Für viele ist es zunächst unklar welche Berechtigung zum Führen einer Jacht
benötigt wird und
es ist tatsächlich gerade für den Neuling schwierig eine befriedigende Antwort
auf diese Frage zu erhalten.
Auf der amtlichen Homepage des zuständigen Österreichischen Bundesministeriums liest sich das so:
nachfolgend Auszug Originaltext, kompletter Text auf der HP des
Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
Oberste Schifffahrtsbehörde
>
BMVIT
Seeschifffahrtsgesetz, BGBl.Nr. 174/1981 idF BGBl.Nr. 452 und 692/1992, Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl.Nr. 189/1981
Befähigungsausweise können zur selbständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf
See erworben werden.
Eine Verpflichtung zum Erwerb des österreichischen
Befähigungsausweises besteht für österreichische Staatsbürger,
die die Meere befahren
wollen,
nicht.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass das selbständige Führen von
Jachten auf See ohne jeden Befähigungsausweis gestattet wäre.
Da es kein internationales
Abkommen zu diesem Thema gibt, sind jedenfalls die Vorschriften der Uferstaaten
zu beachten.
kompletter Text des Seeschifffahrtsgesetzes auf der Seite des
Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
Oberste Schifffahrtsbehörde
>
BMVIT
Österreichische Staatsbürger können somit (andere
Staatsbürger Info mit jeweiliger Flagge beachten)
Yachten unter österreichischer Flagge
nach obigen Gesetzestext (unsere
Empfehlung: Gesetzestext wie oben angeführt in Kopie mitführen)
im internationalen Seeraum (z.B. eigene Boote & Yachten)
ohne Patent führen,
in Ländern ohne Führerscheinpflicht Yachten unter österreichischer Flagge ohne Führerschein führen,
Bootsführerscheine
oder Patente in Uferstaaten (z.B. Kroatien) erwerben
Anders verhält es sich beim Befahren von Binnengewässern in Österreich, da
ist von der Behörde ein Patent vorgeschrieben
siehe Frage/Antwort - Binnengewässer & Wasserstrassen - oberhalb
Ähnliches gilt in den meisten Ländern
Zum Befahren eines fremden Hoheitsgewässers und der Frage welcher Befähigungsnachweis
in diesem erforderlich ist,
sind mehrere Gesetze oder Verordnungen maßgebend:
Das Gesetz des Landes, unter dessen Flagge die Yacht segelt
bei privaten Yachten das Land in dem der Eigner beheimatet ist - muss aber nicht
sein,
bei gewerbsmäßig genutzten Yachten das Land in dem die Firma beheimatet ist
bei Österreichischen Yachten mit österreichischem Seebrief & österreichischer Flagge also das österreichische
Seeschifffahrtsgesetz (siehe oben)
und das sagt aus, dass keine Verpflichtung zum Erwerb eines österreichischen
Befähigungsausweises besteht.
(für Deutsche Staatsbürger siehe weiter unten)
bei kroatischen Yachten mit kroatischer Zulassung & kroatischer. Flagge also das kroatische
Seeschifffahrtsgesetz
und das sagt aus, dass zum Führen von Yachten unter kroatischer Flagge,
insbesondere von gewerbsmäßig genutzten Wasserfahrzeugen
ein
kroatischer Befähigungsausweis
erforderlich ist, der zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Wasserfahrzeugen
berechtigt,
zum Führen der entsprechenden Art und Größe des Wasserfahrzeuges berechtigt und
eine Seesprechfunkberechtigung enthält bzw. durch eine Seesprechfunkberechtigung
ergänzt werden muss
sofern die Yacht gewerblich genutzt wird oder mit einem Seesprechfunkgerät
ausgerüstet ist.
UND
das Gesetz bzw. die Verordnung von dem Gastland in dessen Hoheitsgewässer
man segelt
in den meisten Ländern heißt es, dass die im Heimatland vorgeschriebenen
Befähigungsausweise Gültigkeit haben
das bedeutet, dass
für Österreichische Staatsbürger keine Verpflichtung zum Erwerb eines österreichischen
Befähigungsausweises besteht
es sind aber die Vorschriften des jeweiligen Hoheitsgewässers zu beachten !
es gibt Länder mit folgenden Vorschriften:
a
Länder ohne Führerscheinpflicht
(für Österreicher somit kein Führerschein
obligat; z.B. Florida)
b1
Länder mit Führerscheinpflicht in denen "ein" Führerschein zwingend vorgeschrieben
ist
in manchen Ländern ist "ein" Führerschein vorgeschrieben, in manchen Ländern
wird speziell definiert welcher Führerschein vorgeschrieben ist
b2
Länder mit Führerscheinpflicht in denen "ein definierter" Führerschein zwingend vorgeschrieben
ist
c
Länder mit Führerscheinpflicht in deren Hoheitsgewässer speziell
definierte Zusatzausbildungen bzw. zusätzliche Befähigungszeugnisse vorgeschrieben sind
z.B. Kroatien > Seesprechfunkzeugnis z.B. zum Führen von Charteryachten und
Yachten welche mit Seesprechfunkgeräten ausgestattet sind
Stellungnahme des
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Oberste Schifffahrtsbehörde
Ob in den
Küstengewässern eines Staates Patentpflicht für das Führen von Jachten besteht
oder ob und welche Befähigungsausweise anderer Staaten anerkannt werden,
liegt aufgrund des Territorialitätsprinzipes ausschließlich in der Zuständigkeit
des jeweiligen Küstenstaates.
Dementsprechend sieht das österreichische
Seeschifffahrtsverwaltungsrecht lediglich die Möglichkeit vor, einen
österreichischen Befähigungsausweis zu erwerben, normiert jedoch ausdrücklich,
dass keine Verpflichtung zum Erwerb eines solchen besteht;
dies gilt auch dann, wenn es sich um eine Jacht unter österreichischer Flagge
handelt.
Diese können daher aus österreichischer Sicht auch mit ausländischen
Befähigungsausweisen geführt werden.
Falls nach eigenen Erfahrungen jemand andere Erfahrungen macht ersuchen wir um
Benachrichtigung per e-mail
mit Nachweis über die Beanstandung.
Die weltweite Anerkennung von Befähigungsausweisen und Fahrzeugzulassungen ist
für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt.
Eine vorheriger Rücksprache mit dem Küstenstaat Ihrer Wahl ist ratsam da es
jederzeit zu Änderungen der Vorschriften kommen kann.
Länderinfo Führerscheinpflicht &
Versicherungspflicht
z.B. ist zum Befahren des Kroatischen Hoheitsgewässers ist ein gültiges Patent zur
Navigation auf See (am Meer)
vorgeschrieben (kein Donau-, Bodensee oder Binnenseepatent) und
wenn am eigenen Boot eine Seefunkstelle installiert ist zusätzlich eine Seesprechfunklizenz.
Führen von Eigneryachten
Kontaktieren Sie vor jeder Fahrt in neuen Hoheitsgewässern
die zuständige amtliche Behörde sowie Ihre Yachtversicherung
Führen von Charteryachten
Erfragen Sie vor jedem Charterabschluss
die Bestimmungen des jeweiligen Staates und der jeweiligen Charterfirma.
Berufsschifffahrt
Kroatische Befähigungszeugnisse mit STCW Vermerk werden zum anheuern auf
Seeschiffen der österreichischen Lloyd
anerkannt,
z.B. Schiffe der österreichischen Lloyd: MCP Linz, MCP Graz, MCP Villach, ...