10b.  Welches Befähigungszeugnis - Bootsführerschein - Küstenpatent - benötigt ein Skipper zum Führen einer Charteryacht mit zahlenden Gästen an Bord bzw. Kojencharter ?



Antwort ist identisch mit Antwort zu Frage 10a

Ein gewerbliches Führen eines Bootes / einer Yacht ist bereit dann gegeben
wenn der Skipper einen Entgelt (auch materiell) für seine Tätigkeit erhält (z.B. Verpflegung)

Ähnlich wie bei der Straßenverkehrsordnung,
auch da liegt z.B. ein entgeltlicher Personentransport (versicherungsmäßig) bereits dann vor
wenn ein Autostopper den Lenker auf einen Kaffee einlädt.

Genauso wie in der Luftfahrt gibt es Unterschiede zwischen Lizenzen für das private oder kommerzielle Führen von Fahrzeugen
z.B.: PPL = private pilot licence   und   CPL = commercial pilot licence
natürlich schließt eine commercial licence immer die Berechtigung der private licence ein, nicht aber umgekehrt

Natürlich liegt entgeltlicher Personentransport auch vor, wenn der Charterer zahlende Crewmitglieder sammelt und dann die Yacht als Skipper führt
oder ein Skipper gegen freie Kost "Hand gegen Koje" die Yacht führt.

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Skipper mit österreichischem Bootsführerschein
Dies bedeutet, dass mit einem Österreichischen Bootsführerschein (z.B. MSVÖ)
laut österreichischem Recht es nicht gestattet ist
als Skipper eine Charteryacht zu führen,
wenn die Passagiere den Skipper dafür bezahlen (auch z.B. nur die Verpflegung)


Österreichische Führerscheine (z.B. MSVÖ) berechtigen laut österreichischem Gesetz NICHT zum entgeltlichen Führen von Yachten
sondern ausschließlich zum Führen von Booten und Yachten für Sport- und Vergnügen !

Da Kroatien die Gesetze des Landes anerkennt aus denen der Schiffsführer stammt gelten obgenannte Bestimmungen natürlich auch in Kroatien !

Mit diesem Schein (z.B. MSVÖ) ist es aber natürlich erlaubt Charteryachten und Eigneryachten z.B. mit der Familie an Bord zu Führen.
Natürlich muss der Skipper zum Führen von Charteryachten und tlw. von Eigneryachten zum Befahren des kroatischen Hoheitsgewässers
zusätzlich auch über eine gültige Berechtigung zum Bedienen von Seesprechfunkanlagen verfügen. siehe auch Frage 21

Für das Führen einer Yacht bzw. Charteryacht als Skipper mit zahlenden Gästen an Bord ist der Boat Skipper B gültig

da es sich auch um entgeltlichen Personentransport (Kabotage) handelt.
Boat Skipper B
beinhaltet auch die Berechtigung zum Bedienen von Seesprechfunkanlagen auf UKW

Wo können Österreicher mit dem kroatischen Boat Skipper B noch fahren,
bzw. wo ist dieses Befähigungszeugnis noch gültig siehe Frage 9

Noch Fragen oder Unsicherheit:
Fragen Sie kein Forum oder keine Freizeit-Seefahrtschule sondern das Bundesministerium oder Ihre Yachtversicherung (z.B. Yachtpool oder ähnliche)




Skipper mit deutschem Bootsführerschein
Bitte erkundigen Sie sich beim deutschen Seefahrtsministerium ob Ihr Befähigungszeugnis in Deutschland
auch zum kommerziellen Führen von Yachten berechtigt.
Es muss ein Befähigungszeugnis sein, das zum gewerblichen Personentransport auf See berechtigt
natürlich nicht gültig sind Binnenseepatente, auch wenn diese zum gewerblichen Personentransport berechtigen
Natürlich muss der Skipper auch in diesem Fall über eine gültige Berechtigung zum Bedienen von Seesprechfunkanlagen verfügen.

Falls nicht,
für das Führen einer Yacht bzw. Charteryacht als Skipper mit zahlenden Gästen an Bord ist im kroatischen Hoheitsgewässer
der Boat Skipper B gültig.

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Sind Sie mit einem für den Zweck der Reise nicht gültigen Befähigungszeugnis unterwegs,
ist Ihre Versicherung im Falle des Falles frei von Leistung
und Sie haben von den Behörden Schwierigkeiten zu erwarten.


Beim Chartern der Yacht wird obgenannte Vorschrift nicht kontrolliert,

Die Charterfirma bzw. das Hafenamt beim Ausstellen der Crewliste überprüft beim Check in  dass der Schiffsführer
ein zur Navigation auf See (am Meer) gültiges Befähigungszeugnis mit Seesprechfunkberechtigung besitzt.

Auch bei Routinekontrollen der Wasserschutzpolizei und Küstenwache muss ein Verstoß gegen obgenannte Vorschrift nicht erkannt werden:
oft geäußertes Argument: von meinen Passagieren muss ja niemand zugeben, dass er bezahlt hat
ABER
bedenken Sie, dass bereits im Falle eines Unfalles an Bord
(es genügt wenn ein Passagier ausrutscht und sich eine Fraktur zuzieht)
Sie ohne gültigen Führerschein das Fahrzeug führen
und Versicherungen sich dadurch einer Zahlungspflicht entziehen können und
was insbesondere bei Regressforderungen von Passagieren Probleme nach sich ziehen kann
geschweige denn bei Unfällen, welche durch die Wasserschutzpolizei oder Küstenwache aufgenommen werden !


Das österreichische Gesetz besagt außerdem, dass
"zur Ausübung spezieller Tätigkeiten auch spezielle Ausbildungen erforderlich sind"
UND das Führen von Booten natürlich eine spezielle Tätigkeit darstellt !
Daher empfehlen wir den Besuch eines ausführlichen Kurses (keine Schnellsiederkurse oder Selbststudium) zum Erwerb des
Boat Skipper B Befähigungszeugnisses
welche von unserem Partner in Kroatien (Raum Rijeka) angeboten werden !

Bei unseren Kursen ist genügend Zeit (2 Tage) auch auf den Themenbereich "Seerecht und kommerzielle Tätigkeiten an Bord"
einzugehen, da unsere Seefahrtschule schon seit Beginn auf die Ausbildung für kommerzielle Zwecke spezialisiert ist.


Für Einsteiger welche eine kommerzielle Tätigkeit anstreben,
empfehlen wir die Teilnahme an einem 1 - wöchigen Praxisseminar an Bord einer Yacht (Skippertraining)
über welches der Teilnehmer auf Wunsch auch eine Bestätigung erhält.
Das tageweise angebotene Basistraining ist nicht zur Ausbildung für kommerzielle Tätigkeiten an Bord geeignet.


Unsere Lehrbeauftragten (Theorie und Praxis) verfügen alle über eine Jahrzehnte lange Praxis auch in der kommerziellen Fahrt

 


MAG Seefahrtschule - kroatische Kuestenpatente: Küstenpatente, Bootsfuehrerscheine, Yachtführerscheine inklusive Seesprechfunk - Kurse und Prüfung - Küstenpatent - Boat Skipper A und B


 

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