Funkprüfung UKW Seesprechfunkzeugnis und Funklizenz zu österreichischen oder deutschen Bootsführerscheinen zum Chartern von Charteryachten in Kroatien

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UKW Seesprechfunk

kroatisches Seesprechfunkzeugnis und Funklizenz
zu österreichischen oder deutschen Bootsführerscheinen


Funkprüfung 
UKW Seesprechfunkzeugnis

zu 
ausländischen Bootsführerscheinen
wie dem österreichischen Yachtmaster
oder dem deutschen Sportbootführerschein See

Funkerzeugnis vorgeschrieben in Kroatien
zum Führen von Charteryachten


Inhaber von österreichischen Bootsführerscheinen
ausgestellt vom ÖSV od. MSVÖ
oder
Inhaber von deutschen SBF-See Sportbootführerschein See
haben meist keine Seesprechfunkberechtigung,
da diese in Österreich und Deutschland
als separater Befähigungsnachweis erworben werden muss.

Beim kroatischen Küstenpatent
Boat Skipper B ist die Funkberechtigung hingegen inkludiert

Skipper welche in Kroatien chartern wollen benötigen zum Führen von Charteryachten,  Motoryachten und Segelyachten,
eine Seesprechfunkberechtigung UKW,
also ein Betriebszeugnis um das UKW Seesprechfunkgerät an Bord ihrer Charteryacht bedienen zu dürfen.

Ebenso benötigen Skipper von eigenen Yachten, welche mit einem Seesprechfunkgerät ausgestattet sind
in Betriebszeugnis um das UKW Seesprechfunkgerät an Bord ihrer Charteryacht bedienen zu dürfen
unabhängig in welchem Land ihr Bootsführerschein ausgestellt wurde.

Ausländische Bootsführerscheine werden, sofern es sich um amtliche Bootsführerscheine zur Navigation auf See handelt, auch zum Chartern in Kroatien anerkannt (Gültigkeit vor Yachtcharter überprüfen)
aber sofern der Skipper über keine in seinem Land ausgestellte Seesprechfunkberechtigung verfügt
muss er zumindest eine UKW Seesprechfunkberechtigung erwerben.

Als einfache Prüfung und praxisgerechte Möglichkeit bietet sich die kroatische Seesprechfunklizenz in Scheckkarten Format an.


UKW Sprechfunkzeugnis
VHF radiotelephone certificate

zu ausländischen Bootsführerscheinen
amtlichen Bootsführerscheinen
gültig zur Navigation auf See
ohne Seesprechfunkberechtigung

wie z.B. zu
österreichischem Yachtmaster FB 2 od. FB 3
oder
deutscher Sportbootführerschein See



Die Berechtigung zum Bedienen von
UKW Seesprechfunkanlagen
auf Booten und Yachten
wird auf einem eigenen Betriebszeugnis
(siehe nachstehende Bilder)
bestätigt.

kroatisches UKW Seesprechfunkzeugnis und Funklizenz

kroatisches UKW Seesprechfunkzeugnis und Funklizenz


vorgeschrieben in Kroatien

1.)
zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Boote & Schiffen die nicht der GMDSS Ausrüstungspflicht unterliegen und nicht mit GMDSS ausgerüstet sind.

2.)
zum Führen von Privatyachten die über eine UKW Seesprechfunkstelle (UKW Funkgerät) verfügen.

3.)
zum Führen von Charteryachten (MY & SY) mit ausländischen Bootsführerscheinen ohne Seesprechfunkberechtigung


Gültigkeit: auf See

Beschränkungen: keine Zeitliche Beschränkung


UKW Funkzusatzprüfung zu alten Küstenpatenten oder Funklizenz zu österreichischen oder deutschen Bootsführerscheinen und Yachtmaster - zum Chartern in Kroatien vorgeschrieben

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Alle Angaben und Informationen vorbehaltlich staatlichen Änderungen ohne Gewähr
 auf Basis von Informationen 
des österreichischen Verkehrsministeriums, Seeschifffahrtsgesetz 
 des kroatischen Ministeriums für Seefahrt
der Lucka Kapetanija (Hafenamt) Rijeka
 und der Seefahrtsakademie - Hochschule für Seefahrt

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