Beim kroatischen Küstenpatent
Boat Skipper B
ist die Funkberechtigung hingegen inkludiert
Skipper welche in Kroatien chartern wollen benötigen zum Führen von
Charteryachten, Motoryachten und Segelyachten,
eine Seesprechfunkberechtigung UKW,
also ein Betriebszeugnis um das UKW Seesprechfunkgerät an Bord ihrer
Charteryacht bedienen zu dürfen.
Ebenso benötigen Skipper von eigenen Yachten, welche mit einem
Seesprechfunkgerät ausgestattet sind
in Betriebszeugnis um das UKW Seesprechfunkgerät an Bord ihrer Charteryacht
bedienen zu dürfen
unabhängig in welchem Land ihr Bootsführerschein ausgestellt wurde.
Ausländische Bootsführerscheine werden, sofern es sich um amtliche
Bootsführerscheine zur Navigation auf See handelt, auch zum Chartern in
Kroatien anerkannt (Gültigkeit vor Yachtcharter überprüfen)
aber sofern der Skipper über keine in seinem Land ausgestellte
Seesprechfunkberechtigung verfügt
muss er zumindest eine UKW Seesprechfunkberechtigung erwerben.
Als einfache Prüfung und praxisgerechte Möglichkeit bietet sich die kroatische Seesprechfunklizenz in Scheckkarten Format an.
Funkzusatzprüfung
und
Ausstellung eines Boat Skipper B Bootsführerschein
inklusive UKW Seesprechfunk
Berechtigung
vorgeschrieben
in Kroatien
1.)
zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Boote & Schiffen die nicht der GMDSS Ausrüstungspflicht unterliegen und nicht mit GMDSS ausgerüstet
sind.
2.)
zum Führen von Privatyachten die über eine UKW
Seesprechfunkstelle (UKW
Funkgerät) verfügen.
3.)
zum Führen von
Charteryachten (MY & SY) mit ausländischen Bootsführerscheinen ohne
Seesprechfunkberechtigung
Gültigkeit:
auf See
Beschränkungen: keine Zeitliche
Beschränkung
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Fixbuchung
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Fixbuchung
Alle Angaben und Informationen vorbehaltlich staatlichen Änderungen ohne Gewähr
auf Basis von Informationen
des österreichischen Verkehrsministeriums, Seeschifffahrtsgesetz
des kroatischen Ministeriums für Seefahrt
der Lucka Kapetanija (Hafenamt) Rijeka
und der Seefahrtsakademie - Hochschule für Seefahrt
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