können Schweizer Staatsbürger Boote & Yachten unter Schweizer Flagge mit dem Bootsführerschein Küstenpatent Boat Skipper auf See fahren

 

18.  Können Schweizer Staatsbürger Boote & Yachten unter Schweizer Flagge mit dem Bootsführerschein Küstenpatent Boat Skipper auf See fahren?

 

1.

 

Für das Führen von Yachten unter Schweizer Flagge gilt nach letzten Informationen wie folgt:

 

Eigene Boote unter Schweizer Flagge dürfen  im kroatischen Hoheitsgewässer geführt werden 
es gilt das Gesetz des Landes, in dessen Hoheitsgewässer sich das Wasserfahrzeug befindet

 

Die Gültigkeit der Versicherung für das Wasserfahrzeug abhängig von der Versicherung und der Polizze
 - in Kroatien gilt Versicherungspflicht -
muss der Eigner  vor Reiseantritt mit der Versicherung abklären, kontaktieren Sie Ihre Versicherung !



2.

 

Charteryachten unter kroatischer Flagge
  
  können in Kroatien mit kroatischem Bootsführerschein selbstverständlich von Schweizer Staatsbürgern geführt werden

 

 und der kroatische Bootsführerschein ist hierfür auch die preisgünstigste Lösung
    da Sie mit dem Schweizer Fähigkeitsnachweis alleine in Kroatien nicht chartern können
da Sie in Kroatien zum Führen von Charteryachten eine Seesprechfunkberechtigung benötigen
    und diese in der Schweiz vom Fähigkeitsnachweis (Bootsführerschein) unabhängig gesondert erworben werden muss.

 

 

3.

 

Die Schweiz kennt nur einen Hochsee-Schein den Eigner von Hochseeyachten unter Schweizer Flagge benötigen.

 

Sie wollen als Schweizer Staatsbürger aber mit einem eigenen motorisierten Schlauchboot entlang der Küste fahren
oder mit einer Charteryacht die kroatische Inselwelt entdecken?

 

Der kroatische Boat Skipper B, das Küstenpatent stellt eine preisgünstigere Alternative dar.
Der Boat Skipper B ist ein amtliches Dokument des kroatischen Ministeriums für Schifffahrt.

 

Wir können seit 1990 auf eine beachtliche Zahl zufriedener Kandidaten aus der Schweiz zurückblicken
sei es Kandidaten welche die Küstenpatente zum gewerblichen Führen Ihrer Yachten unter kroatischer Flagge benötigten
oder Kandidaten die eigene Boote unter Schweizer oder z.B. englischer Flagge für Urlaub und Vergnügen steuern wollten.

Wussten Sie - zum Führen einer Charteryacht in Kroatien - Motoryacht oder Segelyacht - benötigen Sie auch als Inhaber eines Schweizer Hochseepatentes zumindest ein UKW Seesprechfunkzeugnis
und das ist im Boat Skipper B - dem Grundschein der kroatischen Handelsmarine - bereits inkludiert.

Der Boat Skipper B berechtigt nicht nur zum
privaten Führen

eigener Motorboote und Motoryachten ohne PS Limit
eigener Segelboote und Segelyachten bis 30 BRZ / GT
Wassersportgeräten wie Jet Ski

Vermessung 30 BRZ/GT ... was bedeutet das ...
vorerst einmal, Sie dürfen Yachten bis ca. 20 m Länge führen,
was BRZ und GT bedeutet lernen Sie in unserem online Kurs !

Was ist ein Boot, eine Yacht, ein Schiff ?
Auch das  lernen Sie in unserem online Kurs !


sondern als Grundschein der kroatischen Handelsmarine auch zum
kommerziellen Führen von
Motoryachten und Segelyachten als Skipper gegen Entgelt
sowie zum Führen von Fischereibooten, Taxibooten, Ausflugsbooten
unter kroatischer Flagge

 


 

 

zuständige Stelle in der Schweiz

Chef Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Direktion für Völkerrecht DV

Elisabethenstrasse 33, Postfach, 4010 Basel

Tel. 061-270'91'21/Fax 061-270'91'29

Auszug aus den Bestimmungen auf Anfrage der MAG Delfin d.o.o.

Die rechtlichen Bestimmungen zum schweizerischen Flaggenrecht finden Sie in der Sammlung des schweizerischen Landesrechts
 (Systematische Rechtssammlung SR).
Wer eine schweizerische Jacht zur See führt bedarf eines Fähigkeitsausweises (Art. 19 der Jachtenverordnung; SR 747.321.7).
Für so genannte Küsten- und Kleinboote unter Schweizer Flagge reicht ein kantonaler Ausweis.
Ausländische Fähigkeitsausweise werden von unserem Amt im Einzelfall anerkannt,
wenn die Ausbildung zu deren Erhalt mit derjenigen zur Erlangung des schweizerischen Hochseeausweises korreliert.
Es sind uns im Bereich der maritimen Sport- und Vergnügungsschifffahrt keine bilateralen Übereinkommen bekannt.
 Es trifft zu, dass der gewerbsmäßige Transport von Gütern und Personen auf schweizerischen Hochseejachten untersagt ist (Art. 17 Jachtenverordnung).
 

