Wenn Sie ein Charterboot (Yacht) mieten und führen -
ja
kommerziell genutzte Wasserfahrzeuge müssen in Kroatien über
eine Seesprechfunkstelle (z.B. UKW Seefunk) verfügen
Charterboote & Charteryachten sind kommerziell genutzte Wasserfahrzeuge
auch wenn diese vom Charterer zu privaten Zwecken (Urlaub & Vergnügen) genutzt
werden
daher muss der Skipper eine Berechtigung zum Bedienen dieser haben
Wenn Ihre Yacht über ein eingebautes Funkgerät verfügt und Sie dieses
benutzen - ja
Seesprechfunkgeräte müssen im Zulassungsstaat des
Wasserfahrzeuges angemeldet sein
Wenn Sie mit Ihrem Privatboot fahren und kein Funkgerät an Bord haben -
nein
z.B. Schlauchboot, kleinere Sportboote
Charterboote
für deren Führung Boat Skipper A ausreicht
das sind Boote
bis 7 m und
Motorleistung
bis 15 kW ( ca. 20 PS)und zugelassen für
Fahrtbereich
IIIa = bis max. 6 NM von der Küste
-
nein
Ausnahmeregelung
wenn Charterboote im Fahrbereich
IIIa = bis max. 6 NM von der Küste zugelassen werden
-
nein
ist laut dem kroatischen Vorschriften / Ministerium für Seefahrt & Tourismus
die Miete auch OHNE Funk gestattet !!!
Ausschlaggebend ist die "Zulassung für Fahrtbereich"
Ein zur Navigation auf See (am Meer) gültiger Bootsführerschein
ist erforderlich
Seesprechfunk zählt zu den bewilligungspflichtigen Funkarten
z.B. CB Funk ist frei, Flugfunk & Seefunk bewilligungspflichtig =
Sprechfunkzeugnis vorgeschrieben
Kurse und organisierte Prüfung
kroatische Küstenpatente Boat Skipper A & B
Opatija / Rijeka - Zadar - Split