Mittelmeer Adria Gesellschaft - MAG Seefahrtschule

Übersicht zu
UKW Seesprechfunk Betriebszeugnisse
Kroatien

Funkzusatzprüfung zum Bootsführerschein oder Küstenpatent
UKW Seesprechfunkberechtigung

 

UKW Sprechfunkzeugnis
VHF radiotelephone certificate

obligat & inkludiert
beim Erwerb des Boat Skipper B

kann zu
alten kroatischen Bootsführerscheinen ohne Funkberechtigung
und "alten" kroatischen & jugoslawischen Bootsführerscheinen und Küstenpatenten
ausgestellt im Bereich des heutigen Kroatien
mit Zusatzprüfung erworben werden


Die Berechtigung zum Bedienen von
UKW Seesprechfunkanlagen
auf Booten und Yachten
ist automatisch
in der Boat Skipper B Lizenz enthalten

berechtigte zum Bedienen von Seesprechfunkgeräten auf 
UKW /
VHF im Seesprechfunk 
inkludiert im Bootsführerschein -
 Boat Skipper B

kann von Inhabern eines "alten YU" Patentes
also eines Bootsführerscheines, Küstenpatent oder Mornar Motorist,
sofern diese im Gebiet des heutigen Kroatiens ausgestellt wurden
und Inhabern eines kroatischen Bootsführerscheines ohne Funk
durch Ablegung einer Zusatzprüfung erworben werden.


vorgeschrieben zur Zeit  in Kroatien:

1.) zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Boote & Schiffen die nicht der
     GMDSS Ausrüstungspflicht unterliegen
     und nicht mit GMDSS ausgerüstet sind.

2.) für Privatyachten die über eine UKW Seesprechfunkstelle (UKW Funkgerät)

3.) zum Führen von Charteryachten (MY & SY)



Gültigkeit:             auf See


Beschränkungen: keine Zeitliche Beschränkung

 

Information zu ausgeschriebenen Terminen für Kurs & Prüfung, Preise und Link zur Anmeldung

finden Sie

auf unsere Seite > Kurse & Prüfung                         oder bei
 www.magreisen.at


 

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