11.  Kann man mit Befähigungszeugnissen, Küstenpatenten oder Bootsführerscheinen, die zur Navigation am Meer gelten auch auf Binnengewässern, Seen oder der der Donau Boote führen ?


im Prinzip - Nein

 Generell gelten diese Befähigungszeugnisse (Patente) - (egal in welchem Staat erworben) nur zur Navigation auf See (am Meer).
Umgekehrt gilt das gleiche:
Ein Donaupatent gilt nicht zur Navigation auf See (am Meer)
Das gleiche gilt für Binnensee Patente. ( nicht gültig am Meer oder auf der Donau )

Ausnahmen:
Flüsse die in ein Meer münden dürfen in manchen Staaten, bis zu einer festgelegten Grenze, mit Patenten die zur Navigation auf See berechtigen, befahren werden
und wenn auf einem Befähigungszeugnis regionale Ausnahmen vermerkt sind

bzw. wenn in den Vorschriften oder Gesetzen des ausstellenden Landes das Führen von Booten und Yachten in zusätzlichen Fahrtbereichen gestattet ist.
z.B. Binnengewässer in Kroatien mit dem Boat Skipper B


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