22a.  Können nicht in Kroatien erworbene Führerscheine + kroatische Funkerzeugnisse auf Boat Skipper B umgeschrieben werden


Nein
nur zu in Kroatien ausgestellten Bootsführerscheinen
mit inkludierter UKW Seesprechfunkberechtigung oder zusätzlich erworbenen kroatischen Berufsfunkerzeugnissen (General Radiotelephone operator)

ist die Umschreibung auf  Boat Skipper B möglich.

z.B. Österreichische Yachtmaster Lizenzen berechtigen ausschließlich
zum "privaten" Führen von Yachten
NICHT zum kommerziellen Führen von Yachten, Booten und Schiffen

Der kroatische Boat Skipper B berechtigt aber nicht nur zum "privaten" Führen von Yachten
sondern auch zum
kommerziellen Führen
von Yachten UND Fischereibooten sowie zur kommerziellen Frachtbeförderung mit Booten


Ausnahme:
 in Jugoslawien im geographischen Bereich des heutigen Kroatiens ausgestellte Bootsführerscheine
können
soferne eine Seesprechfunkberechtigung vorhanden ist
auf den kroatischen Boat Skipper umgeschrieben werden
bzw. ohne Seesprechfunkberechtigung
mit einer UKW Funkzusatzprüfung
auf den kroatischen Boat Skipper umgeschrieben werden

Info siehe Umschreibungen


Zum Erwerb des Boat Skipper B muss sich der Kandidat daher der Prüfung unterziehen.

Kurse und organisierte Prüfung
 kroatische Küstenpatente Boat Skipper A & B
Opatija / Rijeka - Zadar - Split


MAG Seefahrtschule - kroatische Kuestenpatente: Küstenpatente, Bootsfuehrerscheine, Yachtführerscheine inklusive Seesprechfunk - Kurse und Prüfung - Küstenpatent - Boat Skipper A und B


 



 

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