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eine Übersichtstabelle zu
diesem Thema finden Sie auf
FAQ - MAG Seefahrtschule
S 31.
auszugsweise Unterschiede
laut MSVÖ
Fahrtenbereich 1 - FB 1-
berechtigt das
österreichische "Küstenpatent"
zum selbständigen
Führen von
Motorbooten
bis 10 m
für Tages-, Wattfahrt bzw. küstennahe Fahrt,
das bedeutet nur bis
3 Seemeilen von der Küste.
Der
Befähigungsausweis des MSVÖ ist ein privater Verbandsschein.
Es
liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten, welche
Befähigungsausweise diese anerkennen.
Es sind jedenfalls die Vorschriften der Küstenstaaten zu
beachten, Rücksprache mit dem Küstenstaat Ihrer Wahl ist ratsam.
laut MPPI
Boat Skipper A
berechtigt zum selbständigen
Führen von Booten
bis 7 m Länge
und 6 Seemeilen von der Küste
Boat Skipper B
berechtigt zum selbständigen
Führen von
Motorbooten & Segelbooten
Motoryachten & Segelyachten
bis 30 BRZ
(ca. 20 m Länge)
Yachten unter kroatischer Flagge
bis 12 Seemeilen von
der Küste = kroatisches Hoheitsgewässer
Yachten unter
österreichischer Flagge
zusätzlich internationaler Seeraum und andere Hoheitsgewässer
Ausnahmen sind uns derzeit keine bekannt
Kroatische Befähigungszeugnisse sind amtliche (staatliche)
Bootsführerscheine & Yachtführerscheine.
und berechtigen zum Führen von
Charterbooten, Charteryachten
für österreichische Staatsbürger:
EU & international anerkannt
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