1.
Für das Führen von Yachten unter Schweizer Flagge gilt nach letzten Informationen wie folgt:
Die Gültigkeit der Versicherung für das Wasserfahrzeug abhängig von der
Versicherung und der Polizze
- in Kroatien gilt Versicherungspflicht -
muss der Eigner vor Reiseantritt mit der Versicherung abklären,
kontaktieren Sie Ihre Versicherung !
2.
und der kroatische Bootsführerschein ist hierfür auch die preisgünstigste
Lösung
da Sie mit dem Schweizer Fähigkeitsnachweis alleine in Kroatien nicht
chartern können
da Sie in Kroatien zum Führen von Charteryachten eine Seesprechfunkberechtigung
benötigen
und diese in der Schweiz vom Fähigkeitsnachweis (Bootsführerschein)
unabhängig gesondert erworben werden muss.
3.
Die Schweiz kennt nur einen Hochsee-Schein den Eigner von Hochseeyachten unter Schweizer Flagge benötigen.
Wir können seit 1990 auf eine
beachtliche Zahl zufriedener Kandidaten aus der Schweiz zurückblicken
sei es Kandidaten welche die Küstenpatente zum gewerblichen Führen Ihrer Yachten
unter kroatischer Flagge benötigten
oder Kandidaten die eigene Boote unter Schweizer oder z.B. englischer Flagge für
Urlaub und Vergnügen steuern wollten.
Wussten Sie - zum Führen einer Charteryacht in Kroatien - Motoryacht oder
Segelyacht - benötigen Sie auch als Inhaber eines Schweizer Hochseepatentes
zumindest ein UKW Seesprechfunkzeugnis
und das ist im Boat Skipper B - dem Grundschein der kroatischen Handelsmarine -
bereits inkludiert.
Der Boat Skipper B berechtigt nicht nur zum
privaten Führen
eigener Motorboote und Motoryachten
ohne PS Limit
eigener Segelboote und Segelyachten bis 30 BRZ / GT
Wassersportgeräten wie Jet Ski
Vermessung 30 BRZ/GT ... was bedeutet das ...
vorerst einmal, Sie dürfen Yachten bis ca. 20 m Länge führen,
was BRZ und GT bedeutet lernen Sie in unserem online Kurs !
Was ist ein Boot, eine Yacht, ein Schiff ?
Auch das lernen Sie in unserem online Kurs !
sondern als Grundschein der kroatischen Handelsmarine auch zum
kommerziellen Führen von
Motoryachten und Segelyachten als Skipper gegen Entgelt
sowie zum Führen von Fischereibooten, Taxibooten, Ausflugsbooten
unter kroatischer Flagge
zuständige Stelle in der Schweiz
Chef
Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Direktion
für Völkerrecht DV
Elisabethenstrasse 33, Postfach, 4010 Basel
Tel.
061-270'91'21/Fax 061-270'91'29
Auszug aus den Bestimmungen auf Anfrage der MAG
Delfin d.o.o.
Die rechtlichen
Bestimmungen zum schweizerischen Flaggenrecht finden Sie in der Sammlung des
schweizerischen Landesrechts
(Systematische Rechtssammlung SR).
Wer eine schweizerische Jacht zur See führt bedarf eines Fähigkeitsausweises
(Art. 19 der Jachtenverordnung; SR 747.321.7).
Für so genannte Küsten- und Kleinboote unter Schweizer Flagge reicht ein
kantonaler Ausweis.
Ausländische Fähigkeitsausweise werden von unserem Amt im Einzelfall
anerkannt,
wenn die Ausbildung zu deren Erhalt mit derjenigen zur Erlangung
des schweizerischen Hochseeausweises korreliert.
Es sind uns im Bereich der maritimen Sport- und Vergnügungsschifffahrt keine
bilateralen Übereinkommen bekannt.
Es trifft zu, dass der gewerbsmäßige Transport von Gütern und Personen auf
schweizerischen Hochseejachten untersagt ist (Art. 17 Jachtenverordnung).
Frage
der MAG Delfin d.o.o.
Wenn ein Schweizer Staatsbürger seine Yacht unter Schweizer Flagge bzw.
