im Prinzip - Nein
Generell gelten diese Befähigungszeugnisse (Patente) - (egal in welchem Staat erworben)
nur zur Navigation auf See (am Meer).
Umgekehrt gilt das gleiche:
Ein Donaupatent gilt nicht zur Navigation auf See (am Meer)
Das gleiche gilt für Binnensee Patente. ( nicht gültig am Meer oder auf der Donau )
Ausnahmen:
Flüsse die in ein Meer münden dürfen in manchen Staaten, bis zu einer festgelegten
Grenze, mit Patenten die zur Navigation auf See berechtigen, befahren werden
und wenn auf einem Befähigungszeugnis regionale Ausnahmen vermerkt sind
bzw. wenn in den
Vorschriften oder Gesetzen des ausstellenden Landes das Führen von Booten und
Yachten in zusätzlichen
Fahrtbereichen gestattet ist.
z.B. Binnengewässer in Kroatien mit dem Boat Skipper B