![]() |
Übersicht
zu
|
Funkzusatzprüfung
zum Bootsführerschein oder Küstenpatent
|
|
|
UKW Sprechfunkzeugnis VHF radiotelephone certificate obligat & inkludiert beim Erwerb des Boat Skipper B kann zu alten kroatischen Bootsführerscheinen ohne Funkberechtigung und "alten" kroatischen & jugoslawischen Bootsführerscheinen und Küstenpatenten ausgestellt im Bereich des heutigen Kroatien mit Zusatzprüfung erworben werden Die Berechtigung zum Bedienen von UKW Seesprechfunkanlagen auf Booten und Yachten ist automatisch in der Boat Skipper B Lizenz enthalten |
berechtigte zum Bedienen von Seesprechfunkgeräten auf UKW / VHF im Seesprechfunk inkludiert im Bootsführerschein - Boat Skipper B kann von Inhabern eines "alten YU" Patentes also eines Bootsführerscheines, Küstenpatent oder Mornar Motorist, sofern diese im Gebiet des heutigen Kroatiens ausgestellt wurden und Inhabern eines kroatischen Bootsführerscheines ohne Funk durch Ablegung einer Zusatzprüfung erworben werden. vorgeschrieben zur Zeit in Kroatien: 1.) zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Boote & Schiffen die nicht der GMDSS Ausrüstungspflicht unterliegen und nicht mit GMDSS ausgerüstet sind. 2.) für Privatyachten die über eine UKW Seesprechfunkstelle (UKW Funkgerät) 3.) zum Führen von Charteryachten (MY & SY) Gültigkeit: auf See Beschränkungen: keine Zeitliche Beschränkung |
Information
zu
ausgeschriebenen Terminen für
Kurs & Prüfung,
Preise und
Link zur Anmeldung |