22a.  Können nicht in Kroatien erworbene Führerscheine + kroatische Funkerzeugnisse
auf Boat Skipper B umgeschrieben werden


Nein
nur zu in Kroatien ausgestellten Bootsführerscheinen
mit inkludierter UKW Seesprechfunkberechtigung oder zusätzlich erworbenen kroatischen Berufsfunkerzeugnissen (General Radiotelephone operator)

ist die Umschreibung auf  Boat Skipper B möglich.

z.B. Österreichische Yachtmaster Lizenzen berechtigen ausschließlich
zum "privaten" Führen von Yachten
NICHT zum kommerziellen Führen von Yachten, Booten und Schiffen

Der kroatische Boat Skipper B berechtigt aber außer zum "privaten" Führen von Yachten
auch zum kommerziellen Führen von Yachten UND Fischereibooten sowie zur kommerziellen Frachtbeförderung mit Booten

Zum Erwerb des Boat Skipper B muss sich der Kandidat daher der Prüfung unterziehen.

 

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