Küsten- und Kleinboote unter Schweizer Flagge,
im kroatischen Hoheitsgewässer führt
würde aufgrund des Hoheitsrechts im Hoheitsgewässer und der
Kontrollmöglichkeit ausschließlich durch kroatische Amtsorgane
ein kroatischer Bootsführerschein Gültigkeit haben.
Antwort Chef Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA
Für die von Ihnen gestellte erste Frage sind ausschließlich die kroatischen
Behörden zuständig.
Anmerkung:
Für österreichische Staatsbürger ist der Boat
Skipper B weltweit gültig
da Österreich ein Binnenland ist und somit österreichische Behörden eine
Führerscheinvorschrift auf See = am Meer nicht überprüfen können.
Diese Vorschriften gelten für die see, nicht für Binnenseen oder
Binnenwasserstrassen
auf der Donau muss ein Österreichischer Staaatsbürger zum Führen einer Yacht
unter österreichischer Flagge einen österreichischen Bootsführerschein
vorweisen können.
Anders verhält es sich bei deutschen Staatsbürgern.
Deutsche Behörden können im deutschen Hoheitsgewässer deutsche
Führerscheinvorschriften überprüfen
und für Yachten unter deutscher Flagge gilt, dass ein deutscher Staatsbürger
zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge auch einen deutschen
Führerschein vorweisen muss.
Im kroatischen Hoheitsgewässer ist aber die Landeshoheit höher zu werten als
das Recht des Flaggenstaates
sodass ein deutscher Staatsbürger im kroatischen Hoheitsgewässer mit
kroatischen Bootsführerscheinen fahren darf
aber die Klauseln seiner Yachtversicherung beachten muss.
Im Zweifelsfall kann in Kroatien eine temporär gültige
Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Da die SCHWEIZ ein Binnenstaat ist, gilt ebenso wie in Österreich, dass
Schweizer Behörden die Einhaltung der Führerscheinvorschrift nirgends auf
See kontrollieren können.
Frage der MAG Delfin d.o.o.
Einzig die Frage ob die Schweizer Versicherung für die Dauer des
Aufenthaltes Gültigkeit hat
oder für die Dauer des Aufenthaltes eine Versicherung in Kroatien
abgeschlossen werden muss.
Antwort Chef Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA
Die vom Eigner abgeschlossene Versicherung ist gültig für die Zone B
(Europa) bzw. C (weltweit).
Die Versicherungen behalten sich vor, gewisse Länder/Risikogebiete vom
Versicherungsschutz auszunehmen.
Nach unseren Kenntnissen zählt Kroatien nicht dazu.
Anmerkung: Anfragekorrespondenz 30. - 31.07.2012
Internationalen Anerkennung
Ein internationales Abkommen über Anerkennung der Küstenpatente der einzelnen
Mittelmeeranrainerstaaten gibt es nicht.
Kroatien ist Mitglied der „International Maritime Organization“ und es gibt ein
Abkommen zwischen allen Mittelmeeranrainerstaaten über die gegenseitige
Anerkennung von amtlichen Bootsführerscheinen.
Informationen werden gerne entgegengenommen und veröffentlicht.
Alle Angaben auf dieser Seite vorbehaltlich Änderungen ohne vorherige
Bekanntgabe auf dieser Seite
und ohne jedwede Garantie des Verfassers.
Informationen aufgrund Recherchen der MAG Delfin d.o.o., Kroatien
Kurse und organisierte Prüfung
kroatische Küstenpatente Boat Skipper A & B
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berechtigt zum Führen von
Motorbooten & Motoryachten
Segelbooten & Segelyachten
Wassersportgeräten - Jetski
ohne PS/kW Begrenzung
und zum Bedienen von UKW Seesprechfunkgeräten
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Boat Skipper
A
berechtigt zum Führen von
Motorbooten & Segelbooten
Boote
bis 7 m Länge,
bis 15 kW (20 PS),
bis max. 6 NM von der Küste
Ein amtlich
anerkannter Führerschein ist in Kroatien für
alle Boote mit einem Motor, unabhängig von dessen Leistung,
vorgeschrieben.
Kein Bootsführerschein ist erforderlich z.B. nur für
Boote unter 2,5 m ohne Motor, Kanus, Kajaks & Tretboote.
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