpatent wird für das Führen von Vergnügungs- und
Freizeitbooten und
nicht für kommerzielle Zwecke anerkannt (Art. 34 Gesetzesdekret
N. 146 vom 29.7.2008).
D.h.: ein österreichischer Staatsbürger mit kroatischem Patent darf auch ein Boot in Italien ohne Erwerbszweck mieten und führen.
3) Der Inhaber des kroatischen Küstenpatentes ist
ein österreichischer Staatsbürger
und steuert Boote mit einer Flagge aus einer anderen
EU-Land
Es gelten die Berechtigungen des jeweiligen EU-Landes, wo das Boot eingeflaggt ist und solange das kroatische Küstenpatent von jenem EU-Land anerkannt wird.
schriftlicher Mitteilung der Hafenbehörde
Triest vom 10.05.2012
an Hr. Mag. Matteo Zen
Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Padua
Dr. Ingrid Valentini-Wanka
Die österreichische Wirtschaftsdelegierte in Padua
Kurse und organisierte Prüfung
kroatische Küstenpatente Boat Skipper A & B
Opatija / Rijeka - Zadar - Split
Küstenpatent
Küstenpatente
kroatischer Bootsführerschein
Boat Skipper B
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Wo können österreichische Staatsbürger Charter Boote &
Charteryachten mit kroatischen Patenten fahren