oder des
ist preiswert möglich und eine Praxisausbildung oder Praxisprüfung ist NICHT vorgeschrieben ist.
Wozu soll man zum Fahren mit einem kleinen Schlauchboot an der Küste zum nächsten
Badestrand
eine kostenintensivere Ausbildung zum Führen von Großyachten wie bei
dem Yachtmaster Licence of Competenc absolvieren
wenn man eigene Boote bis 7 m Länge und maximal 20 PS mit Boat Skipper A führen
kann.
Will man ein eigenes Boot, eine eigene Yacht oder Charteryacht führen
gibt es den Grundschein der kroatischen Handelsmarine, den Boat Skipper B
Ein weiterer Vorteil von Küstenpatent Boat Skipper B ist, dass
dieser auch zum Führen von Gleitern, Jet getriebenen Sportbooten und Rennbooten
berechtigt.
Ein weiterer Vorteil von Küstenpatent Boat Skipper B ist, dass dieser zum Führen
von Wassersportgeräten wie Jetski berechtigt.
Ein weiterer Vorteil von Küstenpatent Boat Skipper B ist, dass es keine PS / kW
Beschränkung gibt.
Die erforderliche Praxis kann nach eigenen Bedürfnissen gewählt werden
z.B.:
ein erfahrener Segler wird wohl kaum Segelpraxis aber vielleicht
Navigationspraxis benötigen
ein Skipper einer 15 m Motoryacht mit langjähriger "Holland - &
Eiselmeer - IJselmeer Erfahrung
wird zum Führen einer Charteryacht in Gebieten mit Führerscheinpflicht wohl
gar keine Praxis absolvieren müssen.
Wer in seinem Kurs etwas über Seerecht hört und weiß wofür ein Skipper
haftet und bedenkt,
dass er die Verantwortung für Freunde und Familie trägt und sollte doch
im eigenen Interesse die für ihn passende Praxisschulung wählen.
Weitere Vorteile Küstenpatent Boat Skipper B
Für welche Boote und Yachten und in
welchen Ländern ist dieses Küstenpatent für
österreichische Staatsbürger bzw. zum Führen von eigenen Booten und Yachten
unter österreichischer Flagge - angemeldet in Österreich - gültig ?
Wenn österreichische Staatsbürger
bzw. ein ausländischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich mit eigenen
Booten und Yachten unter österreichischer Flagge - angemeldet in Österreich -
außerhalb eines Küstengewässers, also außerhalb der 12 Meilen Zone im
internationalen Gewässer fahren möchte ist das möglich ?
JA
da auf Yachten unter österreichischer Flagge im internationale Gewässer
ausschließlich österreichisches Recht gilt
und das besagt, dass zum privaten Führen von Yachten unter österreichischer
Flagge kein Befähigungszeugnis, also kein Bootsführerschein erforderlich ist
aber beim Einlaufen in ein Hoheitsgewässer, also in eine 12 Meilen Zone, die
Gesetze des Uferstaates befolgt werden müssen.
UNd beim Einlaufen in ein Hoheitsgewässer gilt der Boat Skipper B !
z.B.:
Die österreichische Yachtmaster Licence gilt für Yachten entsprechend der österreichischen
Definition
Yacht = ein Wasserfahrzeug für Sport & Vergnügungszwecke (also
ausschließlich nicht
kommerzielle Fahrten)
das bis max. 12 Personen zugelassen werden kann.
Dieses Limit betr. Personen gibt es bei der kroatischen Boat Skipper - & Boat Leader's Licence
nicht,
es darf nur die in der Zulassung des Bootes angeführte max. Personenanzahl nicht
überschritten werden
und
mit der österreichischen Yachtmaster Licence darf keinerlei gewerbsmäßige
Tätigkeit irgendeiner Art auf
einem/r Boot/Schiff/Yacht ausgeübt werden > berechtigt nur zum Führen von Sport &
Vergnügungsfahrzeugen
Diese Einschränkung gibt es bei kroatischen Befähigungszeugnissen nicht.
Der kroatischer Boat Skipper B & C ist ein "Berufspatent"
So berechtigt z.B. der Boat Skipper B zum Führen von
Fischerbooten, Handels- & Frachtbooten (z.B.
Sandtransporter, Baggerschiffe,...)
UND auch zum kommerziellen Führen von Yachten gegen Entgelt
in Kroatien ist mindestens
der Boat Skipper B zum kommerziellen Führen von Charteryachten vorgeschrieben
österreichische Führerscheine berechtigen NICHT zum Arbeiten auf kommerziellen
Yachten und NICHT zum Kommandieren kommerziell genutzter Yachten
Kurse und organisierte Prüfung
kroatische Küstenpatente Boat Skipper A & B
Opatija / Rijeka - Zadar - Split