22.  Können zu nicht in Kroatien (z.B. in Österreich) erworbenen Patenten
Funk Zusatzprüfungen abgelegt werden

Ja

Von Inhabern eines "amtlichen, ausländischen" Bootsführerscheines der zur Navigation auf See berechtigt
wie z.B. zu

österreichischem Yachtmaster FB 2 od. FB 3
oder
deutscher Sportbootführerschein See

kann durch Ablegung einer Prüfung ein auf UKW gültiges Seesprechfunkzeugnis erworben werden.

Es wird nach Ablegung einer Funkprüfung
ein Betriebszeugnis
"Certificate of Competency for operating a VHF Radio - telephone station on boat or yacht" 
ausgestellt

Gültigkeit:             auf See (am Meer)

Beschränkungen: keine Zeitliche Beschränkung

 

 

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