ja
In den meisten Bedingungen steht " Die behördlich erforderliche
Erlaubnis ";
da von der Behörde keine vorgeschrieben ist, kann keine verlangt werden und wird auch keine verlangt !
Auf der amtlichen Homepage des zuständigen Österreichischen Bundesministeriums liest sich das so:
(nachfolgend Auszug Originaltext / kompletter Text auf der HP des Bundesministeriums
BMVIT)
Befähigungsausweise können zur selbständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf
See erworben werden.
Eine Verpflichtung zum Erwerb des österreichischen
Befähigungsausweises besteht für österreichische Staatsbürger, die die Meere befahren
wollen, nicht.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass das selbständige Führen von
Jachten auf See ohne jeden Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales
Abkommen zu diesem Thema gibt, sind jedenfalls die
Vorschriften der Uferstaaten
zu beachten.
(Seeschifffahrtsgesetz, BGBl.Nr. 174/1981 idF BGBl.Nr. 452 und 692/1992,
Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl.Nr. 189/1981)
Aber fragen Sie doch bitte Ihre Versicherung, oder falls Sie
eine suchen
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