Anerkennen Versicherungen zum Versichern von Eigneryachten (eigene Boote & Yachten) unter österreichischer Flagge kroatische Patente

 

13.  Anerkennen Versicherungen zum Versichern von Eigneryachten (eigene Boote & Yachten) unter österreichischer Flagge das kroatische Küstenpatent Boat Skipper B

 

ja

In den meisten Bedingungen steht   " Die behördlich erforderliche Erlaubnis "; 
da von der Behörde keine vorgeschrieben ist, kann keine verlangt werden und wird auch keine verlangt !

 

Auf der amtlichen Homepage des zuständigen Österreichischen Bundesministeriums liest sich das so: 
(nachfolgend Auszug Originaltext / kompletter Text auf der HP des Bundesministeriums
BMVIT)



Befähigungsausweise können zur selbständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See erworben werden. 

Eine Verpflichtung zum Erwerb des österreichischen Befähigungsausweises besteht für österreichische Staatsbürger, die die Meere befahren wollen, nicht. 
Dies bedeutet allerdings nicht, dass das selbständige Führen von Jachten auf See ohne jeden Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen zu diesem Thema gibt, sind jedenfalls die 
Vorschriften der Uferstaaten
zu beachten. 

 (Seeschifffahrtsgesetz, BGBl.Nr. 174/1981 idF BGBl.Nr. 452 und 692/1992, 
Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl.Nr. 189/1981)
 


 

Aber fragen Sie doch bitte Ihre Versicherung, oder falls Sie eine suchen
z.B. eine der größten Versicherungen Europas im Bereich Yachtsport: Yachtpool (Allianz) 

http://www.yacht-pool.com/austria/start.htm        yacht.pool@salzburg.co.at

 

 

Kurse und organisierte Prüfung
 kroatische Küstenpatente Boat Skipper A & B
Opatija / Rijeka - Zadar - Split


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