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9.  Können österreichische Staatsbürger oder Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich
mit dem kroatischen Küstenpatent Boat Skipper B Bootsführerschein
mit Eigneryachten unter österreichischer Flagge
auf See fahren und wo (im internationalen Seeraum und in welchen Ländern) ?



Eigneryachten = eigene Boote & Yachten

 

Für viele ist es zunächst unklar welche Berechtigung zum Führen einer Jacht benötigt wird und
es ist tatsächlich gerade für den Neuling schwierig eine befriedigende Antwort auf diese Frage zu erhalten.


Auf der amtlichen Homepage des zuständigen Österreichischen Bundesministeriums liest sich das so: 

nachfolgend Auszug Originaltext, kompletter Text  auf der HP des

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Oberste Schifffahrtsbehörde


> BMVIT

 


 

 Seeschifffahrtsgesetz, BGBl.Nr. 174/1981 idF BGBl.Nr. 452 und 692/1992, Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl.Nr. 189/1981

 

Befähigungsausweise können zur selbständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See erworben werden. 
Eine Verpflichtung zum Erwerb des österreichischen Befähigungsausweises besteht für österreichische Staatsbürger, die die Meere befahren wollen, nicht. 

Dies bedeutet allerdings nicht, dass das selbständige Führen von Jachten auf See ohne jeden Befähigungsausweis gestattet wäre.
Da es kein internationales Abkommen zu diesem Thema gibt, sind jedenfalls die  Vorschriften der Uferstaaten zu beachten. 

 


kompletter Text des Seeschifffahrtsgesetzes auf der Seite des
 

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Oberste Schifffahrtsbehörde


> BMVIT

 


Österreichische Staatsbürger können somit (andere Staatsbürger Info mit jeweiliger Flagge beachten)
Yachten unter österreichischer Flagge
nach obigen Gesetzestext  (unsere Empfehlung: Gesetzestext wie oben angeführt in Kopie mitführen)
im internationalen Seeraum (z.B. eigene Boote & Yachten) ohne Patent führen,
in Ländern ohne Führerscheinpflicht Yachten unter österreichischer Flagge ohne Führerschein führen,
Bootsführerscheine oder Patente in Uferstaaten (z.B. Kroatien) erwerben

Anders verhält es sich beim Befahren von Binnengewässern in Österreich, da ist von der Behörde ein Patent vorgeschrieben
siehe Frage/Antwort - Binnengewässer & Wasserstrassen - oberhalb
Ähnliches gilt in den meisten Ländern

Zum Befahren eines fremden Hoheitsgewässers und der Frage welcher Befähigungsnachweis in diesem erforderlich ist,
sind mehrere Gesetze oder Verordnungen maßgebend:

Das Gesetz des Landes, unter dessen Flagge die Yacht segelt 
bei privaten Yachten das Land in dem der Eigner beheimatet ist - muss aber nicht sein,
bei gewerbsmäßig genutzten  Yachten das Land in dem die Firma beheimatet ist

bei Österreichischen Yachten mit österreichischem Seebrief & österreichischer Flagge also das österreichische Seeschifffahrtsgesetz (siehe oben)
und das sagt aus, dass keine Verpflichtung zum Erwerb eines österreichischen Befähigungsausweises besteht.
(für Deutsche Staatsbürger siehe weiter unten)

bei kroatischen Yachten mit kroatischer Zulassung & kroatischer. Flagge also das kroatische Seeschifffahrtsgesetz
und das sagt aus, dass zum Führen von Yachten unter kroatischer Flagge, insbesondere von gewerbsmäßig genutzten Wasserfahrzeugen
ein kroatischer Befähigungsausweis erforderlich ist, der zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Wasserfahrzeugen berechtigt,
zum Führen der entsprechenden Art und Größe des Wasserfahrzeuges berechtigt und
eine Seesprechfunkberechtigung enthält bzw. durch eine Seesprechfunkberechtigung ergänzt werden muss
sofern die Yacht gewerblich genutzt wird oder mit einem Seesprechfunkgerät ausgerüstet ist.


