Antwort ist identisch mit
Antwort zu Frage 10b
Ähnlich wie bei der Straßenverkehrsordnung,
auch da liegt z.B. ein entgeltlicher Personentransport (versicherungsmäßig)
bereits dann vor
wenn ein Autostopper den Lenker auf einen Kaffee einlädt.
Genauso wie in der Luftfahrt gibt es Unterschiede zwischen Lizenzen für das
private oder kommerzielle Führen von Fahrzeugen
z.B.: PPL = private pilot licence und CPL = commercial
pilot licence
natürlich schließt eine commercial licence immer die Berechtigung der private
licence ein, nicht aber umgekehrt
Natürlich liegt entgeltlicher Personentransport auch
vor, wenn der Charterer zahlende Crewmitglieder sammelt und dann die Yacht als
Skipper führt
oder ein Skipper gegen freie Kost "Hand gegen Koje" die Yacht führt.
*****
Skipper mit österreichischem Bootsführerschein
Dies bedeutet, dass mit einem Österreichischen Bootsführerschein (z.B. MSVÖ)
laut österreichischem Recht es
nicht gestattet ist
als Skipper eine Charteryacht zu führen,
wenn die Passagiere den Skipper dafür bezahlen
(auch z.B. nur die Verpflegung)
Österreichische Führerscheine (z.B. MSVÖ) berechtigen laut österreichischem
Gesetz NICHT zum entgeltlichen Führen von Yachten
sondern ausschließlich zum Führen von Booten und Yachten für Sport- und
Vergnügen !
Da Kroatien die Gesetze des Landes anerkennt aus denen der Schiffsführer stammt
gelten obgenannte Bestimmungen natürlich auch in Kroatien !
Mit diesem Schein (z.B. MSVÖ) ist es aber natürlich erlaubt Charteryachten und Eigneryachten
z.B. mit der Familie an Bord zu Führen.
Natürlich muss der Skipper zum Führen von Charteryachten und tlw. von
Eigneryachten zum Befahren des kroatischen Hoheitsgewässers
zusätzlich auch über eine gültige Berechtigung
zum Bedienen von Seesprechfunkanlagen verfügen. siehe auch Frage 21
Für das Führen einer Yacht bzw. Charteryacht als Skipper mit zahlenden Gästen
an Bord ist der Boat Skipper B gültig
da es sich auch um entgeltlichen
Personentransport (Kabotage) handelt.
Boat Skipper B beinhaltet auch die Berechtigung zum Bedienen von
Seesprechfunkanlagen auf UKW
Wo können Österreicher mit dem kroatischen Boat Skipper B noch fahren,
bzw. wo ist dieses Befähigungszeugnis noch gültig
siehe Frage 9
Noch Fragen oder Unsicherheit:
Fragen Sie kein Forum oder keine Freizeit-Seefahrtschule sondern das
Bundesministerium oder Ihre Yachtversicherung (z.B. Yachtpool oder ähnliche)
Skipper mit deutschem Bootsführerschein
Bitte erkundigen Sie sich beim deutschen Seefahrtsministerium ob Ihr
Befähigungszeugnis in Deutschland
auch zum kommerziellen Führen von Yachten berechtigt.
Es muss ein Befähigungszeugnis sein, das zum gewerblichen
Personentransport auf See berechtigt
natürlich nicht gültig sind Binnenseepatente, auch wenn diese zum gewerblichen
Personentransport berechtigen
Natürlich muss der Skipper auch in diesem Fall über eine gültige
Berechtigung zum Bedienen von Seesprechfunkanlagen verfügen.
Falls nicht,
für das Führen einer Yacht bzw. Charteryacht als Skipper mit
zahlenden Gästen an Bord ist im kroatischen Hoheitsgewässer
der Boat Skipper B gültig.
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Sind Sie mit einem für den Zweck der Reise nicht
gültigen Befähigungszeugnis unterwegs,
ist Ihre Versicherung im Falle des Falles frei von Leistung
und Sie haben von den Behörden Schwierigkeiten zu erwarten.
Beim Chartern der Yacht
wird obgenannte Vorschrift nicht kontrolliert,
Die Charterfirma bzw. das Hafenamt beim Ausstellen der Crewliste überprüft beim
Check in dass der Schiffsführer
ein zur Navigation auf See (am Meer) gültiges Befähigungszeugnis mit
Seesprechfunkberechtigung besitzt.
Auch bei Routinekontrollen der Wasserschutzpolizei und Küstenwache muss ein
Verstoß gegen obgenannte Vorschrift nicht erkannt werden:
oft geäußertes Argument: von meinen Passagieren muss ja niemand zugeben, dass er
bezahlt hat
ABER
bedenken Sie, dass
bereits im Falle eines Unfalles an Bord
(es genügt wenn ein Passagier ausrutscht und sich eine Fraktur zuzieht)
Sie ohne gültigen Führerschein das Fahrzeug führen
und Versicherungen sich dadurch einer Zahlungspflicht entziehen können und
was insbesondere bei Regressforderungen von Passagieren Probleme nach sich
ziehen kann
geschweige denn bei Unfällen, welche durch die Wasserschutzpolizei oder
Küstenwache aufgenommen werden !.
Das österreichische
Gesetz besagt außerdem, dass
"zur Ausübung spezieller Tätigkeiten auch spezielle Ausbildungen erforderlich
sind"
UND das Führen von Booten natürlich eine spezielle Tätigkeit darstellt !
Daher empfehlen wir den Besuch eines ausführlichen Kurses (keine
Schnellsiederkurse oder Selbststudium) zum Erwerb des
Boat Skipper B Befähigungszeugnisses
welche von unserem Partner in Kroatien (Raum Rijeka) angeboten werden !
Bei unseren Commercial & Yachteigner - Kursen ist genügend Zeit auch auf den Themenbereich
"Seerecht und kommerzielle Tätigkeiten an Bord"
einzugehen, da unsere Seefahrtschule schon seit Beginn auf die Ausbildung für
kommerzielle Zwecke spezialisiert ist.
Für Einsteiger welche
eine kommerzielle Tätigkeit anstreben,
empfehlen wir die Teilnahme an einem 1 - wöchigen Praxisseminar an Bord einer
Yacht (Skippertraining)
über welches der Teilnehmer auf Wunsch auch eine Bestätigung erhält.
Das tageweise angebotene Basistraining ist nicht zur Ausbildung für kommerzielle
Tätigkeiten an Bord geeignet.
Unsere Lehrbeauftragten (Theorie und Praxis) verfügen alle über eine Jahrzehnte
lange Praxis auch in der kommerziellen Fahrt
Kurse und organisierte Prüfung
kroatische Küstenpatente Boat Skipper A & B
Opatija / Rijeka - Zadar - Split