|
|
berechtigte zum Bedienen von Seesprechfunkgeräten auf UKW / VHF im Seesprechfunk kann von Inhabern eines "ausländischen, amtlichen Bootsführerscheins gültig zur Navigation auf See" wie z.B. zu österreichischem Yachtmaster FB 2 od. FB 3 oder deutscher Sportbootführerschein See durch Ablegung einer Prüfung erworben werden. vorgeschrieben zur Zeit in Kroatien: 1.) zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Boote & Schiffen die nicht der GMDSS Ausrüstungspflicht unterliegen und nicht mit GMDSS ausgerüstet sind. 2.) für Privatyachten die über eine UKW Seesprechfunkstelle (UKW Funkgerät) verfügen 3.) zum Führen von Charteryachten (MY & SY) mit ausländischen Bootsführerscheinen ohne Seesprechfunkberechtigung Gültigkeit: auf See Beschränkungen: keine Zeitliche Beschränkung |
![]() |
![]() |
Information
zu
ausgeschriebenen Terminen für
Kurs & Prüfung,
Preise und
Link zur Anmeldung |