Frage der MAG Delfin d.o.o.
Wenn ein Schweizer Staatsbürger seine Yacht unter Schweizer Flagge bzw. Küsten- und Kleinboote unter Schweizer Flagge,
im kroatischen Hoheitsgewässer führt
würde aufgrund des Hoheitsrechts im Hoheitsgewässer und der Kontrollmöglichkeit ausschließlich durch kroatische Amtsorgane
ein kroatischer Bootsführerschein Gültigkeit haben.

Antwort Chef Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA
Für die von Ihnen gestellte erste Frage sind ausschließlich die kroatischen Behörden zuständig.

Anmerkung:

Für österreichische Staatsbürger ist der Boat Skipper B weltweit gültig
da Österreich ein Binnenland ist und somit österreichische Behörden eine Führerscheinvorschrift auf See = am Meer nicht überprüfen können.

Diese Vorschriften gelten für die see, nicht für Binnenseen oder Binnenwasserstrassen
auf der Donau muss ein Österreichischer Staaatsbürger zum Führen einer Yacht unter österreichischer Flagge einen österreichischen Bootsführerschein vorweisen können.

Anders verhält es sich bei deutschen Staatsbürgern.
Deutsche Behörden können im deutschen Hoheitsgewässer deutsche Führerscheinvorschriften überprüfen
und für Yachten unter deutscher Flagge gilt, dass ein deutscher Staatsbürger zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge auch einen deutschen Führerschein vorweisen muss.
Im kroatischen Hoheitsgewässer ist aber die Landeshoheit höher zu werten als das Recht des Flaggenstaates
sodass ein deutscher Staatsbürger im kroatischen Hoheitsgewässer mit kroatischen Bootsführerscheinen fahren darf
aber die Klauseln seiner Yachtversicherung beachten muss.
Im Zweifelsfall kann in Kroatien eine temporär gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Da die SCHWEIZ ein Binnenstaat ist, gilt ebenso wie in Österreich, dass Schweizer Behörden die Einhaltung der Führerscheinvorschrift nirgends auf See kontrollieren können.


Frage der MAG Delfin d.o.o.
Einzig die Frage ob die Schweizer Versicherung für die Dauer des Aufenthaltes Gültigkeit hat
oder für die Dauer des Aufenthaltes eine Versicherung in Kroatien abgeschlossen werden muss.

 
Antwort Chef Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA

Die vom Eigner abgeschlossene Versicherung ist gültig für die Zone B (Europa) bzw. C (weltweit).
 Die Versicherungen behalten sich vor, gewisse Länder/Risikogebiete vom Versicherungsschutz auszunehmen.
Nach unseren Kenntnissen zählt Kroatien nicht dazu.

Anmerkung: Anfragekorrespondenz 30. - 31.07.2012

 


 

Internationalen Anerkennung
Ein internationales Abkommen über Anerkennung der Küstenpatente der einzelnen Mittelmeeranrainerstaaten gibt es nicht.
Kroatien ist Mitglied der „International Maritime Organization“ und es gibt ein Abkommen zwischen allen Mittelmeeranrainerstaaten über die gegenseitige Anerkennung von amtlichen Bootsführerscheinen.

Informationen werden gerne entgegengenommen und veröffentlicht.
Alle Angaben auf dieser Seite vorbehaltlich Änderungen ohne vorherige Bekanntgabe auf dieser Seite
und ohne jedwede Garantie des Verfassers.

Informationen aufgrund Recherchen der MAG Delfin d.o.o., Kroatien

 


kroatische Küstenpatente - Boat Skipper A & B

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Boat Skipper B

berechtigt zum Führen von

Motorbooten & Motoryachten
Segelbooten & Segelyachten
Wassersportgeräten  -  Jetski

ohne PS/kW Begrenzung
und zum Bedienen von UKW Seesprechfunkgeräten


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Boat Skipper A
berechtigt zum Führen von

Motorbooten & Segelbooten

 
Boote bis 7 m Länge,
bis 15 kW (20 PS), bis max. 6 NM von der Küste

Ein amtlich anerkannter Führerschein ist in Kroatien für
alle Boote mit einem Motor, unabhängig von dessen Leistung,
vorgeschrieben.
Kein Bootsführerschein ist erforderlich z.B. nur für
Boote unter 2,5 m ohne Motor, Kanus, Kajaks & Tretboote.



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