Funkzusatzprüfung UKW Seesprechfunkzeugnis und Funklizenz zu alten jugo YU-Küstenpatenten, Mornar Motorist oder alten kroatischen Bootsführerscheinen ohne Funk, zum Chartern von Charteryachten in Kroatien

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UKW Seesprechfunk

Funkzusatzprüfung
zu abgelaufenen YU und alten HR
Küstenpatenten & Bootsführerscheinen


Funkzusatzprüfung  
zu alten, abgelaufenen und ungültigen
 jugoslawischen YU Küstenpatenten oder Mornar Motorist
und Ausstellung eines Boat Skipper B Bootsführerschein
 inklusive UKW Seesprechfunk Berechtigung

Funkerzeugnis vorgeschrieben in Kroatien
zum Führen von Charteryachten


Beim kroatischen Küstenpatent

Boat Skipper B

 ist die Funkberechtigung hingegen inkludiert

Skipper welche in Kroatien chartern wollen benötigen zum Führen von Charteryachten,  Motoryachten und Segelyachten,
eine Seesprechfunkberechtigung UKW,
also ein Betriebszeugnis um das UKW Seesprechfunkgerät an Bord ihrer Charteryacht bedienen zu dürfen.

Ebenso benötigen Skipper von eigenen Yachten, welche mit einem Seesprechfunkgerät ausgestattet sind
in Betriebszeugnis um das UKW Seesprechfunkgerät an Bord ihrer Charteryacht bedienen zu dürfen
unabhängig in welchem Land ihr Bootsführerschein ausgestellt wurde.

Ausländische Bootsführerscheine werden, sofern es sich um amtliche Bootsführerscheine zur Navigation auf See handelt, auch zum Chartern in Kroatien anerkannt (Gültigkeit vor Yachtcharter überprüfen)
aber sofern der Skipper über keine in seinem Land ausgestellte Seesprechfunkberechtigung verfügt
muss er zumindest eine UKW Seesprechfunkberechtigung erwerben.

Als einfache Prüfung und praxisgerechte Möglichkeit bietet sich die kroatische Seesprechfunklizenz in Scheckkarten Format an.


Funkzusatzprüfung  

und
Ausstellung eines Boat Skipper B Bootsführerschein
inklusive UKW Seesprechfunk Berechtigung


vorgeschrieben in Kroatien

1.)
zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Boote & Schiffen die nicht der GMDSS Ausrüstungspflicht unterliegen und nicht mit GMDSS ausgerüstet sind.

2.)
zum Führen von Privatyachten die über eine UKW Seesprechfunkstelle (UKW Funkgerät) verfügen.

3.)
zum Führen von Charteryachten (MY & SY) mit ausländischen Bootsführerscheinen ohne Seesprechfunkberechtigung


Gültigkeit: auf See

Beschränkungen: keine Zeitliche Beschränkung


UKW Funkzusatzprüfung zu alten Küstenpatenten oder Funklizenz zu österreichischen oder deutschen Bootsführerscheinen und Yachtmaster - zum Chartern in Kroatien vorgeschrieben

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Alle Angaben und Informationen vorbehaltlich staatlichen Änderungen ohne Gewähr
 auf Basis von Informationen 
des österreichischen Verkehrsministeriums, Seeschifffahrtsgesetz 
 des kroatischen Ministeriums für Seefahrt
der Lucka Kapetanija (Hafenamt) Rijeka
 und der Seefahrtsakademie - Hochschule für Seefahrt

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