ist eine Yacht mit einem Seesprechfunkgerät ausgerüstet
muss ein zum Bedienen des Seesprechfunkgerätes entsprechend befähigtes
Crewmitglied an Bord sein.
Versicherungen überprüfen nach einem Unfall die entsprechenden Papiere
um Regressansprüche an den Skipper zu stellen und Verstöße gegen diese Regel
können somit unangenehm und kostspielig werden.
Kroatien: Charteryachten in Kroatien müssen mit Seesprechfunkgeräten ausgestattet sein,
ausgenommen Sportboote zum Chartern sind nur für Fahrtbereich bis max. 6 NM von der
Küste zugelassen
Skipper von Charteryachten welche zur Navigation im kroatischen Hoheitsgewässer
oder höherer Fahrtbereich zugelassen sind
und
Skipper von Eigneryachten welche mit einem Seesprechfunkgerät ausgestattet sind
(Verpflichtung durch Zulassung entsprechend dem Fahrtbereich)
müssen zumindest über eine UKW Seesprechfunkberechtigung verfügen.
Die UKW Seesprechfunkberechtigung
ist beinhaltet im Boat Skipper B
und kann zu ausländischen Bootsführerscheinen (z.B. österreichischen oder
deutschen Bootsführerscheinen)
als UKW Seesprechfunkberechtigung =
UKW Seesprechfunkzeugnis
erworben werden.
UKW Funkprüfungen und Funkzusatzprüfungen
Kurse und organisierte Prüfung
kroatische Küstenpatente Boat Skipper A & B
Opatija / Rijeka - Zadar - Split