Info's auf dieser Seite:
Bestimmungen für Eigneryachten - Bestimmungen für Charteryachten
Ausbildung, Yacht- & Bootsführerscheine
Gegenseitige Anerkennung
kroatischer Bootsführerscheine für touristische Zwecke.
siehe Pkt. 14 -15
Eigneryachten
Gebühren ab 2014 - die neue Regelung löst das alte Permit, bzw. die Vignette ab.
Die alten Vignetten / Permits behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Die Gebühren gelten für alle Boote/Yachten egal welche Flagge. (HR, D, A, IT,
US......)
Für Boote unter nicht kroatischen Flagge, müssen die Gebühr beim örtlichen
Hafenamt (Lucka Kapetanija) beglichen werden.
Eigner von Booten unter kroatischer Flagge, bekommen die Gebührenvorschreibung
per Post zugesandt.
Die Kurtaxabgabe bleibt nach derzeitigem Stand aufrecht und wird zusätzlich
eingehoben
Gleichbehandlung
aller europäischen Eigner, Unterschiede nach dem jeweiligen Flaggenland wird es
nicht mehr geben.
Verstärkt in der Gebührenrechnung berücksichtigt wurden Faktoren wie die Länge
des Schiffes und die Motorisierung, die besonders gewichtet wurde.
Eine Sicherheitsgebühr, eine Gebühr zum Schutz vor Meeresverschmutzung und eine
Gebühr zur Nutzung der kroatischen maritimen Infrastruktur werden nach diesen
Parametern (Schifflänge, Motorleistung) ermittelt. Fix sind Kosten für eine
Infokarte (bei erstmaliger Anmeldung) in Höhe von 20 Kuna.
Zusätzlich wird noch ein Betrag für eine Leuchtfeuergebühr erhoben, der
ausschließlich von der Länge des Schiffes abhängig ist.
Treuerabatte wie beim alten Permit sieht die neue Regelung grundsätzlich nicht
mehr vor.
Boote bis 2,5 Meter Länge zahlen keinerlei Gebühren.
Eigneryachten
Crewliste - Personenliste
WICHTIG
Bei der Einreise nach Kroatien über See muss immer noch ein Port of Entry
(Grenzübergang) angesteuert werden.
Kroatien gehört seit dem 01.07.2013 zum EWR aber noch nicht zum Schengen-Raum
und so ist die Polizeikontrolle
bei der Einreise immer noch aufrecht.
Charteryachten
Crewliste - Personenliste
Für Charteryachten bleiben die Bestimmungen über Crewlisten weiterhin unverändert aufrecht !
Information von ASTA vom 31.03.2014
Eigneryachten
Flaggenführung
EU-Flagge können
alle Yachten und Boote führen die in der EU (auch Kroatien) registriert sind
Yachten /
Boote unter kroatischer Registrierung dürfen zusätzlich zur kroatischen auch
die Heimatflagge der Crew führen, zu setzen an der Rah
Info vom 15.07.2013 laut Sea-Help
http://www.sea-help.eu/c/files/Ben%C3%B6tigte%20Dokumente%20Kroatien.pdf
alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen ohne Bekanntgabe auf dieser Seite
für
aktuelle Auskünfte
betreffend
Einreise mit Booten u. Yachten, Anmeldung und Versicherung
wenden Sie sich
an ein Hafenamt in Kroatien oder
in Österreich an die
Kroatische Zentrale für Tourismus
Liechtensteinstraße 22A, 1090 Wien
Tel.: 01 5853884