MAG Nautik News Blog: 18-08-17: Skipper und Revierinformationen für Kroatien: Bestimmungen für Bootsurlaub, Urlaub mit dem eigenen Boot in Kroatien

MAG Nautik News Blog Seefahrt, Yachturlaub, Yachtcharter

MAG Nautik News Blog
 


Startseite       Über uns      News & Blog      Kontakt
 


 

 18-08-17

Skipper & Revierinformationen Kroatien

Bestimmungen für Bootsurlaub mit eigenen Booten
 in Kroatien

Michael Alexander Grandits

Copyright kroatisches Ministerium für See, Verkehr und Infrastruktur

 

Auszug aus den Bestimmungen

folgende Bestimmungen verstehen sich als Auszug aus den Bestimmungen, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und verstehen sich vorbehaltlich Änderungen ohne Bekanntgabe auf dieser Seite
Kontaktieren Sie vor Reiseantritt die kroatische Zentrale für Tourismus

In Kroatien ist für jedes motorbetriebene Boot ein Yachtführerschein oder Bootsführerschein See notwendig,
auch für Boote mit weniger als 11,03 kW (15 PS).

Die Führerscheinpflicht gilt in Kroatien ebenfalls für alle Segelboote über 3 m Länge.

Das österreichische Binnenpatent einschließlich des „Internationalen Zertifikats für Führer von Sportfahrzeugen“ gilt in Küstengewässern grundsätzlich nicht.

Den kroatischen Bootsführerscheinen gleichwertige Führerscheine werden in der Regel anerkannt, beachten Sie aber, dass zum Führen von Charteryachten eine Seesprechfunkberechtigung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Sollte diese zum  "ausländischen" Bootsführerschein nicht vorhanden sein, kann eine kroatische UKW Seesprechfunkberechtigung zu ausländischen Bootsführerscheinen erworben werden.

Jetskis und Skooter usw. müssen einen Mindestabstand von 300 m zur Küste einhalten und dürfen sich nur in Gewässern bewegen, in denen kein ausdrückliches Verbot besteht.
Zum Führen von privaten Jet Skis  bzw. Jet Skis außerhalb von Küstenmietstationen (Jet Skis auf Yachten) ist ein gültiger Bootsführerschein See, z.B. der Boat Skipper B erforderlich
 
Im Boot eingebaute nautische Funkgeräte, die der Navigation, der Sicherheit und der Verbindung zwischen Schiff-Land und Schiff-Schiff dienen,
unterliegen bei der Einfuhr über See und Land keinen Beschränkungen, wenn die Geräte in den Schiffspapieren eingetragen sind.
Ist eine Funkanlage an Bord, muss mindestens ein Crewmitglied ein der Anlage gemäßes Funkzeugnis besitzen, welches mitgeführt werden muss.
Der Betrieb einer Funkanlage ist grundsätzlich nur mit einer Bewilligung der Obersten Fernmeldebehörde des Landes, unter dessen die Yacht gemeldet ist, zulässig.

Kein Bootsführerschein ist erforderlich für Kanus, Kajaks und Tretboote sowie Surfbretter.
Auf Wasserfahrzeugen von 2,5 m Länge oder weniger dürfen sich höchstens zwei Personen gleichzeitig aufhalten.

Private Wassersportfahrzeuge dürfen ausschließlich für private Zwecke benutzt werden.
Die Vermietung privater Wassersportfahrzeuge ist verboten.
Wassersportfahrzeuge, die einer gewerblichen Tätigkeit dienen, müssen beim kroatischen Ministerium für Seewesen ange­meldet werden und unter kroatischer Flagge segeln.



Folgende Dokumente und Unterlagen sind mitzuführen:

Bootsführerschein oder adäquater Befähigungsnachweis
Crewliste (nur bei Einreise auf dem Seeweg relevant)
Gültiger Internationaler Bootsschein oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
Eigentumsnachweis bzw. beglaubigte Vollmacht
EU-­Mehrwertsteuernachweis und/oder T2L­-Formular
Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung (verpflichtend für Boote mit mehr als 15 kW)
Nachweis über bezahlte Gebühren
Informationskarte für Nautiker (INFO 101)

 

Ein- und Ausreise mit dem Boot

Auf dem Seeweg

Bei Einreise über See ist ohne Verzögerung, ohne Zwischenstopp und auf kürzestem Weg der nächstgelegene Zollhafen (Port of Entry) anzulaufen
und unverzüglich beim Hafenamt einzuklarieren.
Es ist die Vorlage der Crewliste beim Hafenamt erforderlich.
Bei Ausreise über See ist zuvor beim Hafenamt auszuklarieren.

