Informationen betreffend neue Bestimmungen und Änderungen bei Bootsführerschein Küstenpatent Boat Skipper A & B 2012 2013 laufend aktualisiert

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Änderungen & neue Bestimmungen

Bootsführerschein - Boat Skipper B

Küstenpatent          - Boat Skipper A

Boat Skipper A & B
Bootsführerschein & Küstenpatent
ab 2005 bis 2009 laufend aktualisiert


Alle Informationen zur Verfügung gestellt von
 MAG Delfin d.o.o.- Mittelmeer Adria Gesellschaft

Kroatien

Informationen chronologisch geordnet bis 2009

aktuelle Informationen > klick hier


letzte Aktualisierung  > 27.09.2012

Laut Hafenamt Rijeka - Lucka Kapetanija Rijeka - vom 27.09.2012

 Anmeldung zur Prüfung zum Erwerb von Boat Skipper A + B (Bootsführerschein & Küstenpatent)
& Prüfungsgebühren

aufgrund der staatlichen Verordnung des "Ministry of Maritime Affairs of Croatia" vom  23.05.2012
gültig für alle Kandidaten ab 01.10.2012

Prüfungsgebühr = Prüfungstaxen, Anmeldegebühr, Stempelmarke für Steuer
müssen zur Anmeldung der Kandidaten zur Prüfung
auf 3 staatlichen Konten des "Ministry of Maritime Affairs" überwiesen werden
die Annmeldung der Kandidaten muss
mit allen erforderlichen Daten
bis ca. 1 Woche vor Prüfung an das zuständige Hafenamt übersendet werden.

Eine Zahlung der Prüfungsgebühren vor Ort sowie
ein unangemeldetes Antreten zur Prüfung ist
ab ab 01.10.2012 ausgeschlossen


Neuerungen für 2013

Die Ausstellung der Bootsführerscheine durch das Hafenamt Rijeka, welche eine Unterschrift des Hafenkapitäns bedingen,
 erfolgen nach abgelegter Prüfung
 ca. binnen 1 Woche nach Ablegung der Prüfung
Sollte der Kandidat sein Befähigungszeugnis nach diesem Bearbeitungszeitraum nicht persönlich beheben wollen
sondern durch die Seefahrtschule wünschen
bedingt dies eine Vollmachterteilung an die Seefahrtschule
welche im Beisein eines bevollmächtigten Beamten des Hafenamtes Rijeka
vom Kandidaten und Beauftragten der Seefahrtschule unterschrieben werden müssen.


Zum Zeitpunkt vom 24.10.2012 sind laut Hafenamt Rijeka - Lucka Kapetanija Rijeka
dem Hafenamt vom zuständigen Ministerium
KEINE weiteren Änderungen oder Neuerungen
für 2013 bekannt gegeben worden

Informationen vorbehaltlich Änderungen durch das kroatische Ministerium bzw. kroatische Ministerien


letzte Aktualisierung  > 01.06.2012

 Anmeldung zur Prüfung durch Organisatoren zur Prüfung von Bootsführerscheinen
& Prüfungsgebühren

aufgrund der staatlichen Verordnung des "Ministry of Maritime Affairs of Croatia" vom  23.05.2012
gültig für alle Teilnehmer an Seminaren ab 01.07.2012 sehen wir uns gezwungen die

Prüfungsgebühr = Prüfungstaxen, Anmeldegebühr, Stempelmarke für Steuer

zur Anmeldung der Kandidaten auf die staatlichen Konten des "Ministry of Maritime Affairs" zu überweisen.

Eine Zahlung der Prüfungsgebühren vor Ort ist ausgeschlossen Stand 23.05.2012



Die Prüfungsgebühr ist zusammen mit der Restzahlung spätestens 1 Monat vor Kursbeginn fällig und ist in keinem Fall refundierbar.
Auch bei Nichtantreten ist eine Refundierung ausgeschlossen,
Preisänderungen aufgrund staatlicher Anordnungen vorbehalten.

Obwohl unserer Seefahrtschule durch diese Anordnung nicht nur ein deutlicher Mehraufwand und auch erhöhte Kosten entstehen
haben wir den Betrag für die Prüfungsorganisation und die Prüfungsgebühren
zum ersten Halbjahr 2012 unverändert belassen.



10.05.2012  

Anerkennung kroatischer Bootsführerscheine für österreichische Staatsbürger

Information zu > Italien siehe FAQ


alte Informationen chronologisch geordnet seit 2005


Alle Angaben auf dieser Seite wurden nach besten Wissen laut Angaben
des Hafenamtes Rijeka, einer Außenstelle des Seefahrtsministerium Kroatiens
sowie Informationen anderer Seefahrtsschulen erstellt.
Alle Angaben ohne Garantie und vorbehaltlich Änderungen zu jeder Zeit
ohne Bekanntgabe auf dieser Seite.
Wir übernehmen keine Haftung für irgendwelche Folgen durch abgeleitete Interpretationen aus obigen Informationen.
Wir empfehlen rechtzeitige Kontrolle aller Vorschriften bei einer staatlichen Stelle.
 


 

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