Boat
Skipper A - Küstenpatent
Bootsführerschein für
Motor- & Segelboote
bis 7m, maximal 15 kW
Berechtigung:
eingeschränkt
im Fahrtbereich bis 6 NM v. d. Küste oder Inseln
Gültigkeit: unbeschränkt
↓
Boat Skipper B
↓
Boots- & Yachtführerschein
Bootsführerschein für Motor- &
Segelboote
ohne PS/kW Begrenzung inklusive UKW Seefunkberechtigung
Yachtführerschein für Motor- &
Segelyachten
ohne PS/kW Begrenzung inklusive UKW Seefunkberechtigung
bis 30 BRZ / GT
Berechtigung
zur Navigation auf auf See abhängig von der Flagge
Gültigkeit: unbeschränkt
gewerbsmäßige Personenbeförderung mit gewerbsmäßiger Crew
auf Motor- &
Segelbooten
gewerbsmäßige
Personenbeförderung mit gewerbsmäßiger Crew
auf Motor- & Segelyachten bis
30 BRZ/GT
Berechtigung
zur Navigation auf auf See abhängig von der Flagge
Gültigkeit: 5 Jahre
Yachtmaster A - YM
100 GT
Yachtmaster B - YM 500 GT
Befähigungszeugnisse
(Patente)
zum kommandieren von
Yachten / Schiffe
Berechtigung
zur Navigation auf auf See abhängig von der Flagge
Gültigkeit: 5 Jahre
Nach dem Kursbesuch und erfolgreich
absolvierter Prüfung
sind die Kandidaten berechtigt
zum Führen von:
Sport & Vergnügungsfahrzeuge über 15 kW im Fahrtbereich III und IV
ohne Beschränkung der kW/PS Leistung
wenn der Inhaber über 18 Jahre ist
Passagierbooten, bis 3 NM von der Küste bzw. von Inseln
gewerblicher
Passagiertransport im FB IIIb, IIIc & IV
Handels bzw. Fracht - &
Fischerboote
im FB III, IIIa, IIIb,
IIIc & IV
Yachten (Eigneryachten) bis 30 BRZ (Motoryachten &
Segelyachten) im FB III, IIIa, IIIb,
IIIc & IV;
Charter Yachten bis 30 GT
auch für kommerzielle Zwecke als Skipper
aber ohne professionelle Crew
im FB III, IIIa, IIIb,
IIIc & IV
Berechtigt zum Bedienen von
Seefunkanlagen sowie Kommunikation im Seesprechfunk auf UKW
Seesprechfunkanlagen
Fahrtbereich - FB
siehe
MAG Seefahrtschule FAQ
Boote =
Wasserfahrzeuge bis 12 m
Yacht =
Wasserfahrzeug für Freizeitzwecke mit Kajüte (Kojen zur Beherbergung
von Personen)
Kursinhalt
NavigationVoraussetzungen
Mindestalter ab dem 16. GeburtstagGültigkeit
das Befähigungszeugnis ist zeitlich nicht beschränktAnmerkung
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten die Kandidaten das Befähigungszeugnis des Seefahrtsministeriums der Republik Kroatien;Befähigungszeugnis
Fahrtbereich - FB / NA
siehe
MAG Seefahrtschule FAQ
& Antworten
Gültigkeit entspr.
Flaggenrechte & Fahrtgebieten siehe
MAG
Seefahrtschule FAQ & Antworten
Ausstellung ab 2005
berechtigt zum Führen von
Charterbooten, Charteryachten
für österreichische Staatsbürger:
EU & international anerkannt
----
berechtigt zum Führen von
eigenen Yachten
unter österreichischer Flagge
für Staatsbürger mit Hauptwohnsitz Österreich
EU & & international gültig
Ab dem 16. Geburtstag ist der Erwerb des Befähigungsnachweises
möglich,
mit der Einschränkung, dass Boote nur bis 15 kW geführt werden dürfen und keine
Passagierboote
Ab dem 18. Lebensjahr fallen diese Einschränkungen automatisch.
Fragen zu obigen Punkten ?
Antworten finden Sie
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Die Prüfung besteht aus aus
einem mündlich abzulegenden Nachweis über das theoretische Wissen
Der Kurs wird abgehalten in Übereinstimmung mit den Erfordernissen
von
Artikel 52. of the Regulations of boats and yachts (National gazette NN
#27/2005)
Fernstudium oder Kurs: Lerneinheiten
Nautische
Definitionen, Schallsignale, Lichterführung & Tagsignale,
internationale Kollisionsverhütungsregeln (Ausweichregeln), Ankerkunde &
Hafenmanöver,
Einführung in Seerecht & Seemannschaft, Seenotsignale & Kommunikation in
Gefahrensituationen, Schlepphilfe & Bergung
terrestrische Navigation & Kartenarbeit, Wetterkunde
Maschinenkunde & Bootskunde
Seesprechfunk auf UKW, Funkvollzug, Not-, Dringlichkeits- & Sicherheitsverkehr
sowie privater Funkverkehr
Codewörter,
Einführung in Sicherheit auf See, Suche & Rettung, Notfallprocedures
Ladungsfürsorge & Fürsorge für Passagiere an Bord
Zur Prüfung benötigen Sie
2 Passfotos, eine Kopie des Reisepasses (Seite mit Bild)
Gültigkeit: zeitlich
unbeschränkt
Voditelj Brodice Kategorija B
Boat
Skipper Category B
Befähigungszeugnis - Ausweis im Scheckkartenformat
Muster
alte Vordrucke bis Mai 2006 Yachten bis 20 BRZ
> neu ab Juni 2006 Yachten bis 30 BRZ
Aktualisierung per Juni 2006
Die Größeneinschränkung für Yachten wurde von 20 BRT auf
Die Neuregelung wurde im Gesetz verankert:
Artikel 23
Im Artikel 80 und Artikel 81 werden die Worte Yacht bis 20 BT
mit den
WortenYacht bis 30 BT ausgetauscht.
bei Prüfungen ab Juni 2006 werden Befähigungszeugnisse mit
aktuellen
Daten ausgegeben
Alte Boat Skipper B behalten Gültigkeit, Umschreibung auf Wunsch möglich
Information laut LKR per 07.06.2006 hier veröffentlicht
Sollten Sie den Boat Skipper B
in anderen Ländern als in Kroatien benötigen empfehlen wir einen
Umtausch auf Boat Skipper B.
Bei den Befähigungszeugnissen
(im allgemeinen Sprachgebrauch auch Bootsführerscheine, Führerschein
oder Patente genannt)
handelt es sich um
amtliche Dokumente
welche von den Behörden des
kroatischen Ministeriums für
Seefahrt und Verkehr
ausgestellt werden
und entsprechen den Bestimmungen des
Ministry of the Sea, Transport and Infrastructure of the Republic of Croatia
The Republic of Panama – Panama Marine Survey & Certification Services Inc.
Besuchen Sie uns auf
Alle Angaben und Informationen auf dieser
Seite ohne Gewähr vorbehaltlich staatlichen Änderungen ohne vorherigen Vermerk
auf dieser Seite
und vorbehaltlich Änderungen durch den Veranstalter der Kurse, einer
registrierten Seefahrtschule in Kroatien.
Alle Angaben
auf Basis von Informationen
des österreichischen Verkehrsministeriums, Seeschifffahrtsgesetz
des kroatischen Ministeriums für Seefahrt
der Lucka Kapetanija (Hafenamt) Rijeka
der Seefahrtsakademie - Hochschule für Seefahrt
und der für die Durchführung der Kurse verantwortlichen Seefahrtschule in
Kroatien