1.
Für das Führen von eigenen
Yachten unter deutscher Flagge gilt nach letzten
Informationen wie folgt:
Eigene Boote unter Deutscher Flagge dürfen im kroatischen Hoheitsgewässer
geführt werden
es gilt das Gesetz des Landes, in dessen Hoheitsgewässer sich das
Wasserfahrzeug befindet
Die Gültigkeit der Versicherung für das Wasserfahrzeug abhängig von der
Versicherung und der Polizze
- in Kroatien gilt Versicherungspflicht -
muss der Eigner vor Reiseantritt mit der Versicherung abklären,
kontaktieren Sie Ihre Versicherung !
Zum Führen von Yachten unter deutscher Flagge werden kroatische
Befähigungszeugnisse
im Deutschen Hoheitsgewässer (z.B. in der Nord und Ostsee) nicht anerkannt.
Ausnahmeregelung bei Wohnsitz in Kroatien
Wenn der
Bootsführerscheininhaber vor Ausstellung des Bootsführerscheines
mindestens
185 Tage an einem
Wohnsitz in Kroatien gemeldet war
und als Wohnsitz der kroatische Wohnsitz im Bootsführerschein angegeben ist.
Eine Umschreibung in einen deutschen Bootsführerschein ist nicht vorgesehen und
nicht erforderlich.
Ob der EU-Bootsführerschein auch von Ihrer Versicherung anerkannt wird
liegt bei dieser
bitte überprüfen Sie dies vor der Kurs- bzw. Prüfungsanmeldung.
2.
und der kroatische Bootsführerschein ist hierfür auch die preisgünstigste
Lösung
da Sie mit dem Deutschen Bootsführerschein alleine in Kroatien nicht
chartern können
da Sie in Kroatien zum Führen von Charteryachten eine Seesprechfunkberechtigung
benötigen
und diese in Deutschland vom Bootsführerschein unabhängig gesondert erworben
werden muss.
Höherwertige kroatische Berufspatente (z.B. AB, B2
etc.) und
Funkerzeugnisse ( z.B. GMDSS ROC) die
den
Vermerk " ausgestellt nach STCW 95" haben können in Deutschland zwecks
Anerkennung eingereicht werden.
Damit kann dann auch im deutschen Hoheitsgewässern ein Boot kommandiert und geführt
werden.
Anerkennung über die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord
Frau Bloeck - e-mail:
bbloeck@wsd-nord.de
Führen von Eigneryachten
Kontaktieren Sie vor jeder Fahrt in neuen Hoheitsgewässern
die zuständige amtliche Behörde sowie Ihre Yachtversicherung
Führen von Charteryachten
Erfragen Sie vor jedem Charterabschluss
die Bestimmungen des jeweiligen Staates und der jeweiligen Charterfirma.
Informationen werden gerne entgegengenommen und veröffentlicht.
Alle Angaben auf dieser Seite vorbehaltlich Änderungen ohne vorherige
Bekanntgabe auf dieser Seite
und ohne jedwede Garantie des Verfassers.
Informationen aufgrund Recherchen der MAG Delfin d.o.o., Kroatien