Auf dem Landweg

Wird das Schiff auf dem Landweg nach Kroatien transportiert, muss es, bevor es zu Wasser gelassen wird, beim Hafenamt ange­meldet werden.
Die Crewliste ist in diesem Fall nicht erforderlich.


Befahrungsgebühren

In Kroatien werden diverse Gebühren für Boote über 2,50 m Länge sowie für Boote kleiner als 2,50 m Länge mit einer Motorisierung von 5 kW (6,8 PS) oder mehr erhoben.
Der Nachweis über die gezahlten Gebühren ist mitzuführen!


Kurtaxe

Von Touristen wird in Kroatien eine Kurtaxe erhoben. Eigner von Booten, die länger als 5 m und mit Koje ausgestattet sind, bezah­len pauschal für sich und alle Personen, die auf dem Boot über­nachten, bei der Anmeldung im Hafenamt die Aufenthaltsgebühr. Diese ist von der Bootslänge und der Aufenthaltsdauer abhängig.

Schwimmen

Schwimmer dürfen in durch Bojen begrenzten Badezonen bis zu den Bojen schwimmen, außerhalb der Bojen ist Schwimmen verboten.
Bei Freibadestränden, also nicht begrenzten Badezonen dürfen Schwimmer bis 100 m vor Ufer schwimmen, Boote müssen bei paralleler fahrt mindestens 150 m Abstand vom Ufer einhalten.

Tauchen

Geräte für den Unterwassersport müssen beim Hafenamt angemeldet werden.

Windsurfen & Wellenreiten

 Surfer und Wellenreiter dürfen auch weniger als 50 m von der Küste entfernt fahren.
Bei Naturstränden ist ein Abstand von 150 m einzuhalten.
Surfer und Wellenreiter dürfen sich nicht weiter als 500 m von der Küste entfernen.

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen generell

im Abstand 150 m zur Küste       eine Höchstgeschwindigkeit von 5 Knoten
im Abstand 150-300 m zur Küste eine Höchstgeschwindigkeit von 8 Knoten

 

Mindestabstand bei der Navigation in Küstennähe

Motor- und Segelboote
zur Küste bzw. Badestrandbegrenzung   50 m
 zu Naturstränden - Badezonen             150 m

 Yachten                      Mindestabstand 200 m
Schiffe und Gleitboote  Mindestabstand 300 m

 


 

Werbung

Yachtführerschein - Küstenpatent

smart & easy



Heimvorbereitung mit Skriptum und über 100 Videoclips
und
am Samstag vor der Prüfung

Prüfungsvorbereitung intensiv
 Einweisung Prüfungsfragen
in
Opatija

und
Prüfung im Hafenamt Rijeka Sonntag Vormittag

Unsere all inklusive Preise verstehen sich ohne versteckte Kosten

inklusive aller amtlicher Gebühren
Anmeldung - Stempelmarke - Prüfungstaxen

Küstenpatent Yachtführerschein Kurs Opatija Prüfung Rijeka

Küstenpatent Kurs Opatija Prüfung Rijeka

 


Werbung

Yachtcharter Kroatien

Sonderangebote

Rabatte
 für
Stammkunden & Neukunden
zusätzlich

zu allen Rabatten der Charterfirma

MAG Sonderrabatt

bei Buchung ab 1 Woche

 - 5 %
bei Buchung ab 2 Wochen
 - 6 %
bei Buchung ab3 Wochen
 - 7 %

MAG Reisen & Yachtcharter
Yachtcharter Kroatien

Motoryachten

MAG Yachtcharter Kroatien - SUNTURIST - Motoryachten Sonderangebote

Holzyachten & Motorsegler

MAG Yachtcharter Kroatien - Holzyachten & Motorsegler - Sonderangebote

Segelyachten

Yachtcharter in Kroatien - Segelyachten


 


Werbung

Zum Führen von Motoryachten und Segelyachten
empfehlen wir unsere Angebote
Skipperpraxis & Skippertraining


MAG Reisen & Yachtcharter

Yachtcharter Kroatien

mit Lehrskipper

Skipperpraxis & Skippertraining
auf
Motoryachten & Segelyachten

für
Anfänger und Fortgeschrittene

Lehrskipper
Flatrate - Sonderangebot pro Woche
990,--

gültig bei Buchung einer MY oder SY ab 1 Woche
über MAG Reisen,
eines unserer Schulschiffe für Ihren ersten Yachturlaub

Skipperpraxis & Skippertraining für Anfänger und Fortgeschrittene: Sunturist Yachting - Motoryachten - Zadar, Marina



 

 


             Newsletter bestellen           


 

 


 

Inhaltsverzeichnis - Mag Nautik - News & Blog