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18-08-05
Michael Alexander Grandits
Symbolfoto © Michael Alexander Grandits
Beim ersten Unfall in der Nacht Freitag auf Samstag stießen in der Lagune
im Bereich Zona di Sant'Andrea und San Nicoletto del Lido
laut Berichten der venezianische Tageszeitung "Il
Gazzettino"
ein Motorboot und ein Fischerboot zusammen.
Der
Unfall ereignete sich kurz vor Mitternacht.
Auf dem Motorboot seien vier Menschen gewesen, in dem Fischerboot zwei.
Bei den Toten des ersten Unglücks handelt es sich nach Medienangaben um zwei
Angler aus Venedig.
Einer der beiden Fischer konnte von Feuerwehrleuten noch lebend ins
Krankenhaus gebracht werden, wo er seinen schweren Verletzungen erlag.
Die Leiche des zweiten Fischers wurde nach einer etwa einstündigen Suchaktion
geborgen.
Nach ersten Erkenntnissen habe das Motorboot das ankernde Boot mit zwei Anglern
gerammt.
Lokalen
Medien zufolge waren vier junge Leute aus Venedig auf dem Motorboot, sie seien
sehr schnell unterwegs gewesen.
Ein Alkoholtest sei aber negativ ausgefallen.
Möglicherweise waren zu hohe Geschwindigkeit und Unaufmerksamkeit des
Skippers des Motorbootes
oder mangelhafte Beleuchtung des Bootes vor Anker die Unfallursache.
Der zweite Unfall ereignete sich am Samstag in der südlichen Lagune
außerhalb der Altstadt
Eine ungewöhnlich hohe Welle liess ein Boot mit fünf Menschen an Bord kippen.
Wie
Nachrichtenagenturen berichteten wurden vier Insassen leicht verletzt,
ein 76-jähriger Mann
aus der Region starb bei dem Unglück.
Der Schiffsverkehr bestehend aus
Wasserbusse (Vaporetti), Wassertaxis, Gondeln und Motorboote in der
Lagune ist dicht
und
birgt beträchtliche Kollisionsgefahr.
Venedig hat strikte Auflagen für Boote in den Kanälen, zum Beispiel im Canal
Grande erlassen aber leider sind zu viele Boote zu schnell unterwegs und
missachten die Regeln.
Unter einer der vier Brücken über dem Canal Grande verkehren laut Medienangaben
bis zu 300 Wasserfahrzeuge pro Stunde.
Viele Skipper haben ernste Mängel an nautischen Kenntnissen und viele
jugendliche Skipper missachten Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Vor allem die Gondolieri von Venedig beschweren sich wegen des
zunehmenden Motorbootverkehrs.
Der Präsident der Region Venetien forderte mehr Polizeieinsatz und strengere
Kontrollen.
Skipper von schnellen
Gleitern und Yachten sollten folgende internationale Bestimmungen zu den KVR nie
außer Acht lassen
von Michael Alexander Grandits, Inhaber der MAG Seefahrtschule
Bei der Navigation in Küstennähe gibt es zumeist ab 300 m
Abstand zur Küste keine Geschwindigkeitsbegrenzung
aber bis 6 NM von der
Küste muss der Schiffsführer einer Yacht immer und verstärkt eine den seemännischen Regeln
entsprechende Wache auf der Brücke stellen.
Das bedeutet Ausguck und Beobachtung des Schiffsverkehrs optisch und - falls
verfügbar speziell bei Nacht - über Radar.
Auch bei schnellen Gleitbooten muss der Skipper Ausguck halten!
Die Begründung weshalb auch bei Fahrt auf Autopilot eine dauernde Beobachtung
der Verkehrslage in diesem Bereich erforderlich ist
ergibt sich aus den Bestimmungen der KVR.
Kleine Boote unter 7 m und 7 kt Höchstgeschwindigkeit sind bei Nacht und
Sichtbehinderung von der allgemeinen Lichterführung befreit,
sie müssen nur bei Annäherung eines Wasserfahrzeuges und
Kollisionsgefahr
ein weißes Licht (Rundumlicht) zeigen.
Entsprechend den KVR (Kollisionsverhütungsregeln)
muss einem weißen Licht immer ausgewichen werden.
Entscheidend zur Vermeidung einer Kollision ist
das rechtzeitige Zeigen des weißen Lichtes,
das rechtzeitige Wahrnehmen des weißen Lichtes und
das rechtzeitige und korrekte Ausweichmanöver !
Die Bestimmungen zur
Lichterführung finden die Kandidaten der MAG Seefahrtschule nicht nur im
Skriptum
sondern insbesondere bei dem Fernstudium - Heimstudium mit
Videoclips.
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