Gültig zum Betreiben einer UKW Seesprechfunkstelle auf
See.
Zum Führen von Charterbooten unter kroatischer Flagge
ist während dem Befahren des kroatischen Hoheitsgewässers
eine UKW Seesprechfunkberechtigung vorgeschrieben.
Zum Führen von eigenen Booten und Yachten die mit einem UKW Seesprechfunkgerät
ausgestattet sind
ist während dem Befahren des kroatischen Hoheitsgewässers
eine UKW Seesprechfunkberechtigung vorgeschrieben.
Diese ist im Boat Skipper B beinhaltet
und kann auch als eigenständige Lizenz in Scheckkartengröße
zu ausländischen, z.B. deutschen oder österreichischen
Bootsführerscheinen
erworben werden.
Funkprüfungen und Funkzusatzprüfungen
Kurse und organisierte Prüfung
kroatische Küstenpatente Boat Skipper A & B
Opatija / Rijeka - Zadar - Split