Österreichische Befähigungszeugnisse Yachtmaster & kroatische Befähigungszeugnisse Boat Skipper A & Boat Skipper B

MAG Seefahrtschule

FAQ's die am häufigsten gestellten Fragen & Antworten

zu österreichischen & kroatischen Befähigungszeugnissen
 Befähigungszeugnisse wurden früher "nautische Patente" genannt

 

2 wichtige Vorteile kroatischer Befähigungszeugnisse für Österreicher

Wenn Sie in Kroatien chartern müssen Sie über eine Seesprechfunkberechtigung verfügen

> im kroatischen Boat Skipper B bereits beinhaltet

Wenn Sie nicht nur die Familie sondern auch zahlende Freunde an Bord befördern (auch Anteile an den Chartergebühren)

> der kroatische Boat Skipper B berechtigt auch zum entgeltlichen u. kommerziellen Führen von Motor- & Segelyachten


2 Antworten zu häufig gestellten Fragen

kann ich als Österreicher mit einem kroatischen Boat Skipper B auch in anderen Ländern als in Kroatien
Eigneryachten und Charterboote führen ?

JA - siehe nachstehende Informationen 1.

lerne ich alles um eine Yacht sicher zu Steuern und die Verantwortung für meine Familie und Freunde zu tragen

JA - siehe nachstehende Informationen 2.
Bedenken Sie bitte, dass nicht der "Führerschein" sondern die Ausbildung ein Qualitätsmerkmal ist !
Unsere Seefahrtschule bietet ausschließlich ausführliche Seminare zumeist in der Dauer von 2 ½ Tagen
mit ausreichend Zeit
für Navigationsübungen und das Eingehen auf individuelle Fragen der Kandidaten an !


 

Informationen 1

laut http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/bewilligungen_patente/schiffsfuehrung.html  02.02.2014

Österreichischer Befähigungsausweis zur Führung von Jachten

Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See konnten bislang österreichische Befähigungsausweise erworben werden.

Österreichische Staatsbürger waren und sind dazu (Österreich hat keine Meeresküsten) nicht verpflichtet.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass in Hoheitsgewässern anderer Staaten das Führen von Jachten ohne Befähigungsausweis gestattet wäre.
Da es kein internationales Abkommen zu diesem Thema gibt, sind die Vorschriften der Küstenstaaten zu beachten.

 

Beachten Sie bitte, dass ...

                     mit österreichischen Befähigungszeugnissen jedwede kommerzielle Tätigkeit
                    
(entgeltliche Tätigkeit)  an Bord von Yachten NICHT gestattet war und ist

                     zum Führen von Charteryachten in Kroatien der Skipper auch über eine Seesprechfunkberechtigung
                     verfügen muss > im Boat Skipper B inkludiert


                     kroatische Befähigungszeugnisse für Österreichische Staatsbürger zum Führen

                     von eigenen Yachten unter österreichischer Flagge gültig sind > siehe Info

                     von Charteryachten in den meisten Ländern anerkannt werden
> siehe generell  Info
                     
                                                                                                             
 > siehe Italien   Info

                     von Eigneryachten & Charteryachten auch als Skipper gegen Entgelt berechtigen


 

 Auszug aus Anfragen an & Antworten von zuständige Stellen
 Oberste Schifffahrtsbehörde, Österreich

 Aus österreichischer Sicht bestehen keine Einwände, Fahrzeuge unter österreichischer Flagge mit einem
 kroatischen Befähigungsausweis zu führen.

 Dr. Andreas LINHART
 Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
 Oberste Schifffahrtsbehörde
 1030 Wien, Radetzkystraße 2                                                                                      14 Aug 2012 07:24:39 +0200

 Hafenbehörde Triest, Italien

 Der Inhaber des kroatischen Küstenpatentes ist ein österreichischer Staatsbürger und steuert Boote mit
 österreichischer  Flagge: in diesem Fall ist das kroatische Küstenpatent auch in Italien gültig
 Der Inhaber des kroatischen Küstenpatentes ist ein österreichischer Staatsbürger und steuert Boote mit
 italienischer Flagge: das kroatische Küstenpatent wird für das Führen von Vergnügungs- und Freizeitbooten anerkannt

 Mitteilung der Hafenbehörde Triest an Hr. Mag. Matteo Zen,
 Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Padua                                                             10.05.2012

  weitere detaillierte Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen  klick hier > FAQ - Befähigungszeugnisse

 

ACHTUNG: Änderungen der Österreichischen Vorschriften OHNE Bekanntgabe auf dieser Seite möglich
                     Stand 02.02.2014
Änderungen vorbehalten ohne Veröffentlichung auf dieser Seite
für aktuelle Informationen klicken Sie immer auf die Web Seite des BMVI
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/bewilligungen_patente/schiffsfuehrung.html

 

 

Informationen 2

Wir möchten uns ausdrücklich vom Preiskampf distanzieren und den hohen Standard unserer Ausbildung beibehalten

Unsere Seefahrtschule bietet ausschließlich ausführliche Seminare zumeist in der Dauer von 2 Tagen
mit ausreichend Zeit
für Navigationsübungen
und das Eingehen auf individuelle Fragen der Kandidaten an !

Vorteile unserer Kursen in Österreich

             
Kurse für Einzelanmeldungen: max. 8 Teilnehmer pro Kurs, keine Massenveranstaltungen

                 XL & XXL Kurse: 
keine Selbstvorbereitung auf den Kurs erforderlich

                 XL & XXL Kurse an einem Wochenende oder an 4 Abenden mit Zeit für praktische Navigationsübungen
                 auf der Seekarte
und  danach Zeit um in Ruhe das Gelernte bis zur Prüfung zu verarbeiten


Alle unsere Kurse & Seminare werden abgehalten in Übereinstimmung mit den Erfordernissen von
Artikel 51. & 52. of the Regulations of boats and yachts (National gazette NN #27/2005)
alle Befähigungszeugnisse entsprechen den Bestimmungen
Ministry of the Sea, Transport and Infrastructure of the Republic of Croatia
und / oder
the Republic of Panama – Panama Marine Survey & Certification Services Inc.

 

 

 

 

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