Ein amtlich
anerkannter Führerschein ist in Kroatien
für alle Boote mit einem Motor unabhängig von dessen Leistung
und
für Segelboote über 3 Meter Länge erforderlich.
Es ist ein gültiges Befähigungszeugnis
zur Navigation auf See (am Meer)
entsprechend der Schiffs- bzw. Yachtgröße und Motorisierung
vorgeschrieben
(kein Donau- oder
Binnenseepatent),
Donau- oder Binnensee- Patente werden generell nicht
anerkannt
Zum Führen von
Eigneryachten
werden
gleichwertige Patente zur Navigation auf See, ausgestellt im Land unter dessen
Flagge die Yacht segelt
im allgemeinen
anerkannt.
Wenn die Eigneryacht mit Seefunkgeräten ausgestattet ist und zum Führen von
Charteryachten
muss der Skipper auch über ein für Seesprechfunk gültiges Seesprechfunkzeugnis
verfügen.
Zum privaten Führen von
Charteryachten
werden
gleichwertige Patente zur Navigation auf See, ausgestellt im Heimatland des
Skippers
im allgemeinen, vorbehaltlich Ausnahmen, anerkannt;
zum Führen von Charteryachten ist abhängig von der Zulassung des Fahrtbereiches
ein Seesprechfunkgerät vorgeschrieben
und daher im allgemeinen zum Führen ebenfalls eine Seesprechfunkberechtigung
vorgeschrieben.
(siehe Änderung der Verordnungen per
13.Januar
2009 auf unserer Infoseite )
Zum gewerblichen, entgeltlichen und
kommerziellen Führen von
Charteryachten
ist das dem Fahrtbereich und der Schiffsgröße entsprechende kroatische
Befähigungszeugnis vorgeschrieben.
Kabotage (Personen- u. Frachtbeförderung) mit Yachten unter ausländischer Flagge
ist im kroatischen Hoheitsgewässer verboten.
Zum Führen von Charteryachten gegen Entgelt, auch bei
Kojencharter, gilt diese Bestimmung ebenfalls.
Zum
gewerblichen Führen von Booten/Yachten muss der Skipper über ein zum
gewerblichen Führen von Yachten gültiges Befähigungszeugnis verfügen:
Siehe: gewerbliches Führen von Booten/Yachten Frage 10a / 10b
nicht gültig sind österreichische Bootsführerscheine wie Yachtmaster FB 1, 2,
usw. vom MSVÖ,
gültig Boat Skipper B und Boat Skipper C