UND

das Gesetz bzw. die Verordnung von dem Gastland in dessen Hoheitsgewässer man segelt

in den meisten Ländern heißt es, dass die im Heimatland vorgeschriebenen Befähigungsausweise Gültigkeit haben
das bedeutet, dass für Österreichische Staatsbürger keine Verpflichtung zum Erwerb eines österreichischen Befähigungsausweises besteht
es sind aber die Vorschriften des jeweiligen Hoheitsgewässers zu beachten !

es gibt Länder mit folgenden Vorschriften: 

a
Länder ohne Führerscheinpflicht

 (für Österreicher somit kein Führerschein obligat;  z.B. Florida)

b1
Länder mit Führerscheinpflicht in denen "ein" Führerschein zwingend vorgeschrieben ist
in manchen Ländern ist "ein" Führerschein vorgeschrieben, in manchen Ländern wird speziell definiert welcher Führerschein vorgeschrieben ist

b2
Länder mit Führerscheinpflicht in denen "ein definierter" Führerschein zwingend vorgeschrieben ist

c
Länder mit Führerscheinpflicht in deren Hoheitsgewässer speziell definierte Zusatzausbildungen bzw. zusätzliche Befähigungszeugnisse vorgeschrieben sind
z.B. Kroatien > Seesprechfunkzeugnis z.B. zum Führen von Charteryachten und Yachten welche mit Seesprechfunkgeräten ausgestattet sind




Stellungnahme des

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Oberste Schifffahrtsbehörde


Ob in den Küstengewässern eines Staates Patentpflicht für das Führen von Jachten besteht oder ob und welche Befähigungsausweise anderer Staaten anerkannt werden, liegt aufgrund des Territorialitätsprinzipes ausschließlich in der Zuständigkeit des jeweiligen Küstenstaates. 
Dementsprechend sieht das österreichische Seeschifffahrtsverwaltungsrecht lediglich die Möglichkeit vor, einen österreichischen Befähigungsausweis zu erwerben, normiert jedoch ausdrücklich, dass keine Verpflichtung zum Erwerb eines solchen besteht;
dies gilt auch dann, wenn es sich um eine Jacht unter österreichischer Flagge handelt.
Diese können daher aus österreichischer Sicht auch mit ausländischen Befähigungsausweisen geführt werden.


Falls nach eigenen Erfahrungen jemand andere Erfahrungen macht ersuchen wir um Benachrichtigung per e-mail
mit Nachweis über die Beanstandung.


Die weltweite Anerkennung von Befähigungsausweisen und Fahrzeugzulassungen ist für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt.
Eine vorheriger Rücksprache mit dem Küstenstaat Ihrer Wahl ist ratsam da es jederzeit zu Änderungen der Vorschriften kommen kann.

Länderinfo Führerscheinpflicht & Versicherungspflicht

z.B. ist zum Befahren des Kroatischen Hoheitsgewässers ist ein gültiges Patent zur Navigation auf See (am Meer)
vorgeschrieben (kein Donau-, Bodensee oder Binnenseepatent) und 
 wenn am eigenen Boot eine Seefunkstelle installiert ist zusätzlich eine Seesprechfunklizenz.

 

Führen von Eigneryachten
Kontaktieren Sie vor jeder Fahrt in neuen Hoheitsgewässern
die zuständige amtliche Behörde sowie Ihre Yachtversicherung

Führen von Charteryachten
Erfragen Sie vor jedem Charterabschluss
die Bestimmungen des jeweiligen Staates und der jeweiligen Charterfirma.





Berufsschifffahrt

Kroatische Befähigungszeugnisse mit STCW Vermerk werden zum anheuern auf Seeschiffen  der österreichischen Lloyd anerkannt,
z.B. Schiffe der österreichischen Lloyd: MCP Linz, MCP Graz, MCP Villach, ...

 

Österreichische Staatsbürger und Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich können
eigene Motorboote, Motoryachten, Segelboote und Segelyachten unter österreichischer Flagge
mit dem Grundschein der kroatischen Handelsmarine, dem Küstenpatent Boat Skipper B weltweit führen.

 


MAG Seefahrtschule - kroatische Kuestenpatente: Küstenpatente, Bootsfuehrerscheine, Yachtführerscheine inklusive Seesprechfunk


 

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