Ja
Von Inhabern eines
"amtlichen, ausländischen" Bootsführerscheines der zur Navigation
auf See berechtigt
wie z.B. zu
österreichischem Yachtmaster
FB 2 od. FB 3
oder
deutscher Sportbootführerschein See
kann durch Ablegung einer Prüfung ein auf UKW gültiges
Seesprechfunkzeugnis erworben werden.
Es wird nach Ablegung einer Funkprüfung
ein Betriebszeugnis
"Certificate of Competency for operating a VHF Radio - telephone station
on boat or yacht"
ausgestellt
Gültigkeit:
auf See (am Meer)
Beschränkungen: keine Zeitliche
Beschränkung